Unternehmensdaten für die Forschung
DFG fördert Auf- und Ausbau von Datenkooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Erforschung grundlegender Fragestellungen in den Bereichen Gesundheit und Mobilität
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) setzt einen Impuls für die Förderung von Forschungsdatenkooperationen und greift damit Bedarfe der wissenschaftlichen Community auf, das Teilen von Daten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft in der Praxis zu intensivieren und geeignete Rahmenbedingungen für Forschungsdatenkooperationen zu schaffen.
Mit der Ausschreibung sollen zeitlich begrenzte, themenspezifische Forschungsvorhaben gefördert werden, in denen Fragestellungen aus den Bereichen Gesundheit oder Mobilität mithilfe von Daten bearbeitet werden, die von Anwendungspartnern aus der Wirtschaft bereitgestellt werden. So erhalten Wissenschaftler*innen Zugang zu Unternehmensdaten, um evidenzbasiert und praxisnah grundlagenwissenschaftliche Fragestellungen zu bearbeiten. Zugleich leisten die Kooperationen einen wichtigen Beitrag zu Innovationen und der Entwicklung neuer Produkte in direktem Austausch mit der Wissenschaft, der sowohl die Unternehmen als auch die öffentliche Wahrnehmung stärken kann.
Im Ergebnis sollen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Hinblick auf das Teilen von Daten initiiert und ausgebaut sowie das Transferpotenzial für eine wirtschaftliche Verwertung der Daten ausgelotet werden. Zugleich sollen Forschungsdatenkooperationen, die im Rahmen des Förderprogramms „Sachbeihilfe“ grundsätzlich immer möglich sind, im Förderhandeln der DFG sichtbar werden.
Form der Antragstellung
Die Beantragung und Förderung erfolgt in zwei Phasen: einer einjährigen „Explore“-Phase und einer zweijährigen „Exploit“-Phase.
Vorhaben werden durch ein Projektkonsortium beantragt, bestehend aus
- einem*einer DFG-antragsberechtigten Wissenschaftler*in und
- einem Anwendungspartner aus der Wirtschaft (optional in der Explore-Phase).
Mittel können lediglich für den Projektpartner an der Hochschule beantragt und bewilligt werden. Mittel für Investitionen können nicht beantragt werden.
Für alle Projekte sind eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität in den Feldern Gesundheit oder Mobilität erforderlich. Zudem sollten die wissenschaftlichen und anwendungsbezogenen Ziele der Datenkooperation dargelegt und die Mehrwerte für beide Kooperationspartner aufgezeigt werden.
Die Rechte und Pflichten der Projektpartner sowie die Verwertung der Ergebnisse werden durch einen Kooperationsvertrag unter Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften geregelt. Im Rahmen eines Data-Governance-Frameworks soll dargelegt werden, mit welchen Richtlinien, Prozessen, Rollen und Verantwortlichkeiten die geteilten Daten verwaltet, verarbeitet und geschützt werden.
Die geplanten Ergebnisse müssen im vorwettbewerblichen Bereich liegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Anträge von Antragsteller*innen in einer Doppelrolle als Wissenschaftler*innen und Unternehmensleitung.
Phase 1: Explore
Zunächst wird zur Antragstellung für eine zwölfmonatige Explore-Phase aufgerufen. In dieser Phase stehen die Anbahnung von Kooperationen, die gemeinsame Definition des Erkenntnis- und Verwertungsinteresses, die gemeinsame Antragskonzeption, die Erarbeitung eines Data-Governance-Frameworks, das Aufsetzen eines Kooperationsvertrags, die Erarbeitung geeigneter Maßnahmen zur Sicherung der erforderlichen Datenqualität und ggf. die Entwicklung von Co-Development-Maßnahmen im Vordergrund. In der Explore-Phase sind sowohl Einzelanträge von Wissenschaftler*innen als auch gemeinsame Anträge von Wissenschaftler*innen und Anwendungspartnern förderfähig. Sofern noch keine konkrete Kooperation genannt werden kann, sind ausgereifte Überlegungen zur Anbahnung einer Kooperation innerhalb der zwölfmonatigen Förderphase darzulegen. Eine Förderung in der Explore-Phase ist Voraussetzung für eine Antragstellung in der Exploit-Phase.
Zur Bewerbung um eine Förderung in der Explore-Phase sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Inhaltliche Beschreibung auf max. sechs Seiten gemäß Formatvorlage „Antrag Explore-Phase(interner Link)
- Wissenschaftliche Lebensläufe aller antragstellenden Personen gemäß DFG-Vordruck 53.20(interner Link)
- Eine der drei folgenden Unterlagen:
- Letter of Cooperation von einem oder mehreren Anwendungspartnern, aus dem hervorgeht, wie die geplante Forschungsdatenkooperation seitens des Anwendungspartners unterstützt und dass der Abschluss eines Kooperationsvertrags angestrebt wird;
- Kooperationsvertrag gemäß DFG-Vordruck 41.02(interner Link);
- ausgereifte Überlegungen zur Anbahnung einer Kooperation (im Falle eines Einzelantrag eines*einer Wissenschaftler*in).
Nach sechs Monaten sind die geförderten Projekte der Explore-Phase gebeten, über eine Absichtserklärung ihre Anträge für die Exploit-Phase anzukündigen.
