Langfristvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften
Unter "Langfristvorhaben" versteht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Forschungsvorhaben in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die einer kontinuierlichen Förderung von mindestens 7 und maximal 12 Jahren bedürfen (mögliche Beispiele: Editionen, Corpora, archäologische Grabungsprojekte, sozial- oder verhaltenswissenschaftliche Längsschnittstudien). Ihre zentrale wissenschaftliche Bedeutung, ihre gründliche Vorbereitung und durchdachte Planung sowie ihre professionelle Leitung sind unabdingbare Voraussetzungen für die Anerkennung als Langfristvorhaben.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Durchführung langfristig angelegter Forschungsprojekte von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung und mit einem über die engen Fachgrenzen hinausgehenden Ertrag, der sich aus dem häufig infrastrukturellen Charakter der Projekte ergibt. Langfristvorhaben können aus verschiedenen Modulen aufgebaut sein. Die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann daher in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten infrastrukturellen Aspekt variieren.
Antragsberechtigung
Es gelten die Regeln der Sachbeihilfe.
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau mit besonderer Berücksichtigung des Langfristcharakters.
Beantragbare Module:
- Interner LinkBasismodul
- Interner LinkEigene Stelle
- Interner LinkVertretung
- Interner LinkMercator-Fellow
- Interner LinkProjektspezifische Workshops
- Interner LinkÖffentlichkeitsarbeit
Dauer der Förderung
Mindestens 7 bis maximal 12 Jahre, Antragstellung zunächst für maximal 3 Jahre
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Neuantrag: Es gibt keine Einreichungsfrist; die Anträge können jederzeit vorgelegt werden. Über die Aufnahme ins Langfristprogramm wird in der Regel zwei Mal jährlich (Frühjahr/Herbst) durch die „Interdisziplinäre Sektion Langfristvorhaben“ beraten.
Fortsetzungsantrag: möglichst mindestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel nach Rücksprache mit den fachlich zuständigen Referentinnen und Referenten
Ansprechpersonen
Die Zuständigkeit für die Langfristvorhaben und für die Beratung der Projektleiterinnen bzw. Projektleiter und interessierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt bei den Programmdirektorinnen und Programmdirektoren des jeweiligen Faches.
Für projektübergreifende Fragen, die die Entscheidungsverfahren und die Gesamtsituation der Langfristvorhaben betreffen, auch für die Beziehungen der Langfristförderung der DFG zu der des Akademienprogramms (Koordination durch die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften), kann man sich zudem an die Koordinatorin und den Koordinator für die Langfristförderung wenden:
Geistes- und Kulturwissenschaften:
- Dr. Hans-Dieter Bienert
Tel.: 0228/885-2246
Link auf E-MailHans-Dieter.Bienert@dfg.de
Sozial- und Verhaltenswissenschaften:
- Dr. Anne Brüggemann
Tel.: 0228/885-2213
Link auf E-MailAnne.Brueggemann@dfg.de
Administrative Fragen beantwortet:
- Sabine Koch
Tel.: 0228/885-2878
Link auf E-MailSabine.Koch@dfg.de