Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat in einem weiteren Fall Maßnahmen wegen wissenschaftlichen Fehlverhaltens verhängt. Der Hauptausschuss der größten Forschungsförderorganisation und zentralen Selbstverwaltungsorganisation für die Wissenschaft in Deutschland beschloss auf seiner Sitzung am 20. September 2018 in Bonn auf Vorschlag des DFG-Ausschusses zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“ gegen einen Wissenschaftler.
Der Wissenschaftler hatte bei der DFG gemeinsam mit einem anderen Wissenschaftler einen Förderantrag eingereicht, bei dessen Begutachtung Unregelmäßigkeiten bei einer Abbildung auffielen. In der daraufhin von der DFG eingeleiteten Untersuchung machte der nun mit Maßnahmen belegte Wissenschaftler zunächst geltend, die entsprechende Abbildung sei während der Fertigstellung des Antrags als „Platzhalter“ gedacht gewesen, der später versehentlich nicht ausgetauscht worden sei. Im weiteren Verlauf der Untersuchung wurde jedoch deutlich, dass der Antragsteller die falsch aus-gewiesene Abbildung bewusst beibehalten hatte.
Der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens bewertete dies als wissenschaftliches Fehlverhalten, mit dem der Antragsteller zudem seiner Vorbildfunktion als erfahrener Wissenschaftler nicht gerecht geworden sei und seinen Mitantragsteller in eine missliche Situation gebracht habe. Dieser hatte von der falsch ausgewiesenen Abbildung keine Kenntnis und sie damit nach Feststellung des Ausschusses auch nicht zu verantworten.
Als geeignete und angemessene Maßnahme gemäß der Verfahrensordnung und unter Berücksichtigung von Vergleichsfällen erachtete der Ausschuss eine „schriftliche Rüge“ und den „Ausschluss von der Antragsberechtigung für drei Jahre“. Dem schloss sich der Hauptausschuss mit seiner Entscheidung nun an.
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