Information für die Wissenschaft Nr. 19 | 17. März 2026

DFG-Projektakademie „Kommunale Bildungspolitik: Arenen, Akteure und Adressat*innen“

Mit der Projektakademie „Kommunale Bildungspolitik: Arenen, Akteure und Adressat*innen“ unterstützt die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Professor*innen von Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei der Entwicklung und Einreichung eines Projektantrags. Die Projektakademie verfolgt einen interdisziplinären Ansatz und richtet sich an HAW-Professor*innen aus der Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaft, Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Sozialer Arbeit und angrenzenden Disziplinen. Die Projektakademie zielt darauf ab, Professor*innen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften zu gewinnen, um die Forschungsbemühungen im Bereich kommunaler Bildungspolitik strukturell zu intensivieren. Die Projektakademie steht für alle bildungspolitischen Handlungsfelder offen (Elementar-, Schul-, Berufsbildungs-, Hochschul- oder Erwachsenenbildungspolitik sowie Politiken der Kinder- und Jugendhilfe) und berücksichtigt unterschiedliche theoretische, disziplinäre und methodische Zugänge, sofern die geplanten Vorhaben einen klaren Bezug zu kommunalen bildungspolitischen Prozessen aufweisen.

Thematische Ausrichtung

Kommunale Bildungspolitik ist ein zentrales, in der bildungspolitischen Forschung bislang jedoch unterrepräsentiertes Feld. Sie umfasst die Gestaltung, Umsetzung und Steuerung bildungspolitischer Prozesse auf kommunaler Ebene sowie die Aushandlungs- und Entscheidungsmechanismen zwischen kommunalen, landes- und bundespolitischen Akteuren. Dabei spielen Fragen der politischen Gestaltung, der Verwaltung, der Steuerung und der Umsetzung von Bildungsangeboten eine wesentliche Rolle.

Forschungsfragen können unter anderem sein:

  • Akteure und Entscheidungsprozesse: Welche politischen, administrativen und zivilgesellschaftlichen Akteure prägen die kommunale Bildungspolitik? Welche Macht- und Interessenkonstellationen beeinflussen bildungspolitische Entscheidungen in Städten und Gemeinden?

  • Steuerungsmechanismen und Governance: Welche Steuerungslogiken und Governance-Ansätze prägen kommunale Bildungslandschaften? Wie wirken kommunale Steuerungsinstrumente (z. B. Bildungsmonitoring, Bildungsmanagement, Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung) in bildungspolitischen Entscheidungsprozessen zusammen?

  • Aushandlungsprozesse und interinstitutionelle Kooperationen: Wie verlaufen Aushandlungsprozesse zwischen kommunalen Akteuren, Bildungsinstitutionen, politischen Gremien und der Landespolitik? Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen kommunaler Bildungspolitik und angrenzenden Politikfeldern wie Sozialpolitik, Migrationspolitik oder Stadtentwicklung?

  • Kommunale Bildungspolitik in Krisensituationen: Wie reagieren Kommunen auf aktuelle Herausforderungen wie den Fachkräftemangel im Bildungsbereich, die Zuwanderung von Geflüchteten oder die Digitalisierung im Bildungswesen? Welche Akteurskonstellationen und Handlungsstrategien sind dabei erkennbar?

  • Kommunale Bildungsreformen: Welche Faktoren beeinflussen, ob und wie kommunale Bildungsreformen entstehen, umgesetzt oder blockiert werden? Welche Rolle spielen lokale politische Kulturen, Verwaltungstraditionen und zivilgesellschaftliches Engagement?

  • Gleichwertige Bildungschancen und regionale Disparitäten: Wie beeinflusst kommunale Bildungspolitik die Herstellung gleichwertiger Bildungsangebote in strukturschwachen, ländlichen oder sozialsegregierten urbanen Räumen? Welche kommunalen Strategien zur Reduktion von Bildungsungleichheiten lassen sich identifizieren?

  • Methodische Herausforderungen und Zugänge: Welche qualitativen, quantitativen oder Mixed-Methods-Ansätze eignen sich für die Untersuchung kommunaler Bildungspolitikprozesse? Wie können Praxisbezüge und wissenschaftliche Theoriebildung in der Forschung zur kommunalen Bildungspolitik produktiv verbunden werden?

