Digitaler Wandel in den Wissenschaften

Um die Auswirkungen digitaler Technologien auf die Wissenschaften besser einschätzen und begleiten zu können, hat sich die DFG auf Anregung ihres Senats systematisch und grundlegend mit dem digitalen Wandel in den Wissenschaften befasst.

Im Oktober 2020 hat die DFG ein Impulspapier veröffentlicht, in dem sie aus Sicht der Wissenschaften darstellt, welche wesentlichen Auswirkungen der digitale Wandel auf die Forschung hat und welche Handlungsfelder sich daraus für das Förderhandeln der DFG und ihre Beratungsfunktion für Politik und Gesellschaft ergeben. Im Nachgang zu dem veröffentlichten Impulspapier gab der Senat den Auftrag, die vorgeschlagenen Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern des Impulspapiers durch die DFG-Geschäftsstelle zu realisieren. Zu diesem Zweck wurde das strategische Programm „Digitaler Wandel in den Wissenschaften“ in der DFG-Geschäftsstelle eingerichtet.

Positionen, Leitlinien und Empfehlungen der DFG

Das Impulspapier der DFG beschreibt in prägnanter Form die Auswirkungen und Herausforderungen des digitalen Wandels in den Wissenschaften sowie Handlungsfelder für die DFG als zentrale Selbstverwaltungs- und Förderorganisation der Wissenschaft in Deutschland. „Das Papier führt eine große Breite an Impulsen zusammen und wird uns in den kommenden Jahren als Kompass dienen. Die Erkenntnisse und Empfehlungen werden in die Entwicklung neuer Förderangebote ebenso einfließen wie bei der Gestaltung der besten Rahmenbedingungen für die Forschung durch die DFG“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker und betont: „Die Chancen des digitalen Wandels sind für die Weiterentwicklung der Wissenschaften von zentraler Bedeutung, sodass sie sich in ihrem eigenen Interesse aktiv an der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen einsetzen sollten.“

Hintergrund

Mit dem Begriff „digitaler Wandel“ werden aus Sicht der DFG alle relevanten Veränderungen und Auswirkungen in epistemischer, ethischer, rechtlicher, technischer, infrastruktureller, organisatorischer, finanzieller und auch sozialer Hinsicht zusammengefasst, die sich durch die Entwicklung und Nutzung digitaler Technologien in den Wissenschaften ergeben.

Der digitale Wandel in den Wissenschaften führt aus Sicht der DFG trotz seiner vielfältigen Auswirkungen zu keiner prinzipiellen Änderung der Anforderungen an Wissenschaftlichkeit, sondern umfasst vor allem das Entstehen neuer – digitaler – Forschungspraktiken, die im jeweiligen Fachkontext auch epistemisch neu einzuordnen sind.

Der digitale Wandel ist kein wissenschaftsinternes Phänomen, vielmehr sind digitale Technologien und Prozesse in allen Bereichen der Gesellschaft und Wirtschaft relevant. Die überall stattfindende Nutzung und Entwicklung digitaler Technologien verändern das Verhältnis zwischen öffentlich getragener Wissenschaft und anderen Akteuren – beispielsweise den weltweit agierenden Internetkonzernen. In dieser Lage ist es entscheidend, dass die Wissenschaften die Chancen des digitalen Wandels nutzen und sich aktiv an der Einschätzung und Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen nach ihren eigenen Prinzipien und in ihrem eigenen Interesse einsetzen.

In einem wissenschaftsgeleiteten Diskussionsprozess hat die DFG in den letzten Jahren den Austausch zum digitalen Wandel in den Wissenschaften, wie beispielsweise dem Umgang mit Forschungsdaten, forciert und zusätzliche spezifische Förderangebote eröffnet (u. a. Nachhaltigkeit von Forschungssoftware, Künstliche Intelligenz, Geförderte Projekte im Rahmen der Ausschreibungen zur Forschungssoftware: 1. Ausschreibung / 2. Ausschreibung). Auch künftig wird sich die DFG in den folgenden vier Handlungsfeldern um eine Mitgestaltung des digitalen Wandels in den Wissenschaften engagieren; Details können im Impulspapier nachgelesen werden:

  1. Fachlicher und interdisziplinärer Diskurs
  2. Gremien und Kompetenzen der DFG
  3. Förderverfahren
  4. Förderangebote

Seit dem erfolgreichen Abschluss des Strukturierungsprojekts „Digitaler Wandel in den Wissenschaften“ im März 2020 und der Veröffentlichung des DFG-Impulspapiers „Digitaler Wandel in den Wissenschaften“ im Oktober 2020 bestand der Auftrag des Senats die vorgeschlagenen Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern des Impulspapiers durch die DFG-Geschäftsstelle zu realisieren.

Das strategische Programm Digitaler Wandel dient der Umsetzung von Maßnahmen zur Mitgestaltung des digitalen Wandels in den Wissenschaften durch die DFG. Dabei soll die DFG in einer kohärenten und systematischen Weise eine gestalterische Rolle in diesem dynamischen Feld einnehmen, um so die Wissenschaften bestmöglich bei den bereits bekannten und den noch neu entstehenden Herausforderungen zu unterstützen.

