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FAQ: Forschungsimpulse

Absichtserklärung

Können wir als Einrichtung eine Absichtserklärung einreichen und dann doch keinen Antrag stellen?

Dies ist in der Theorie natürlich möglich. Da Absichtserklärungen aber auch dafür genutzt werden, Gutachtende zu kontaktieren und über Ihr Vorhaben zu informieren, würden wir generell empfehlen, Absichtserklärungen nur dann einzureichen, wenn Sie zuversichtlich sind, einen Antrag einreichen zu können. Insgesamt wird es fünf Ausschreibungsrunden geben.

Ich habe gelesen, dass das Dokument digitalisiert unterschrieben werden kann. Was bedeutet das?

Bitte drucken Sie die Absichtserklärung aus, lassen Sie diese unterschreiben und scannen sie sie ein. Bitte bewahren Sie das Original.

Werden die Absichtserklärungen qualitativ bewertet und falls dem so ist, erhalten die antragstellenden Einrichtungen einen Einblick in die Bewertung der Einrichtungen?

Nein, die Absichtserklärungen dienen der Geschäftsstelle lediglich zur Vorbereitung der Begutachtungen. Sie werden nicht begutachtet und es gibt dementsprechend auch keine Rückmeldung an die beteiligten Forschenden auf Basis der Absichtserklärung.

Kann nach der Absichtserklärung der Personenkreis der beteiligten Forschenden noch erweitert und/oder verändert werden?

Bitte erweitern Sie den Personenkreis der beteiligten Forschenden nur im Ausnahmefall und dann nur minimal.

Antrag

Sind nichtstaatliche Hochschulen antragsberechtigt, wie zum Beispiel staatlich-anerkannte Fachhochschulen in privater Trägerschaft?

Auch Hochschulen in privater Trägerschaft sind antragsberechtigt, solange sie als gemeinnützig anerkannt sind und die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis umsetzen.

Sind Kunsthochschulen antragsberechtigt?

Auch Kunsthochschulen, sofern sie nicht einer Universität gleichgestellt sind, sind antragsberechtigt. Sie müssen als gemeinnützig anerkannt sein und die Regeln zur guten wissenschaftlichen Praxis umsetzen.

Können auch Anträge für kürzere Laufzeiten, z.B. 3 Jahre, gestellt werden?

Eine Beantragung eines Forschungsimpulses für eine kürzere Förderperiode als für 5 Jahre ist nicht möglich. Um Forschungsschwerpunkte und -bedingungen an den Hochschulen nachhaltig zu stärken und damit eines der wesentlichen Ziele des neuen Förderinstruments zu erreichen, schafft eine verhältnismäßig lange Förderdauer deutlich bessere Voraussetzungen als eine kürzere Laufzeit.

Ist es möglich, einen Antrag zu stellen der zu einem bestehenden thematischen Schwerpunkt passt, oder muss gezielt ein Bereich gewählt werden, der bisher noch nicht führend im Profil der HAW vorkommt?

Grundsätzlich ist beides möglich, wobei sich eine Antragstellung innerhalb eines bestehenden Forschungsschwerpunktes eher anbietet. Wenn mithilfe eines Forschungsimpulses ein neuer thematischer Schwerpunkt etabliert werden soll, bedarf dies einer besonders intensiven Vorbereitung sowie weiterer, über den Impuls hinausgehender Aktivitäten, um die Voraussetzungen für eine nachhaltige Verankerung des neuen Schwerpunktes zu schaffen.

Wie definiert die DFG einen "Fachlichen Schwerpunkt"?

Das Ziel der Ausbildung und Vertiefung fachlicher Schwerpunkte bezieht sich auf die zur Antragstellung aufgerufenen Hochschulen, die in der Regel selbst entscheiden, auf welche Forschungsgebiete sie einen besonderen Fokus legen. Die gewählten Forschungsgebiete können gerne auch interdisziplinär angelegt sein. Meist handelt es sich dabei um Bereiche, zu denen Forschende an der Einrichtung bereits in der Vergangenheit signifikante Beiträge geleistet haben oder bei denen aus anderen Gründen (zum Beispiel dem Vorhandensein von Speziallaboren oder der Verfügbarkeit leistungsstarker Kooperationspartner) besonders gute Voraussetzungen bestehen, auf hohem Niveau zu forschen.

Darf jede Hochschule insgesamt nur einen Antrag einreichen, oder maximal einen Antrag pro Ausschreibungsrunde?

