Förderung im internationalen Kontext

Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, Wissenschaftler*innen in Deutschland und an deutschen Forschungseinrichtungen im Ausland in der internationalen Kooperation zu unterstützen.

Grundsätzlich können Wissenschaftler*innen an einer deutschen Einrichtung (im In- und Ausland) Förderanträge mit Forscher*innen in allen Ländern jederzeit, in allen Fächern und themenoffen stellen. Die DFG finanziert in der Regel den in Deutschland ansässigen Projektteil. Die Komplementärfinanzierung des ausländischen Projektteils kann durch die Partner- oder eine andere Förderorganisation, über die jeweilige Universität, die außeruniversitäre Einrichtung oder anderweitig zur Verfügung gestellte Mittel erfolgen. Darüber hinaus gibt es in der Zusammenarbeit mit einzelnen Ländern spezifische Fördermöglichkeiten, die beispielsweise eine fachliche Fokussierung oder spezielle Antragsfristen voraussetzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, internationale Wissenschaftler*innen in ein eigenes Forschungsprojekt zu integrieren.

Für die Förderung internationaler Kooperationsprojekte stellt die DFG, anders als einige ausländische Förderorganisationen, keine Sondermittel zur Verfügung. Das heißt Anträge auf Förderung internationaler Projektkooperationen stehen im Wettbewerb mit allen anderen Anträgen des jeweiligen DFG-Verfahrens.

Die verschiedenen Fördermöglichkeiten sind im Folgenden aufgeführt:

Fördermöglichkeiten

Reisemittel / Mittel für Gäste

Im Rahmen der Sachbeihilfe können für internationale Wissenschaftler*innen über das Basismodul Reisemittel und Mittel für Gastbesuche für Wissenschaftler*innen aus dem Ausland beantragt werden (siehe Merkblatt 52.01, Absätze 2.2 und 2.3).

Modul Mercator Fellow

Gastpräsenzen ermöglichen im Rahmen der Projektförderung einen intensiven und langfristigen Austausch mit Gastwissenschaftler*innen aus dem In- und Ausland.

Aufbau internationaler Kooperationen

Wissenschaftler*innen, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partner*innen aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder bilaterale Workshops beantragen.

Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen

Die DFG unterstützt die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen in Deutschland. Dazu gehören internationale Kongresse, Symposien, Fachkonferenzen und Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften.

Wissenschaftliche Netzwerke

Wissenschaftliche Netzwerke eröffnen Wissenschaftler*innen in Deutschland und im Ausland die Möglichkeit für einen mehrjährigen ortsübergreifenden Austausch zu einem selbstgewählten wissenschaftlichen Themenbereich.

In allen DFG-Programmen kann grundsätzlich jederzeit ein Förderantrag mit internationalen Partner*innen mit Kofinanzierung gestellt werden. Die Kofinanzierung kann von Förderorganisationen, oder auch von alternativen Geldgebern, z.B. Hochschulen, gestellt werden. Für den deutschen Part gelten die Richtlinien der DFG, für den ausländischen Part jeweils die Regularien der ausländischen Geldgeber. Daher sollten sich interessierte Wissenschaftler*innen zunächst mit ihren Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern im Ausland in Verbindung setzen, damit sich diese über entsprechende Antragsmöglichkeiten in ihrem Land informieren können.

In einzelnen Ländern hat die DFG mit den jeweiligen Partnerorganisationen Abkommen zur gemeinsamen Förderung von Forschungsprojekten geschlossen. Die Antragsmodalitäten werden meist in Form von Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Übersicht finden sich Informationen zu regionalen Kooperationen mit Afrika, innerhalb von EU-Maßnahmen, Israel/Naher Osten und Entwicklungsländern sowie einzelnen Ländern.

Mit bestimmten Partnerorganisationen gibt es darüber hinaus auch die Möglichkeit, einen Antrag zur Gegenfinanzierung für den ausländischen Projektteil ohne Frist einzureichen (Standing Open Procedure).

Internationale Graduiertenkollegs stellen eine Fördervariante im Programm Graduiertenkollegs dar. Sie sind gemeinsam strukturierte Promotionsprogramme von deutschen Hochschulen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen im Ausland und dienen der besonderen Förderung und Vertiefung bilateraler Kooperationen. Die systematische Forschungskooperation wird durch ein gemeinsames Forschungs- und Qualifizierungsprogramm, eine grenzüberschreitende Betreuung der Promovierenden und längerfristige wechselseitige Forschungsaufenthalte der Promovierenden an der Partnereinrichtung ergänzt.

Ziel der Förderung internationaler Kooperationen im Sonderforschungsprogramm ist der Auf- und Ausbau internationaler Vernetzungsstrukturen zwischen Sonderforschungsbereichen und wissenschaftlichen Partnern im Ausland. Unter bestimmten Bedingungen können Projekte von Wissenschaftler*innen sowie Forschungseinrichtungen im Ausland eingebunden werden. Darüber hinaus können auch Reisemittel und Mittel für Gastbesuche für internationale Wissenschaftler*innen beantragt werden. Die Beteiligung von Hochschulen aus dem Ausland als Standort eines SFB/Transregio ist ebenfalls möglich.

Im Rahmen eines Schwerpunktprogramms oder einer Forschungsgruppe können (Teil-)Projekte von Wissenschaftler*innen im Ausland direkt durch die DFG gefördert werden, wenn ihr Projekt einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Schwerpunktprogramms bzw. der Forschungsgruppe leistet und die in Deutschland geplanten Vorhaben um einen wesentlichen Mehrwert ergänzt.

Aufgrund besonderer Abkommen mit den Partnerorganisationen in Österreich, Luxemburg und der Schweiz können (Teil-)Projekte von Wissenschaftler*innen aus diesen Ländern ohne das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen beantragt werden, da diese (Teil-)Projekte grundsätzlich von der jeweils beteiligten Partnerorganisation finanziert werden.

Mögliche Risiken in der internationalen Zusammenarbeit

Die DFG hat Leitlinien für die internationale Zusammenarbeit herausgegeben anhand derer Antragstellende eine Risikoabwägung für ihr Forschungsprojekt vornehmen können. Mit dieser können etwaige Abhängigkeiten früh und vorausschauend identifiziert werden und die gemeinsam erarbeiteten Forschungsergebnisse geschützt werden.