Unterstützung für Wissenschaftskommunikation
DFG erneuert Fördermöglichkeiten: Pauschale und Zusatzanträge in DFG-geförderten Forschungsprojekten
Wissenschaftskommunikation stärkt das gesellschaftliche Verständnis von Wissenschaft und das Vertrauen in sie. Die DFG unterstützt daher seit rund 25 Jahren die von ihr geförderten Forschungsprojekte bei der öffentlichen Kommunikation ihrer Arbeit und Erkenntnisse. Diese Fördermöglichkeit hat die DFG nun erneuert.
Ab sofort können in Sachbeihilfe- und Emmy Noether-Anträgen pauschal 1.000 Euro pro Förderjahr für ein frei gestaltbares Vorhaben der Wissenschaftskommunikation beantragt werden. Für finanziell aufwendigere Vorhaben ist es darüber hinaus möglich, diese mit ausführlicher Begründung unmittelbar mit zu beantragen. Zudem wurde die Möglichkeit geschaffen, im Rahmen bereits laufender DFG-geförderter Forschungsprojekte (spätestens bis 12 Monate vor Projektende) Zusatzanträge für Wissenschaftskommunikation zu stellen, wenn erst im Projektverlauf deutlich wird, dass sich zusätzliche Kommunikationsaktivitäten sehr lohnen würden. Unverändert besteht weiterhin die Möglichkeit, in Verbünden wie Sonderforschungsbereichen, Schwerpunktprogrammen und Forschungsgruppen ganze Teilprojekte für die Wissenschaftskommunikation zu beantragen.
Welche Kriterien für die Beantragung der verschiedenen Kommunikationsmaßnahmen gelten, ist in den jeweiligen Merkblättern und Antragshinweisen beschrieben. Die Förderung von Wissenschaftskommunikation ist ausnahmslos in Verbindung mit einem von der DFG geförderten wissenschaftlichen Projekt möglich.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zur Förderung von Wissenschaftskommunikation durch die DFG finden Sie (interner Link).
Bitte nutzen Sie zur Einreichung der Anträge das (externer Link) und beachten Sie die jeweiligen Merkblätter Vordrucke. Hilfreich können auch die (interner Link) sein.
Bitte kontaktieren Sie bei Fragen die fachzuständigen (interner Link) in der Geschäftsstelle.