DFG-Förderinitiative „Global Minds in DFG-Verbünden“ im Rahmen des BMFTR-Programms 1000-Köpfe-Plus
Zweite Ausschreibungsrunde für Professuren und Mercator Fellows in DFG-Verbünden / Neben Exzellenzclustern und Sonderforschungsbereichen nun auch Forschungsimpulse und Graduiertenkollegs antragsberechtigt
Mit der Initiative „Global Minds in DFG-Verbünden“ eröffnet die DFG geförderten Verbünden in den Programmen Exzellenzcluster (EXC), Forschungsimpulse (FIP), Graduiertenkollegs (GRK) und Sonderforschungsbereiche (SFB sowie SFB/Transregio) die Möglichkeit, im Rahmen des Programms 1000-Köpfe-Plus des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) hoch qualifizierte, erfahrene Wissenschaftler*innen zu gewinnen, die derzeit im Ausland tätig sind und eine neue wissenschaftliche Perspektive im deutschen Wissenschaftssystem suchen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung ist für die Gewinnung von Wissenschaftler*innen vorgesehen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens drei Jahren im Ausland tätig sind. Die Förderdauer ist auf fünf Jahre begrenzt, Förderbeginn ist im Jahr 2028.
Für die Förderung kann eines von zwei Modulen beantragt werden:
Modul „Professur“
Das Modul „Professur“ ermöglicht es den Verbünden, eine*n herausragende*n Wissenschaftler*in, der*die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Langzeit-Professur erfüllt, aus dem Ausland an die (mit)antragstellende Hochschule zu berufen. Dafür können insgesamt Mittel bis zu einer Höhe von 3,5 Millionen Euro beantragt werden. Für den*die Kandidat*in können Personalmittel bis zur Höhe einer Professur beantragt werden. Darüber hinaus können weitere Personalmittel, vor allem für Promovierende, sowie Sach- und Investitionsmittel beantragt werden. Die Förderdauer beträgt fünf Jahre.
Modul „Mercator Fellow Global“
Mit dem Modul „Mercator Fellow Global“ wird Verbünden die Option eröffnet, eine*n herausragende*n, erfahrene*n Wissenschaftler*in, der*die derzeit im Ausland tätig ist und (noch) keinen permanenten Wechsel in das deutsche Wissenschaftssystem anstrebt, als Fellow längerfristig und intensiv in die Arbeit des Verbundes zu integrieren. Zugleich soll der Verbund durch die Einbindung der geförderten Person zusätzliche Kompetenz gewinnen und seine internationale Sichtbarkeit weiter steigern. Kernbestandteil des Moduls sind eine oder mehrere längere Präsenzphasen vor Ort in Deutschland, während derer der Fellow im Verbund mitarbeitet. Die Präsenz vor Ort ist flexibel gestaltbar und kann auch mehrere Aufenthalte unterschiedlicher Dauer umfassen. Innerhalb der Gesamtlaufzeit von fünf Jahren soll der Fellow insgesamt nicht weniger als 15 und nicht mehr als 36 Monate vor Ort sein. Mittel können grundsätzlich nur für die Zeiträume beantragt werden, in denen der Fellow vor Ort im Verbund tätig ist. Für die Vergütung von Fellows können pauschale Mittel beantragt werden. Die Höhe der geplanten Vergütung sollte der Qualifikation des Fellows entsprechen und darf den für die Kategorie Professur vorgesehenen Personalmittelsatz der DFG nicht überschreiten. Darüber hinaus können für die Dauer der Aufenthalte vor Ort weitere Personalmittel, vor allem für Promovierende, sowie Sach- und Investitionsmittel beantragt werden, um den Fellow vor Ort zu unterstützen. Insgesamt können für die Dauer des Aufenthalts/der Aufenthalte Mittel bis zu einer Höhe von maximal 650.000 Euro beantragt und bewilligt werden.
In beiden Modulen wird der antragstellenden Universität zusätzlich zu den direkten Projektmitteln im Bewilligungsfall eine Pauschale gewährt, die ausschließlich zur Deckung der mit der Projektdurchführung verbundenen indirekten Kosten dient. Sie beträgt für Exzellenzcluster 22 Prozent und für Forschungsimpulse, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche 25 Prozent der bewilligten Projektmittel.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Hochschulen in Deutschland, die antragstellende Hochschulen eines aktuell geförderten EXC, FIP, GRK oder SFB/TRR („gastgebender Verbund“) sind. Sie beantragen die Förderung für eine*n identifizierte*n Kandidat*in und für dessen*deren Integration in den jeweiligen Verbund. Wird dieser Verbund von mehreren antragstellenden Universitäten gemeinsam getragen, ist der Antrag auch gemeinsam von diesen einzureichen. Aufnehmende Einrichtung der*des Kandidat*in können neben der oder den antragstellenden Hochschule(n) auch am Verbund beteiligte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sein.
Der Antrag für eine Global-Minds-Verbundförderung wird von der oder den antragstellenden Hochschule(n) des Verbundes im Einvernehmen und gemeinsam mit dem*der Kandidat*in gestellt.
Es kann maximal ein Antrag pro Verbund gestellt werden.
Für die Beteiligung an der Ausschreibung ist die vorherige Abgabe einer Absichtserklärung durch den*die vertretungsberechtigte*n Sprecher*in des gastgebenden Verbundes zwingend erforderlich. Die Absichtserklärung reichen Sie bitte elektronisch über das (externer Link) bis zum 8. Dezember 2026, 12 Uhr ein. Diese wird strikt vertraulich behandelt und dient ausschließlich der geschäftsstelleninternen Vorbereitung der Begutachtung.
Auch der in englischer Sprache zu verfassende Antrag ist durch den*die vertretungsberechtigte*n Sprecher*in des gastgebenden Verbundes und ausschließlich über das elan-Portal abzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens 27. Januar 2027, 12 Uhr, bei der DFG eingereicht werden muss.
Berücksichtigen Sie beim Aufbau Ihres Antrags bitte folgende Dokumente:
Merkblatt „Global Minds in DFG-Verbünden“ ((interner Link)).
(Download) für die Absichtserklärung „Global Minds in DFG-Verbünden“
Leitfaden zur Antragstellung und Antragsmuster („Proposal Preparation Instructions and Proposal Template - Funding Initiative „Global Minds in DFG Consortia‘”, (interner Link)).
Förderkriterien (“Guidelines for Reviewing Proposals under the funding initiative „Global Minds in DFG Consortia’”, (interner Link)).
Weiterführende Informationen
Weitere Hinweise zum Programm 1000-Köpfe-Plus in englischer Sprache finden Sie auch auf der (externer Link) von DFG, AvH und DAAD.
Please refer to the website for an (interner Link) of this information.
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle
Für Graduiertenkollegs: (externer Link), Tel. +49 228 885-2397
Für Exzellenzcluster und Forschungsimpulse: (externer Link), Tel. +49 228 885-2273
Für Sonderforschungsbereiche: (externer Link), Tel. +49 228 885-2958
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die (interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.