Jede antragsberechtige HAW oder FH kann pro Ausschreibungsrunde einen Antrag auf Einrichtung eines Forschungsimpulses stellen. Mit Blick darauf, dass pro Runde nur 5-7 Vorhaben in die Förderung aufgenommen werden können, ist mit einem überaus kompetitiven Auswahlverfahren zu rechnen, in dem möglichst vielen Hochschulen eine erfolgreiche Antragstellung ermöglicht werden soll.

Wenn mehrere HAW-Professorinnen und -Professoren gemeinsam einen Antrag stellen, muss jemand als "Sprecher" ernannt werden oder soll es generell nur eine/n Hauptantragsstellenden geben?

Antragstellerin ist formal die HAW oder FH, an der die beteiligten Forschenden maßgeblich tätig sind. Innerhalb der Gruppe übernimmt eine Person das Sprecheramt und fungiert in dieser Funktion unter anderem als primäre Ansprechperson für die DFG.

Wann gilt eine HAW oder FH als "besonders forschungsstark"?

Forschungsimpulse richten sich an HAW und FH, deren Stärken insbesondere im Bereich der erkenntnisorientierten Forschung liegen. Hierfür gibt es kein „hartes“ Kriterium, sondern es obliegt der Selbsteinschätzung einer jeden Hochschule, ob sie sich in diesem Sinne als besonders forschungsstark betrachtet.

Gibt es Erwartungen oder Empfehlungen bezüglich der Anzahl der beteiligten Personen pro Antrag?

Von Seiten der DFG gibt es keinerlei Beschränkung hinsichtlich der maximalen Anzahl an Personen, die sich an einem Antrag beteiligen. Diese Entscheidung obliegt jeder HAW oder FH, die einen Antrag stellt und sollte sich aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen ergeben. Hinsichtlich des maximal beantragbaren Budgets von 1 Mio. Euro pro Jahr und Antrag erscheint eine Gruppengröße von 5 bis 10 federführend Beteiligten als sinnvoll, wobei diese auch unter- oder überschritten werden darf.

Ist die Elan-Beantragung personengebunden, oder ist eine Organisationsregistrierung (z.B. für Forschungsreferate) möglich?

Elan-Accounts sind personengebunden, der Antrag ist aus datenschutzrechtlichen Gründen unbedingt durch die Sprecherin beziehungsweise den Sprecher einzureichen, siehe auch Interner LinkVordruck 16.01, Seite 22 von Seite 22. Dafür ist ein persönliches elan-Konto notwendig. Sie werden die zentrale Ansprechpartnerin/ der zentrale Ansprechpartner für die DFG sein. Außerdem muss das digital generierte Quittungsdokument, welches Sie nach Einreichen des Antrages über das Elan-Portal erhalten von Ihnen und der Leitung der FH/ HAW unterschrieben und innerhalb von 5 Werktagen per Post an die Geschäftsstelle gesendet werden.

In welchen zeitlichen Abständen erfolgen die Ausschreibungsrunden?

Es ist geplant, eine Ausschreibungsrunde pro Jahr durchzuführen, voraussichtlich beginnend im Herbst 2022.

Inwiefern besteht ein Zusammenhang zwischen dem Promotionsrecht und der Berechtigung zur Antragstellung?

Das Vorhandensein eines eigenen Promotionsrechts ist keine Voraussetzung für die Antragsberechtigung einer HAW oder FH im Förderprogramm „Forschungsimpulse“.

Wird die Qualifikation der beteiligten Personen primär anhand von Publikationen beurteilt oder ist hierfür auch Praxiserfahrung ausschlaggebend?

Eine einschlägige Publikationsbilanz ist ein wichtiges und hilfreiches, aber keineswegs das einzige Kriterium zur Beurteilung der Qualifikation einer Wissenschaftlerin oder eines Wissenschaftlers. Je nach Spezialgebiet und vorgesehener Rolle innerhalb des beantragten Forschungsimpulses kann auch entsprechende Praxiserfahrung sehr wichtig sein und als wesentlicher Qualifikationsnachweis dienen.

Müssen die an einem Antrag beteiligten Personen bereits DFG-Erfahrung nachweisen können? Bzw. ist es von Vorteil, wenn diese nachgewiesen werden kann?

