FAQ: MAK-Kommission

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ständigen Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe. 

Die Senatskommission ist im Bereich der Beurteilung der gesundheitlichen Wirkung von Arbeitsstoffen die einzige unabhängige, wissenschaftsgetriebene Instanz in Deutschland. Diese wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit bei der Erarbeitung von Grenzwertempfehlungen ist deshalb von hoher Relevanz, da die Empfehlungen die wissenschaftliche Grundlage für die gesetzlich festgelegten Grenzwerte am Arbeitsplatz bilden und damit erhebliche Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten in den Unternehmen und die Überwachung durch die staatliche und berufsgenossenschaftliche Aufsicht haben. Die Themenfelder sind somit gesellschaftlich und politisch von hoher Bedeutung und werden auch in der Öffentlichkeit intensiv und z.T. kontrovers diskutiert.

Grundsätzlich ist die Arbeitsweise der Senatskommission darauf ausgerichtet, dass individuelle Einschätzungen und Interessen einzelner Kommissionsmitglieder nur begrenzte Wirkung auf die Ergebnisse der Kommission entfalten können. Die Diskussionsentwürfe werden vom wissenschaftlichen Sekretariat auf der Grundlage eines „Vieraugen-Prinzips“ erstellt. Die Diskussion mit der Kommission erfolgt in mehreren Runden, bis alle Unklarheiten, Bedenken geklärt und Ergänzungswünsche eingepflegt wurden. Die Interdisziplinarität der Kommission stellt sicher, dass ein intensiver und aus unterschiedlichen Blickwinkeln erfolgender Diskussionsprozess stattfindet. Eine Verabschiedung des Ergebnisses durch die Kommission erfolgt erst, wenn ein Konsens in der Kommission gefunden wurde.

Die Erklärung für Interessenkonflikte, die Voraussetzung für die Mitarbeit in der Kommission sind, müssen Angaben zur Tätigkeit (haupt- und nebenberuflich) beinhalten, wenn diese Tätigkeiten einen Bezug zu den Aufgaben der Senatskommission aufweisen. Hierzu gehört die Mitarbeit und Zugehörigkeit zu relevanten nationalen und internationalen Gremien und Ausschüssen mit Arbeitsschutzrelevanz, gutachterliche Tätigkeiten oder eigene wissenschaftliche Projekte oder Studien.

Umstände, die den Anschein eines Interessenkonflikts begründen, führen zum Ausschluss von der Diskussion und der finalen Verabschiedung von Kommissionsergebnissen zu einem Stoff. Die Arbeitsgruppen AiBM und Luftanalysen, die sich mit der Erarbeitung von Messmethoden beschäftigen, basieren auf dem Prinzip möglichst viele in der Praxis vorhandene Methoden zu beschreiben, zu testen und zu optimieren. Die Methoden werden von den Mitgliedern der Arbeitsgruppen eingebracht, die bereits Ansätze/Vorerfahrungen mit diesen Methoden besitzen. Die Prüfung der Methode erfolgt durch ein unabhängiges Labor, weshalb Einflussnahme und Interessenskonflikte grundsätzlich wirkungsvoll verhindert werden. Das Einbringen von eigenen Methoden, auch von Methoden, die in der Industrie entwickelt wurden, und das Sichtbarmachen von Methoden durch deren Veröffentlichung macht die Umsetzung von Grenzwertsetzungen in der Praxis überhaupt erst möglich. Der Umstand der eigenen Befassung mit der Methode durch das Mitglied der Arbeitsgruppe, als auch deren Entwicklung unter Einbeziehung von industriellen Partnern ist daher kein Umstand der als Interessenkonflikt gewertet wird.

Mit Blick auf die Ankündigungsliste, die einen Überblick über Stoffe gibt, mit denen sich die Kommission befassen möchte, können Informationen zu Studien, aber bisher unveröffentlichte, oder wissenschaftliche Arbeiten jederzeit an das wissenschaftliche Kommissionsekretariat weitergegeben werden. Begründungen und Methoden können nach der ersten Veröffentlichung für einen Zeitraum von 6 Monaten kommentiert werden, um mögliche Unklarheiten auflösen und zusätzliche Informationen berücksichtigen zu können. Auch nach dieser Zeit können Fragen und Ergänzungswünsche im Kommissionsekretariat hinterlegt werden.

In der Regel dauert der Prozess von der Recherche über die Diskussion bis zur Veröffentlichung einer Begründung oder Methode etwa 2 Jahre.

Wenn der Wissensstand nicht ausreicht, um einen Grenzwert abzuleiten, wird die Zusammenfassung des Wissensstands dennoch veröffentlicht und allen zur Verfügung gestellt. Die Diskussion wird wieder eröffnet, wenn neue Studien und Erkenntnisse vorliegen.

Kontakt

Postfach Arbeitsstoffkommission
E-Mail: Arbeitsstoffkommission@dfg.de
Dr. Katja Hartig
E-Mail: Katja.Hartig@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2359
Michael Weihberg
E-Mail: michael.weihberg@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2734