Das Hauptziel des Programms besteht in der Umsetzung von Maßnahmen zur Mitgestaltung des oben benannten digitalen Wandels in den Wissenschaften entlang der vier Handlungsfelder. Kontaktpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:

Um die Gremien der DFG in einer kohärenten und systematischen Weise in die Arbeiten des strategischen Programms Digitaler Wandel (PDW) einzubeziehen, sodass die DFG insgesamt eine gestalterische Rolle in diesem dynamischen Feld einnehmen kann, hat der Senat eine Ad-hoc Arbeitsgruppe eingerichtet. Neben der inhaltlichen Begleitung des strategischen Programms soll die Arbeitsgruppe die Bedarfe der Wissenschaften hinsichtlich des Digitalen Wandels reflektieren und somit für Präsidium und Senat eine Basis für das weitere wissenschaftspolitische Handeln schaffen.

Fördermöglichkeiten der DFG

Die Fördermöglichkeiten der DFG zu Themen des digitalen Wandels in den Wissenschaften umfassen zwei verschiedene Ansätze: Einerseits die Forschungsförderung, deren zentrales Ziel die Förderung herausragender wissenschaftlicher Forschung ist. Und andererseits die Infrastrukturförderung, dazu zählen Informationsinfrastrukturen und Technologien sowie Geräte und Gerätetechnologien.

  • Sachbeihilfe: Im Rahmen der Sachbeihilfe (Merkblatt 50.01 ) gibt es vielfältige Möglichkeiten zur Förderung von Projekten mit Bezug zum digitalen Wandel in den Wissenschaften. Die Sachbeihilfe ermöglicht allen Personen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung jederzeit und themenunabhängig die Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens.
  • Koordinierte Verfahren: Für die Bearbeitung interdisziplinärer Fragestellungen, wie sie gerade im Kontext des digitalen Wandels auftreten, sind häufig größere Konsortien notwendig. Dann sind Sonderforschungsbereiche (SFB) (Merkblatt 50.06 ) und Graduiertenkollegs (GRK) (Merkblatt 50.07 ), insbesondere bei vorwiegend lokalen Konsortien geeignete Förderprogramme.
  • Schwerpunktprogramme: Besonderes Kennzeichen eines Schwerpunktprogramms ist die überregionale Kooperation der teilnehmenden Wissenschaftler*innen. Schwerpunktprogramme (Merkblatt 50.05 ) können vom Senat der DFG eingerichtet werden, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Über die aus der Wissenschaft vorgeschlagenen Initiativen zur Einrichtung von Schwerpunktprogrammen verhandelt der Senat einmal im Jahr.
  • Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme
    Ziel dieses Förderbereichs ist der Aufbau eines abgestimmten Systems von Informationsinfrastrukturen für die Wissenschaft; es werden ein für Nutzer*innen freier und umfassender Zugang zu wissenschaftlichen Informationen sowie die Vernetzung von wissenschaftlichen Informationen und Daten angestrebt. Zahlreiche Herausforderungen und Bedarfe, die durch den digitalen Wandel in den Wissenschaften entstehen, können mit Projektanträgen im Förderprogramm e-Research-Technologien (Merkblatt 12.19 ) adressiert werden. Mit Blick auf das Thema Forschungsdaten sind die Programme Informationsinfrastrukturen für Forschungsdaten (Merkblatt 12.14 ) und die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) relevant.
  • Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnologie
    Erfolgreiche Wissenschaft benötigt Zugang zu aufwendigen und speziellen Gerätetechnologien. Die DFG fördert projektspezifische Geräte innerhalb der allgemeinen Forschungsförderung. Forschungsgroßgeräte mit infrastrukturellem Charakter, die eine Voraussetzung für mehrere Forschungsvorhaben darstellen, können bei der DFG im Programm Forschungsgroßgeräte nach Art.91b GG beantragt werden. Neben den etablierten Programmen der Geräte- und IT-Infrastrukturförderung wurden Ende 2017 drei neue Programme der gerätebezogenen Forschungsförderung ins Förderportfolio der DFG aufgenommen. So soll das Programm Neue Geräte für die Forschung Wissenschaftlern*innen es ermöglichen, neuartige Geräte für den Einsatz in der Wissenschaft bis hin zum Prototypen selbst zu entwickeln.

Nicht immer ist eine strikte Trennung von Forschung in Informationsinfrastrukturaufbau in Vorhaben möglich und sinnvoll. Für Projekte, in denen zum einen umfangreichere Forschungsarbeiten durchgeführt werden, zum anderen wissenschaftliche Informationen und/oder Informationsinfrastrukturen entwickelt und bereitgestellt werden sollen, besteht daher die Möglichkeit, einen Antrag auf ein sogenanntes „Brückenprojekt“ zu stellen.