Erfolge bei der Einwerbung von Drittmitteln können durchaus ein Kriterium für die Bewertung der Qualifikation von beteiligten Forschenden sein, wobei dies natürlich nicht nur für DFG-Mittel gilt. Insofern ist eine Erfahrung mit anderen Verfahren der DFG keine Voraussetzung, um sich an der Beantragung eines Forschungsimpulses beteiligen zu dürfen.

Wie stark kann die "Asymmetrie" bzgl. der Forschungserfahrung der beteiligten Personen eines Antrages sein, d.h. z.B. Arbeitsgruppen mit laufenden DFG Projekten versus "Neuberufene Forschergruppe", welche sich im Aufbau befindet?

In vielen Konsortien hat es sich bewährt, diese so zusammenzustellen, dass sowohl arrivierte Forschende ihren Erfahrungsschatz einbringen können als auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus früheren Karrierephasen ihre frischen Ideen. Vertreterinnen und Vertretern aus der letztgenannten Personengruppe eine Chance zu geben, sich über die Beteiligung an einem Verbundantrag für den nächsten Karriereschritt zu profilieren, gehört zu den Zielen des Förderinstruments. Entscheidend ist weniger die Forschungserfahrung der an einem Antrag beteiligten Personen als vielmehr die Tatsache, dass alle Mitglieder des Konsortiums ihrem Karrierestand entsprechend angemessen durch Publikationen oder andere relevante Leistungen ausgewiesen sind.

Wie eng gefasst sollte die gemeinsame Forschungsthematik sein - z.B. Forschungsschwerpunkt "Angewandte Optik" versus "Die Optik des menschlichen Auges"?

Diese Entscheidung obliegt den antragstellenden Hochschulen. Wichtig ist, dass durch die Zusammenarbeit im Verbund ein erkennbares Profil und ein erkennbarer Forschungsschwerpunkt entstehen. Dies zu gewährleisten wird umso herausfordernder, je weiter die Spezialgebiete der beteiligten Forschenden inhaltlich auseinander liegen.

Kann ein Antrag nach einer Ablehnung in einem Folgejahr modifiziert noch einmal eingereicht werden?

Sie können einen Antrag in einer der darauffolgenden Ausschreibungsrunden erneut einreichen. Es empfiehlt sich, genügend Zeit für die nötigen Überarbeitungen einzuplanen.

Wann genau muss der Antrag in digitaler und gedruckter Form in der DFG vorliegen?

Die digitale Version sollte spätestens am 1.03.2023 um 23:59 über das Elan Portal eingegangen sein. Für die gedruckte Version gilt der Poststempel (01.03.2023). Alle federführend beteiligten Personen müssen vorab im elan-Account registriert sein und bei der Einreichung verknüpft werden. Wir raten dringend dazu, die elan-Registrierung frühzeitig vorzunehmen (allerspätestens bis zum 22.02.2023).

In der Ausschreibung wird der Antrag auf max. 70 Seiten Antragstext begrenzt, sind dabei die Profile der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitbeinhaltet oder gilt diese Zahl ausschließlich für die Beschreibung des Vorhabens?

Alle unter Punkt 7 im Vordruck 16.01 aufgezählten Inhalte (inklusive der Lebensläufe der federführend beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler) sind als Anhang dem Antrag beizufügen und werden in die 70 Seiten nicht eingerechnet.

Kann eine beteiligte Person (nicht die Sprecherin/ der Sprecher) im Laufe des Vorhabens "abgelöst" werden durch eine Person, die von Anfang an dabei ist und Erfahrung aufbaut während des Vorhabens?

Dies ist innerhalb der gesamten Laufzeit durchaus möglich, sowohl innerhalb einer Förderperiode als auch bei einem Fortsetzungsantrag. Eine Person könnte zum Beispiel in der ersten Förderperiode von fünf Jahren aufgebaut werden, um in der zweiten Förderperiode eine tragende Rolle auszuüben.

Kann promoviertes FH Personal antragsstellend agieren beziehungsweise als federführend Beteiligte in die Antragsstellung eingebunden werden, zum Beispiel durch die Mitbeantragung einer eigenen Stelle als Nachwuchsgruppenleitung?

Formal antragsstellend in dem Programm „Forschungsimpulse“ sind die jeweiligen Einrichtungen (HAW/ FH), promoviertes FH Personal kann sicherlich als federführend beteiligte Wissenschaftlerinnen/ Wissenschaftler auftreten und auch eine Nachwuchsgruppenleitung beantragen, sofern dies für den Antrag sinnvoll erscheint. Wichtig ist in diesem Fall die Zusage der Einrichtung, dass im Falle einer Förderung die Stelle der betreffenden Person für die Dauer der Förderperiode zugesichert wird.

