Pressemitteilung Nr. 2 | 7. Februar 2023

146 Absichtserklärungen für neue Exzellenzcluster

DFG-Präsidentin Katja Becker: „Ungebrochen hohes Interesse der Universitäten mit zugleich sinnvoller Fokussierung“ / Nächster Schritt: Antragsskizzen bis 31. Mai

DFG-Präsidentin Katja Becker: „Ungebrochen hohes Interesse der Universitäten mit zugleich sinnvoller Fokussierung“ / Nächster Schritt: Antragsskizzen bis 31. Mai

Redaktioneller Hinweis: In einer ersten Fassung dieser Pressemitteilung war die Gesamtzahl der eingegangenen Absichtserklärungen mit 145 angegeben. Da eine weitere Absichtserklärung technisch bedingt erst nachträglich eingereicht werden konnte, belief sich die Zahl jedoch auf 146. Dies ist an dieser Stelle ebenso aktualisiert wie die weiteren Angaben zu den antragstellenden Universitäten.

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In der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ sind zum Stichtag 1. Februar 146 Absichtserklärungen für Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingegangen.

Die 146 Absichtserklärungen wurden von insgesamt 54 Einrichtungen eingereicht. Dabei gingen 92 Absichtserklärungen von jeweils einer einzeln antragstellenden Universität ein, 40 von jeweils zwei antragstellenden Universitäten und 14 von jeweils drei antragstellenden Universitäten. Damit hat sich das Interesse an gemeinsam beantragten Clustern gegenüber der ersten Ausschreibungsrunde im Jahr 2016 erhöht, wobei insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung in einem Dreierverbund häufiger in Anspruch genommen wurde. Absichtserklärungen für Verbünde mit mehr als drei antragstellenden Hochschulen wurden hingegen nicht abgegeben, obwohl auch sie in der neuen Ausschreibungsrunde möglich sind.

Nach den Absichtserklärungen können die Universitäten nun bis zum 31. Mai ausformulierte Antragsskizzen für künftige Exzellenzcluster bei der DFG einreichen. Dabei können sowohl weniger als auch mehr Skizzen eingehen, da die Absichtserklärungen noch unverbindlich sind und vor allem der Planung der nachfolgenden Begutachtungen dienen.

Diese Begutachtungen der Antragsskizzen durch international besetzte Panels werden etwa zwischen Ende August und Mitte November 2023 im Videokonferenzformat stattfinden. Hierbei wird es erstmalig für die Antragstellenden auch die Möglichkeit geben, mit den Begutachtungsgruppen über den Inhalt der Antragsskizzen in Austausch zu treten.

Die Entscheidung über die Aufforderung zur Vollantragstellung wird am 1. Februar 2024 durch das ebenfalls international besetzte Expertengremium für die Exzellenzstrategie getroffen. Bereits geförderte Exzellenzcluster, die einen Fortsetzungsantrag stellen möchten, durchlaufen die Skizzenphase nicht.

„Die 146 nun eingegangenen Absichtserklärungen sind ein wichtiger Indikator für das ungebrochen hohe Interesse der Universitäten an der Exzellenzstrategie. Gleichzeitig wird deutlich: Die Universitäten haben erkannt, dass es sinnvoll ist, sich bei der Zahl der Anträge und Kooperationen auf die aus ihrer Sicht erfolgversprechendsten Konstellationen zu fokussieren“, sagte DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker zum Eingang der Absichtserklärungen und fügte hinzu: „Da sicherlich auch die meisten der derzeit geförderten 57 Exzellenzcluster Fortsetzungsanträge stellen werden, ist auch weiterhin von einem sehr kompetitiven Wettbewerb auszugehen.“

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

  • Marco Finetti
    Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
    Tel. +49 228 885-2230

Ansprechperson in der Geschäftsstelle der DFG:

  • Dr. Christine Petry
    Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse
    Tel. +49 228 885-2355

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