Voraussetzung für die Beantragung eines Projektes in der Förderoption Transfer HAW/FH PLUS sind transferfähige Forschungsergebnisse, die in Vorarbeiten mit grundlagenwissenschaftlichem Charakter, aber ohne DFG-Förderung, gewonnen wurden. Die Vorarbeiten werden in einer dem Antrag vorgeschalteten Skizzenphase daraufhin geprüft. Die Qualität der Vorarbeiten soll i.d.R. durch entsprechende Publikationen nachgewiesen werden.
Zielgruppe sind Wissenschaftler*innen, die an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) oder Fachhochschulen (FH) tätig sind und die an den Vorarbeiten beteiligt waren. Waren mehrere Personen an den Vorarbeiten beteiligt, so können mit Zustimmung der übrigen mitverantwortlich Beteiligten auch einzelne Personen das Transfer HAW/FH PLUS-Projekt beantragen.
Vor der Antragstellung ist eine Skizze zum Projekt einzureichen. In der Skizze sind sowohl die spezifischen Vorarbeiten samt wissenschaftlichen Ergebnissen als auch das geplante Transfervorhaben kurz zu beschreiben. Die Skizze wird begutachtet und bei positiver Bewertung eine Empfehlung zur Ausarbeitung eines Antrags ausgesprochen.
Feste Fristen für Skizzen oder Anträge bestehen nicht. Die Skizzen können jederzeit eingereicht werden. Gleiches gilt für die späteren Anträge. Vorerst werden Anträge bis Ende Dezember 2024 entgegengenommen. Skizzen sollten spätestens Ende Juni 2024 eingereicht werden.
Bitte beachten Sie:
Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss eine angemessene Eigenleistung vor allem durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung erbringen.
Den Kern eines Transfer HAW/FH PLUS-Projekts bildet das gemeinsame Arbeitsprogramm von wissenschaftlichen und Anwendungspartnern, das die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll ersichtlich werden, dass alle Partner eine angemessene Eigenleistung, insbesondere im Hinblick auf Inhalt und Personal, erbringen.
Dem Antrag muss ein bereits von allen Vertragspartnern unterschriebener Kooperationsvertrag zwischen der Forschungseinrichtung der Antragsteller*in und dem Anwendungspartner beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür stehen Musterverträge zur Verfügung.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung von Antragsskizzen und Anträgen die zum 02.09.2022 vorgenommenen Änderunge im Leitfaden für Antragstellende und in der Vorlage für Antragsskizzen.
Unterlagen für die Skizzen
Unterlagen für die Anträge
E-Mail: | erkenntnistransfer@dfg.de |
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