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KI in der Antragstellung

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung eines Förderantrags ist generell zulässig. Im Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozess wird der Einsatz von KI weder positiv noch negativ berücksichtigt. Maßgeblich sind allein die wissenschaftliche Qualität und Kohärenz des Vorhabens sowie die Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis(interner Link)

Wenn Sie bei der Erstellung Ihres Antrags KI in Form generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung verwendet haben, legen Sie dies bitte in wissenschaftsadäquater Weise im Antrag offen. Weiterführende Informationen finden Sie im Portal Wissenschaftliche Integrität(externer Link).

FAQ

Der digitale Wandel prägt auch das wissenschaftliche Arbeiten, einschließlich seiner Qualitätssicherung. KI-Systeme eröffnen neue Möglichkeiten der Informationsverarbeitung und Textunterstützung, die bei verantwortungsvollem Einsatz zur Entlastung von Arbeitsprozessen beitragen können. Die DFG hat daher entschieden, den Einsatz von KI-Systemen in der Begutachtung unter klar definierten Bedingungen zuzulassen. Maßgeblich sind die Prinzipien Transparenz, Vertraulichkeit, Qualitätssicherung und Verantwortung. Diese sind in einer verbindlichen Leitlinie zur Nutzung von KI in der Begutachtung konkretisiert.

Die Verwendung von KI-Systemen ist in wissenschaftsadäquater Weise offenzulegen. Unter „Offenlegung“ ist aktuell die Angabe zu verstehen, welche generativen Modelle zu welchem Zweck und in welchem Umfang eingesetzt wurden, beispielsweise bei der Aufbereitung des Forschungsstandes, bei der Entwicklung einer wissenschaftlichen Methode, bei der Auswertung von Daten oder bei der Hypothesengenerierung. Eingesetzte KI, die sich nicht auf den wissenschaftlichen Inhalt des Antrags auswirkt (bspw. Grammatik-, Stil-, Rechtschreibprüfung, Übersetzungsprogramme), muss nicht angegeben werden. Eine konkrete Kennzeichnung der betroffenen Textpassagen im Antrag ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Alle Gutachter*innen, Gremienmitglieder und selbstverständlich auch die DFG-Geschäftsstelle sind verpflichtet, die in der Leitlinie zur Nutzung von KI in der Begutachtung(interner Link) aufgestellten Grundsätze zu beachten. Dies beinhaltet die Pflicht, sicherzustellen, dass ein Abfluss von Inhalten eines Antrags in die Trainingsdaten des genutzten KI-Systems ausgeschlossen oder anderweitig vom Anbieter des KI-Systems oder Dritten zu anderen Zwecken genutzt wird. Auch datenschutzrechtliche Anforderungen sind zu beachten.

Wenn Sie nicht als Gutachter*in oder DFG-Gremienmitglied tätig sind oder aber keine KI in diesen Prozessen einsetzen, hat die Akzeptanz keine Auswirkungen für Sie. Beachten Sie aber, dass diese Regelung künftig relevant werden kann, wenn sich Ihre Rolle ändert. Sollten Sie also zu einem späteren Zeitpunkt von der DFG z.B. um eine Begutachtung eines Antrags gebeten werden, haben Sie uns Ihre Zustimmung zu den Bedingungen zur Nutzung von KI im Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsverfahren bereits mit der Registrierung in Elan erteilt.

Kontakt

Postfach Künstliche Intelligenz
E-Mail: KI@dfg.de