Welche Rolle übt die Sprecherin beziehungsweise der Sprecher aus und muss diese Person für die gesamte Laufzeit zur Verfügung stehen oder kann hier ein Wechsel stattfinden?

Die Sprecherin/ der Sprecher sollte für die gesamte Dauer der ersten Förderperiode dem FIP vorstehen. Dies ist ein ebenso tragendes wie repräsentatives Amt. Innerhalb des Forschungsimpulses übernimmt die Sprecherin/ der Sprecher eine führende Rolle. Nach außen ist diese Person zentraler Ansprechpartner für die DFG und sichtbares Aushängeschild für den Forschungsimpuls. Aufgrund dieser sehr wichtigen Funktion, muss die Sprecherin/ der Sprecher im Hauptamt unbefristet dienstrechtlich berufene Professorin oder berufener Professor der antragstellenden Hochschule sein und die Anliegen des Forschungsimpulses in den Gremien der Hochschule vertreten können (siehe DFG Vordruck 50.11). Wenn dies entsprechend vorbereitet ist, kann in einer möglichen zweiten Förderperiode eine andere Person das Sprecheramt ausüben.

Kann ein Forschungsimpuls strukturell auch in Teilprojekte gegliedert sein?

Ja, dies ist möglich, aber nicht erforderlich. Verschiedene Forschungsimpulse können strukturell sehr unterschiedlich ausgerichtet sein, die Entscheidung im Einzelfall sollte sich an der (inhaltlichen) Ausrichtung und an der Zielsetzung des Forschungsimpulses orientieren.

Was ist bei der elektronischen Einreichung des Antrags über das elan-Portal zu beachten?

Bitte stellen Sie sicher, dass alle federführend beteiligten Personen über ein elan-Benutzerkonto verfügen und die hinterlegten Kontaktdaten aktuell sind. Beachten Sie darüber hinaus bitte die „Link auf PDF-DateiHandreichung elan-Antragstellung im Programm Forschungsimpulse“, die den Vorgang Schritt für Schritt darlegt.

Begutachtung

Inwieweit orientiert sich die Begutachtung an der bestehenden Fächerstruktur der DFG?

Da es sich bei den Forschungsimpulsen um ein themenoffenes Programm handelt und Anträge aus allen Wissenschaftsgebieten in Konkurrenz zueinander stehen, spielt die Fächerstruktur der DFG im Entscheidungsprozess keine Rolle. Die Zusammenstellung der Begutachtungsgruppe orientiert sich allein am fachlichen Zuschnitt des jeweiligen Antrages.

Kooperationspartner

Können Sie "Forschungsverbund" genauer definieren? Sind Anwendungspartner notwendig? Falls ja, welcher konkrete Beitrag wird erwartet?

Bei den Forschungsimpulsen handelt es sich um Verbundprojekte in dem Sinne, dass mehrere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein gemeinsames Vorhaben voranbringen. Die beteiligten Personen können alle und sollten mehrheitlich an der antragstellenden Hochschule tätig sein. Die Einbindung von Forschenden anderer wissenschaftlicher Einrichtungen oder Anwendungspartnern ist möglich, aber keineswegs Voraussetzung. Dabei ist zu beachten, dass DFG-Mittel nur an die wissenschaftlichen Kooperationspartner weitergeleitet werden dürfen.

Sind gemischte Verbünde aus (mehreren) HAWs und Universtäten allgemein möglich und ist in diesem Falle auch eine (Teil)Förderung der beteiligten Universitäten möglich?

Forschungsimpulse werden von einer HAW oder FH als alleiniger Antragstellerin beantragt, an der ein Großteil der geplanten Arbeiten durchgeführt werden soll. Gleichwohl ist es möglich, auch Forschende anderer HAW, FH, Universitäten oder außeruniversitärer Einrichtungen sowie aus der Industrie einzubeziehen. In diesem Falle ist auch eine anteilige Weiterleitung der Fördermittel an die Kooperationspartner möglich, was intern über Weiterleitungsverträge zu regeln ist. Kooperationspartner aus der Wirtschaft, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, dürfen keine DFG-Mittel erhalten, sondern müssen ihre Beiträge selbst finanzieren.

Kann eine HAW einen Antrag für ein FIP stellen und dann noch bei einem Vorhaben als Partner in dem Antrag einer anderen HAW antreten?