Bewerbung

Antragsberechtigt zur Teilnahme sind Professor*innen an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, deren erster Ruf zum Zeitpunkt der Einreichung eines Sachbeihilfeantrags zum 30. Juni 2027 nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Angesprochen sind Professor*innen aus der Erziehungswissenschaft, Sozialwissenschaft, Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft, Sozialer Arbeit und angrenzenden Disziplinen, die Interesse an der Durchführung von erkenntnisgeleiteter Forschung auf der Basis von DFG-Drittmitteln haben. 

Interessierte Professor*innen an HAW werden gebeten, eine formlose Skizze für ein erkenntnisgeleitetes Forschungsprojekt (maximal 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie einen Lebenslauf (bis zu acht Seiten) einzureichen. Erwartet wird eine theoretisch fundierte, klar abgegrenzte Fragestellung mit plausibel skizzierter methodischer Umsetzung. In der Skizze soll die Projektidee, die Grundkonzeption des Projektablaufs sowie bereits erfolgte Vorarbeiten und notwendige vorbereitende Maßnahmen aufgezeigt werden. Die Auswahl erfolgt durch die Leitung der Projektakademie auf Basis der wissenschaftlichen Qualität der eingereichten Bewerbungsunterlagen. Bis zu 20 Teilnehmer*innen werden ausgewählt. Die für die Projektakademie ausgewählten Teilnehmer*innen können bei der DFG im Sommer 2026 einen Antrag auf Vertretung von drei Monaten im Umfang von 100 Prozent stellen, die auch in Teilzeit abgerufen werden kann. Dies soll ihnen ermöglichen, sich von ihren Lehr- und Verwaltungsaufgaben freistellen zu lassen, um den Projektantrag vorzubereiten und zum 30. Juni 2027 bei der DFG einzureichen. Die Genehmigung der jeweiligen Hochschule ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Vertretungsmittel. Die Teilnahme an der Projektakademie begründet keinen Anspruch auf Förderung durch die DFG. 

Ablauf

Die Teilnehmer*innen der Projektakademie werden zu einem digitalen Auftakttreffen eingeladen (1. und 2. Oktober 2026). Das Auftakttreffen dient dazu, die Projektideen der Teilnehmer*innen vorzustellen und weiterzuentwickeln. Es bietet eine Plattform für strukturiertes Feedback durch Fachexpert*innen sowie die Möglichkeit zur fachlichen Vernetzung und kollegialen Beratung. Im Anschluss an das Auftakttreffen haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre DFG-Anträge entlang des Feedbacks auszuarbeiten. Dabei sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: 

  • Bei den Anträgen soll es sich um kleine Projekte handeln, die eine eng umgrenzte Fragestellung beforschen, eine Sekundärdatenanalyse, bei empirischen Projekten eine eigene Datenerhebung oder eine Anschubfinanzierung für ein größeres Vorhaben vorsehen. 

  • Grundsätzlich stehen alle Module der Sachbeihilfe zur Verfügung. Die Projekte sollten allerdings nur mit maximal einer Stelle für eine*n wissenschaftliche*n Mitarbeitender*in (d. h. ein*e Doktorand*in) im Umfang von 75 Prozent ausgestattet werden.

  • Die Projektlaufzeit soll grundsätzlich zwölf bis maximal 18 Monate betragen.

  • Von den Teilnehmer*innen wird die verbindliche Teilnahme an allen Workshops und Online-Treffen erwartet.

  • Die Anträge sind nach dem DFG-Vordruck 53.01(interner Link) für die Sachbeihilfe zu erstellen.

Im Anschluss an das Auftakttreffen werden die Teilnehmer*innen in nachfolgenden Online-Treffen (voraussichtlich Januar 2027, April 2027 und Mai 2027) bei der Erarbeitung ihrer Projektanträge von Expert*innen beraten. Die Online-Treffen finden via Zoom statt.

Fristen und Einreichung

  • Bewerbungsschluss: 30. Juni 2026

  • Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer*innen: 29. Juli 2026

  • 1. Online-Treffen (Auftakt): 1. und 2. Oktober 2026 

  • 2. Online-Treffen: Ende Januar 2027

  • 3. Online-Treffen: Ende April 2027 (Vorstellung Vorarbeiten für Projektanträge)

  • 4. Online-Treffen: Mitte Mai 2027 (Klärung offener Fragen für Projektanträge)

  • Einreichung der Anträge bei der DFG: 30. Juni 2027

Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument per E-Mail an .

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige  zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Leitung der Projektakademie sowie Kontakt für Rückfragen und Bewerbung: 
, Universität Augsburg

Fachliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle: 
Dr. Annabell Koch(externer Link)