Neue Züchtungstechniken bei Pflanzen: DFG begrüßt Zustimmung des EU-Parlaments zu neuer Verordnung
Beschluss stärkt europäische Wettbewerbsfähigkeit und schafft Voraussetzungen für Entwicklung robusterer, nachhaltig produzierter Nutzpflanzen
Das Europäische Parlament hat in Brüssel seine finale Zustimmung zu einem neuen rechtlichen Rahmen für Pflanzen gegeben, die mit neuen Züchtungstechniken (New Genomic Techniques, NGT) hergestellt werden. In zweiter Lesung hat es die mit Mitgliedstaaten und EU-Kommission im Dezember 2025 im Trilog ausgehandelte Verordnung verabschiedet. Der Rat hatte der Verordnung bereits im April 2026 final zugestimmt. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) begrüßt diesen Schritt. Sie hatte sich in der Vergangenheit auf europäischer Ebene intensiv für eine Reform des Gentechnikrechts eingesetzt.
Die beschlossene Verordnung sieht vereinfachte Regeln für sogenannte NGT-1-Pflanzen vor, die auch durch konventionelle Züchtungsmethoden hätten entstehen können. Für sie entfallen die strengen Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten, die für andere mit neuen Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen (NGT-2) weiterhin gelten. Die EU bewertet Pflanzen also künftig stärker nach ihren Eigenschaften als nach der verwendeten Züchtungsmethode.
„Nachdem im Dezember 2025 erstmals ein politischer Durchbruch erzielt worden war und Rat und Parlament sich auf eine vorläufige Beschlussfassung geeinigt hatten, haben wir uns für die Wissenschaft eine schnelle Zustimmung der EU-Institutionen gewünscht“, sagt DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker. „Es freut mich, dass diese nun ohne weitere Änderungen erfolgt ist. Damit können Wissenschaftler*innen ab Mitte 2028, wenn die Verordnung Anwendung findet, deutlich leichter im Freiland forschen, etwa um eine höhere Klimaresilienz und eine bessere Schädlingsresistenz bei Pflanzen zu erreichen. So können die neuen Züchtungstechniken künftig einer der Hebel sein, um trotz eines verringerten Pestizideinsatzes stabile und steigende Erträge zu sichern.“
„Mithilfe des Einsatzes der neuen Züchtungstechniken tragen wir Sorge für Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und die Anpassung an den Klimawandel in Europa“, ergänzt Professor Dr. Axel Brakhage, Vorsitzender der DFG-Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung. Er betont noch einmal: „Aus wissenschaftlicher Sicht weisen genomeditierte Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungstechniken hätten entstehen können, keine besonderen Risiken auf und können aus unserer Sicht wie konventionelle Sorten behandelt werden.“
Die nun beschlossene Einstufung der NGT-1-Pflanzen folgt diesem wissenschaftlichen Befund. Damit wird eine streng verfahrensbezogene Regulierung überwunden, die Forschung und Innovation bislang erheblich eingeschränkt hat. Mit dem jetzt beschlossenen Rechtsrahmen erhalten Forscher*innen sowie Züchter*innen in Deutschland und Europa verlässliche Perspektiven. Er erleichtert Freilandexperimente, stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und schafft Voraussetzungen für die Entwicklung robusterer, nachhaltig produzierter Nutzpflanzen, die zu den Zielen der Vision for Agriculture and Food der EU beitragen können.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Ständigen Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der DFG sowie ihre Veröffentlichungen unter: (interner Link).
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