Eine Beteiligung von einzelnen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern einer HAW oder FH an dem Antrag einer anderen Hochschule zählt nicht als eigener Antrag. Dies ist also möglich.

Sind Anträge mit Kooperationspartnern von Vorteil oder wird nicht gewertet, wie viele und welche Partner im Antrag zusammen arbeiten?

Ob eine Einbindung von einem oder mehreren Kooperationspartnern sinnvoll ist, kann von Antrag zu Antrag sehr unterschiedlich sein. Diese Frage hängt unter anderem davon ab, ob die zur Bearbeitung des Forschungsthemas notwendigen Expertisen alle bereits an der antragstellenden HAW oder FH vorhanden sind oder ob durch den Schulterschluss mit einem Kooperationspartner eine Lücke geschlossen oder in anderer Weise ein erkennbarer Mehrwert geschaffen werden kann. Da das Programm auch der Förderung hochschulübergreifender Kooperationen dienen soll, bietet sich eine Zusammenarbeit insbesondere dann an, wenn sich in räumlicher Nähe zu der antragstellenden HAW oder FH eine weitere Einrichtung befindet, an der zu einem verwandten thematischen Schwerpunkt geforscht wird.

Sind auch Promotionskollegs der HAWs (z.B. PK NRW) als Hochschul-übergreifende Antragstellende denkbar / vorgesehen?

Nein, eine Antragstellung durch hochschulübergreifende Organisationen wie Promotionskollegs ist nicht vorgesehen.

Wie wichtig sind internationale Kooperation und welche Ausgestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Forschungsimpulse bieten unterschiedliche Möglichkeiten zur Etablierung internationaler Kooperationen: Sowohl können im Ausland forschende Einzelpersonen als maßgeblich beteiligte Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler Konsortien verstärken, sofern sie wichtige Expertisen beisteuern können. Außerdem können auch Gastaufenthalte von ausländischen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftlern an der antragstellenden HAW oder FH aus Projektmitteln finanziert werden. Darüber hinaus sind auch Gastaufenthalte von Projektbeteiligten der antragstellenden Einrichtung bei kooperierenden Projektpartnern im Ausland möglich.

Sind als Kooperationspartner nur solche innerhalb der EU gemeint oder sind auch Kooperationen mit Partnern in Asien oder Afrika denkbar?

Selbstverständlich kann mit Kooperationspartnern auf der ganzen Welt zusammengearbeitet werden. Beschränkungen existieren lediglich mit Blick auf die Möglichkeit des Mitteltransfers ins Ausland zur Finanzierung der Umsetzung der dort angesiedelten Teile des Vorhabens. Die hierfür benötigten Mittel müssen in der Regel durch eine ausländische Förderorganisation oder die dortigen Partner selbst aufgebracht werden. Sollten Sie eine entsprechende Kooperation planen ist es sinnvoll, frühzeitig Kontakt mit ihren Ansprechpersonen in der Geschäftsstelle aufzunehmen.

Finanzen

Was passiert mit bereitgestellten Mitteln bei einem Wechsel der Projektleitung von einer HAW oder FH an eine Universität? Können die Mittel an die Universität mitgenommen werden?

Die Mittel für Forschungsimpulse werden nicht personengebunden bewilligt, sondern Bewilligungsempfängerin ist die antragstellende beziehungsweise mittelverwaltende Hochschule. Wie Einzelfallregelungen bei Weggängen aussehen obliegt der Entscheidung der jeweiligen Hochschule.

Sind Nutzungskosten externer Infrastruktur (Großgeräte) bei anderen Forschungsinstitutionen förderfähig?

Ja, mit Projektmitteln dürfen auch Nutzungsgebühren für externe Infrastruktur beglichen werden. Bei konkreten Fragen zu Großgeräten wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden der Gruppe

Können Mittel an Kooperationspartner (förderberechtigt) weitergeleitet werden?

Ja, die Weiterleitung von Mitteln innerhalb von Verbünden ist möglich und sollte intern über Kooperationsverträge geregelt werden. Allerdings dürfen nur wissenschaftliche Einrichtungen DFG-Mittel erhalten; Industriepartner müssen für ihren Teil eine eigene Finanzierung aufbringen.

Wird eine Verwaltungskostenpauschale zusätzlich zur maximalen Fördersumme gewährt oder ist diese seitens der antragstellenden HAW in die Fördersumme zu integrieren?