Phase 2: Exploit
Die zweijährige Exploit-Phase dient der erkenntnisorientierten Forschung auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten. Alle geförderten Projekte der Explore-Phase, von denen eine Absichtserklärung zur Antragstellung für die Exploit-Phase vorliegt, werden von der DFG-Geschäftsstelle aufgefordert, einen solchen Antrag einzureichen. Diese Anträge sollen als Fortsetzungsanträge auf Sachbeihilfe spätestens neun Monate nach Bewilligung der Explore-Phase eingereicht werden.
Für die Exploit-Phase werden grundsätzlich Kooperationsanträge zwischen Wissenschaftler*innen und Anwendungspartnern erwartet. Zudem muss ein von allen Partnern gemeinsam erarbeitetes und getragenes Data-Governance-Framework vorliegen.
Antragstellung – Phase 1: Explore
Reichen Sie Ihren Antrag für die Explore-Phase bitte bis spätestens 11. März 2026 gemäß Formatvorlage „Antrag Explore-Phase(interner Link) bei der DFG ein. Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Programm Sachbeihilfe: Antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion). Nicht antragsberechtigt sind Wissenschaftler*innen an nicht gemeinnützigen Forschungseinrichtungen.
Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Porta(externer Link). Bitte wählen Sie bei der Eingabe „Antrag auf eine Sachbeihilfe“ und anschließend die Ausschreibung „DFG-Forschungsdatenkooperationen“ aus.
Handelt es sich um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 4. März 2026 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Antragstellung – Phase 2: Exploit
Der Antrag für die Exploit-Phase muss als Fortsetzungsantrag spätestens neun Monate nach Bewilligung der Explore-Phase bei der DFG eingereicht werden. Die DFG-Geschäftsstelle wird den bewilligten Projekten aus der Explore-Phase das genaue Datum zur Antragseinreichung rechtzeitig mitteilen. Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Porta(externer Link).
Berücksichtigen Sie beim Aufbau Ihres Antrags bitte den Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 54.0(interner Link)), das Programmmerkblatt Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.0(interner Link)) und die Vorlage zur Beschreibung des Vorhabens (DFG-Vordruck 53.0(interner Link)). Der Kooperationsvertrag ist gemäß DFG-Vordruck 41.02(interner Link) anzufertigen.
Beantragbare Mittel
Die Förderung der Explore-Phase umfasst Personal- und Sachmittel sowie optional die Module Rotationsstellen und Projektspezifische Workshops.
Die Förderung in der Exploit-Phase umfasst die gängigen Module des Programms Sachbeihilfe gemäß des Leitfadens für die Antragstellung (DFG-Vordruck 54.0(interner Link)).
In keiner der beiden Phasen können Mittel für Investitionen beantragt werden.
Informationsveranstaltung
Am 14. Januar 2026 findet eine digitale Informationsveranstaltung zur Ausschreibung statt. Bitte melden Sie sich hierfür bis zum 5. Januar 2026 per E-Mail an forschungsdatenkooperationen@dfg.d(externer Link) unter Nennung Ihrer Projektidee und ggf. des Kooperationspartners an.
Gleichstellung und Diversität
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä(externer Link) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Please refer to the website for an English versio(externer Link) of this information.
Mehr Informationen zur Ausschreibung finden Sie hie(interner Link).
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das elan-Porta(externer Link).
Für Anträge der Explore-Phase benutzen Sie bitte die zur Verfügung gestellte Formatvorlage „Antrag Explore-Phase(interner Link), die DFG-Vorlage für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.20(interner Link)) sowie ggf. die DFG-Vorlage für Kooperationsverträge (DFG-Vordruck 41.02(interner Link)).
Für Anträge der Exploit-Phase sind die Geförderten der Explore-Phase aufgerufen, die Vorlage zur Beschreibung des Vorhabens (DFG-Vordruck 53.0(interner Link)), die DFG-Vorlage für Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.20(interner Link)) sowie die DFG-Vorlage für Kooperationsverträge (DFG-Vordruck 41.02(interner Link)) zu verwenden. Beachten Sie dabei bitte den Leitfaden für die Antragstellung (DFG-Vordruck 54.0(interner Link)) und das Programmmerkblatt Sachbeihilfe (DFG-Vordruck 50.0(interner Link)). Hilfreich können auch die FAQs zur Antragsvorbereitun(interner Link) sowie die Informationen zu weiteren Erkenntnistransfer-Förderoptione(interner Link) sein.
Weitere relevante DFG-Merkblätter finden Sie hie(interner Link):
Hinweise zur Projektbeteiligung von erwerbswirtschaftlichen Unternehmen (DFG-Vordruck 4.02)
Hinweise zu Arbeitsergebnissen und Nutzungsrechten bei Unternehmensbeteiligung (DFG-Vordruck 4.03)
Muster für einen Kooperationsvertrag zwischen Forschungseinrichtungen und gewerblichen Unternehmen (DFG-Vordruck 41.026)
Kontakt
| E-Mail: | bastian.mohr@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-3140 |
| E-Mail: | stephanie.wegener@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2895 |
| E-Mail: | philipp.meyer@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2767 |
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.