Neues Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“
Antragstellung ab 2027 möglich, Förderung startet 2028
Mit dem Programm „Open-Access-Publikationsförderung“ (OAF) als Nachfolgeprogramm der Förderschiene „Open-Access-Publikationskosten“ (OAK) wird 2027 die Open-Access-Förderung der DFG neu gestaltet. Im neuen Programm können Zuschüsse zur Publikation von Forschungsartikeln und wissenschaftlichen Büchern im Open Access beantragt werden. Antragsberechtigt sind sowohl Hochschulen als auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Im Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ können 2027 letztmalig Anträge eingereicht werden.
Neue Antragsmöglichkeit in einem vereinfachten Verfahren
Durch das Förderprogramm „Open-Access-Publikationskosten“ erfolgte die Strukturanpassung der Finanzierungsströme für die Open-Access-Transformation an den geförderten Einrichtungen. Das neue Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ ermöglicht nun den Einrichtungen, die bereits sechs Jahre Förderung im Vorläuferprogramm OAK erhalten haben, Mittel in einem vereinfachten Verfahren zu beantragen. Das Antragsformular hierfür umfasst hauptsächlich die Mittelkalkulation. Institutionen, die noch keine oder keine sechs Jahre umfassende Förderung im Vorläuferprogramm OAK erhalten haben, sind ebenso antragsberechtigt, müssen jedoch einen ausführlichen Antrag einreichen, der darlegt, wie die Strukturanpassung für die Open-Access-Transformation erfolgt.
Mittelkalkulation anhand der Artikel und Bücher aus der DFG-Forschungsförderung
Bei der Förderung handelt es sich um einen festgelegten Zuschuss zu den Publikationskosten. Die Kalkulation des Mittelbedarfs richtet sich nach der Anzahl der Artikel, die jährlich aus der DFG-Forschungsförderung resultieren, berechnet aus dem Durchschnitt der letzten drei Jahre. Für Bücher, die nachweislich aus einem DFG-geförderten Projekt hervorgehen, können ebenfalls festgelegte Zuschüsse beantragt werden. Die DFG kann die Zuschusshöhe jährlich anpassen.
Förderbedingungen
Mit Erhalt einer Förderung im neuen Programm verpflichten sich die Antragsteller*innen unter anderem dazu, für alle Open-Access-Publikationen, die nachweislich aus einem DFG-geförderten Projekt hervorgehen, ausreichende Mittel bereitzustellen, um die Veröffentlichung zu ermöglichen, sowie die Verfahren für die Mittelallokation und die Publikationskostenermittlung weiter zu verbessern.
Antragsmöglichkeiten für Einzelpersonen
Unter bestimmten Umständen sind auch Einzelpersonen, die eine DFG-Förderung erhalten haben, antragsberechtigt. Dies betrifft Personen, die nicht an eine antragsberechtigte Einrichtung angebunden sind, sowie Personen mit speziellen Zusatzbedarfen (siehe Merkblatt (interner Link)).
Antragsform und -frist
Anträge von Einrichtungen können jährlich bis zum 4. Mai für das jeweils folgende Kalenderjahr gestellt werden. Die erste Antragsstellung ist 2027 möglich (Frist: 4. Mai 2027). Anträge für Monografien können jederzeit als Zusatzanträge gestellt werden, sofern ein Einrichtungsantrag auf Zuschüsse für Artikel bewilligt wurde. Mittel für Monografien können aber auch mit dem Hauptantrag eingeworben werden. Anträge von Einzelpersonen können jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das (externer Link).
Berücksichtigen Sie beim Aufbau Ihres Antrags bitte das Merkblatt zum Programm ((interner Link)) sowie das Antragsformular ((interner Link)).
Handelt es sich um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 27. April 2027 [eine Woche vor Ende der Antragsfrist] ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im (externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im (externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige (externer Link) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum neuen Förderprogramm „Open-Access-Publikationsförderung“ finden Sie (interner Link).
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das (externer Link) und beachten Sie die Merkblätter (interner Link) und (interner Link). Hilfreich können auch die (interner Link) sein.
Ansprechperson in der DFG-Geschäftsstelle
| E-Mail: | christina.hemme@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-2417 |
| E-Mail: | simone.klemmer@dfg.de |
| Telefon: | +49 (228) 885-3383 |
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die (interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.