Die Programmpauschale zur Deckung indirekter Projektausgaben wird zusätzlich zur maximalen Fördersumme gewährt. Bitte beachten Sie, dass die Programmpauschale ab dem Jahr 2023 nur an Einrichtungen vergeben werden kann, die ihre Verwendung in Leitlinien festgehalten haben. Nähere Informationen zu dieser Neuregelung finden Sie Interner Linkhier.

Können auch Wartungskosten von eigenen Großgeräten gefördert werden?

Nein, die Begleichung von Wartungskosten für eigene Großgeräte ist Aufgabe der Grundausstattung.

Können bereits angelaufene Forschungsprojekte von Promovierenden gefördert werden?

Bei der Beantragung und Verwendung der Mittel genießen die Hochschulen ein hohes Maß an Flexibilität. Entsprechend können auch Stellen für Promovierende weiterfinanziert werden, die bereits mit ihrer Arbeit begonnen haben, solange damit ein inhaltlicher Beitrag zum jeweiligen Forschungsimpuls verbunden ist.

Erfolgt die Auszahlung der bewilligten Mittel zu 100% durch die DFG?

Ja, die bewilligten Mittel werden komplett über die DFG ausgezahlt, die wiederum anteilig von Bund und Ländern finanziert wird.

Können In-Institute, Koordinierungsstellen etc. an FHs gefördert werden oder richtet sich die Förderung explizit an einzelne Forschungsvorhaben?

Grundsätzlich sind die bewilligten Projektmittel projektspezifisch zu verausgaben, was aber nicht ausschließt, Personal- oder Sachmittel für projektspezifische Zwecke zu verwenden, die an In-Instituten oder zentralen Einrichtungen innerhalb der Hochschule angesiedelt sind. Bei der Finanzierung von Stellen für Koordinatorinnen oder Koordinatoren eines Verbundprojekts wäre beispielsweise eine Projektspezifität gegeben.

Ist die Hochschule Antragstellerin UND Fördermittelempfängerin oder erfolgt die Förderung dann personenbezogen (wie in der Einzelförderung)?

Die antragstellende Hochschule ist im Erfolgsfall zugleich Bewilligungsempfängerin. Die Mittelvergabe erfolgt also nicht personenbezogen.

Wie genau sollte die Unterstützung des jeweiligen Sitzlandes gestaltet sein?

Wie in allen Programmen der DFG wird auch bei den Forschungsimpulsen eine angemessene Grundausstattung erwartet und sollte die Förderung auch über die maximal mögliche Laufzeit des jeweiligen FIP hinaus einen nachhaltigen Effekt erzielen. Hierbei bestehen sehr unterschiedliche organisatorische und rechtliche Gegebenheiten in den jeweiligen Ländern, denen bei der Beurteilung der jeweiligen „Unterstützung“ im Begutachtungsprozess Rechnung zu tragen ist.

Sonstiges

Was ist das eigentliche Ziel des Programms, soll existierende Forschung ausgebaut werden oder neue Forschung aufgebaut werden?

Wesentliches Programmziel ist die Erschließung der Potenziale besonders forschungsorientierter HAWs und FHs. Einschlägige Vorarbeiten, die grundsätzliche Potenziale und Machbarkeiten geplanter Ansätze belegen, werden als Voraussetzung für eine erfolgversprechende Antragstellung gesehen. Gleichzeitig sollte aus den Anträgen auch klar hervorgehen, inwieweit die Beteiligten über existierende Arbeiten hinauszugehen planen.

Was versteht die DFG unter „erkenntnisorientierten Forschungsvorhaben"?

Diese Ausrichtung ergibt sich aus der Satzung der DFG, derzufolge der Schwerpunkt ihrer Aktivitäten darin besteht, aus der Wissenschaft selbst entwickelte Vorhaben im Bereich der erkenntnisgeleiteten Forschung zu fördern. Das Adjektiv bezieht sich dabei auf die Motivation, die einem Forschungsvorhaben zugrunde liegt. Diese speist sich bei DFG-geförderten Vorhaben typischerweise aus der Neugierde heraus, eine Forschungsfrage zu beantworten und weniger aus dem Ansporn, ein praktisches Problem zu lösen. Der Anspruch erkenntnisorientierter Forschungsvorhaben ist insofern immer ein innovativer. Gleichzeitig können auch erkenntnisorientierte Forschungsvorhaben einen Anwendungsbezug aufweisen, beispielsweise indem sie als Ausgangspunkte für neue Anwendungen dienen.