Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten
Der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten nimmt gegenüber den Mitgliedern des DFG-Vorstands die Arbeitgeberfunktion wahr. Hierzu gehören der Abschluss von Dienstverträgen, Nebentätigkeitsfragen und die Klärung von Rechten und Pflichten aus dem Dienstverhältnis der Vorstandsmitglieder.
Den Vorsitz führt das von der Mitgliederversammlung bestimmte Mitglied des Leitungsorgans einer Mitgliedseinrichtung. Stimmberechtigte Mitglieder sind darüber hinaus ein gewähltes Mitglied des Senats und je ein Vertreter oder eine Vertreterin des Bundes und eines Landes. An den Sitzungen des Ausschusses nehmen ein weiterer Vertreter oder eine weitere Vertreterin eines Landes sowie zwei nicht dem Vorstand angehörende Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme teil.
- Interner LinkMitglieder des Auschusses
- Link auf PDF-DateiGeschäftsordnung des Ausschusses für Vorstandsangelegenheiten