TWAS-DFG Cooperation Visits Programme
Möglichkeit der Einladung von Forscher*innen in frühen Karrierephasen aus den Ländern Ägypten, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina, Syrien und Tunesien
Auf Grundlage der Vereinbarung mit The World Academy of Sciences for the Advancement of Science in Developing Countries (TWAS) macht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Wissenschaftler*innen an deutschen wissenschaftlichen Einrichtungen auf die Möglichkeit aufmerksam, promovierte Forscher*innen in frühen Karrierephasen aller Fachrichtungen aus den Ländern Ägypten, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina, Syrien und Tunesien zu einem dreimonatigen Forschungs- und Kooperationsaufenthalt an ihre Einrichtung in Deutschland einzuladen.
Die DFG zahlt an die gastgebende Einrichtung monatlich bis zu 2.350 Euro zur Deckung der Aufenthaltskosten des*der Gastwissenschaftler*in. Zusätzlich werden die Flug- und Bahnkosten für die An- und Abreise (inkl. Visagebühren) bis zu einem Betrag von 1.350 Euro erstattet. Die gastgebende Einrichtung kann darüber hinaus monatlich bis zu 700 Euro Sachmittel für Projektausgaben, beispielsweise für Material- und Laborkosten, erhalten.
Antragsvoraussetzungen aufseiten der Gastwissenschaftler*innen sind:
Gastwissenschaftler*innen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Forschungsstelle an einer Einrichtung in einem der oben genannten Länder innehaben.
- Zusätzlich müssen sie vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre lang in einem wissenschaftlichen System (einschließlich Graduierten- und Postgraduiertenausbildung, Forschung, Lehre) in einem der oben genannten Länder oder einem Land Subsahara-Afrikas (d.h. in einem Land Afrikas außer Ägypten, Algerien, Libyen, Marokko, Tunesien) tätig gewesen sein.
Erlangung der Promotion nicht vor dem Jahr 2021. Gastwissenschaftlerinnen mit Kindern dürfen pro Kind zwei Jahre früher die Promotion erlangt haben (nicht vor dem Jahr 2015).
Keine aktuelle Tätigkeit in Deutschland oder laufende Forschung mit der gastgebenden Einrichtung
Für die Wiederholung von Aufenthalten, vor allem mit dem Ziel der Ausarbeitung gemeinsamer Forschungsprojekte, steht das DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperatione(interner Link) zur Verfügung.
Der Antrag ist bis zum 15. April 2026 durch die Gastwissenschaftler*innen bei TWAS einzureichen. Teil des Antrags ist eine offizielle Einladung durch die Gastgeber*innen, die das Forschungsthema der Kooperation benennt (kein Projektantrag) und Angaben zur Infrastruktur enthält, die den Gastwissenschaftler*innen zur Verfügung gestellt wird.
Die Gastgeber*innen werden gebeten, sich im Vorfeld der Einladung vom Potenzial einer wissenschaftlichen Kooperation mit den Gastwissenschaftler*innen zu überzeugen. Im Bewilligungsfall sollten die gastgebenden Einrichtungen die Gastwissenschaftler*innen bei der Organisation des Aufenthalts, beispielsweise bei der Flugbuchung und Organisation der Unterkunft, unterstützen.
Die DFG bietet folgende digitale Informationsveranstaltungen für interessierte Gastgeber*innen und Gastwissenschaftler*innen an:
11. Februar 2026, 9:00–11:00 Uhr (in englischer Sprache)
Link zur Teilnahme: Infosession TWAS DFG Programm MENA Englisc(externer Link)11. Februar 2026, 9:00–11:00 Uhr (in französischer Sprache)
Link zur Teilnahme: Infosession TWAS DFG Programm MENA Französisc(externer Link)
Gleichstellung und Diversität
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.
Weiterführende Informationen
Please refer to the website for an English versio(interner Link) of this information.
Hier finden Sie Informationen zum TWAS-DFG Cooperation Visits Programm(externer Link) und alle Antragsunterlagen bei TWAS.
Informationsblatt für die gastgebende Einrichtung in Deutschlan(Download)
Hier finden Sie Informationen zum DFG-Förderinstrument Aufbau internationaler Kooperatione(interner Link).
Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle, Gruppe Internationale Zusammenarbeit
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.