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Information für die Wissenschaft Nr. 22 | 27. März 2026

Fächerstruktur für die Fachkollegienwahl 2027 steht fest

Antragsfrist für das fachgebundene Recht zum Vorschlagen von Personen für eine Kandidatur läuft bis zum 30. April 2026

Mit der Fächerstruktur für die kommende Amtsperiode der Fachkollegien hat der Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in seiner März-Sitzung eine wichtige Entscheidung für die Fachkollegienwahl im Herbst 2027 getroffen. Die Fächerstruktur bildet den Rahmen für den Prozess zur Erstellung der Kandidierendenliste und für die Arbeit der Fachkollegien von Frühjahr 2028 bis Frühjahr 2032. Sie ist auch die Grundlage dafür, der Dynamik und Vielfalt der Forschungsthemen fachlich gerecht zu werden, die an die DFG herangetragen werden. Der Entscheidung ging eine intensive Prüfung der Fächerzuschnitte voraus. In die überarbeitete Fächerstruktur sind die Anregungen und Vorschläge aus den Wissenschaftsgemeinschaften sowie die Erfahrungen der derzeit amtierenden Fachkollegien eingeflossen. Der DFG-Senat hat auf dieser Basis den Zuschnitt überprüft und bei Bedarf aktualisiert. 2027 werden insgesamt 658 Personen in 49 Fachkollegien mit 217 Fächern zu wählen sein.

Nachdem mit der Verabschiedung der Fächerstruktur feststeht, wie viele Plätze in welchen Fächern der Fachkollegien zu besetzen sind, folgt nun als nächstes im Sommer die Entscheidung darüber, welchen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Fakultätentagen der Senat für die Wahl 2027 das Recht verleiht, Personen für eine Kandidatur fachgebunden vorschlagen zu dürfen. Die Verleihung dieser fachgebundenen Vorschlagsrechte erfolgt im Rahmen eines antragsbasierten Verfahrens für jede Wahl neu. Einmal in der Vergangenheit verliehene Vorschlagsrechte bestehen dabei nicht per se fort, sondern sind grundsätzlich für jede Wahl neu zu beantragen. Die DFG bittet wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, fachgebundene Vorschlagsrechte unter konkreter Benennung von Fachnummer und Fachname der neu beschlossenen Fächerstruktur formlos

bis zum 30. April 2026 

bei der DFG zu beantragen. Ein solcher Antrag ist nur dann entbehrlich, wenn ein zur letzten Wahl (2023) für ein konkretes Fach verliehenes fachgebundenes Vorschlagsrecht zur Wahl 2023 auch ausgeübt wurde und der Senat für 2027 keinerlei Änderung an dem Fach vorgenommen hat. 

Wissenschaftliche Fachgesellschaften und Fakultätentage, die bei der letzten Wahl noch keinerlei Vorschlagsrechte hatten, können diese ebenfalls formlos innerhalb der genannten Frist beantragen. Jedoch müssen sie in ihren Anträgen zur Prüfung, ob die für die Verleihung des Vorschlagsrechts maßgeblichen Anhaltspunkte gemäß § 6 Nr. 2 WahlO vorliegen, die Satzung und eine Übersicht über die Mitgliederstruktur vorlegen sowie begründen, inwiefern ihre Einbindung in das deutsche Wissenschaftssystem gegeben ist. 

In allen Anträgen, unabhängig davon, ob insgesamt erstmalig, erstmalig in einem konkreten Fach oder ob erneut ein oder mehrere fachgebundene Vorschlagsrechte beantragt werden, ist einzeln für jedes Fach darzulegen, inwiefern die wissenschaftliche Fachgesellschaft bzw. der Fakultätentag das konkrete Fach – jedenfalls in wesentlichen Teilbereichen, die dann zu benennen sind – wissenschaftlich angemessen repräsentiert. 

Die Mitglieder der DFG und der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft sind weiterhin berechtigt, Personen in allen Fächern – also fachungebunden – für eine Kandidatur vorzuschlagen.

Weiterführende Informationen

Wahlportal zur Fachkollegienwahl 2027: www.dfg.de/fk-wahl2027(interner Link), dort

Allgemeine Informationen rund um die Fachkollegien der DFG: www.dfg.de/fachkollegien(interner Link)

Kontaktpersonen

Christiane Burgbacher
E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2421
Katharina Schoop
E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2266
Wibke Heinecke
E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2919
Elmar Hansen
E-Mail: fachkollegienwahlen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2916