Datenspeichersysteme zur Stärkung der NFDI
Konzertierte Aktion im Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Unterstützung von Investitionen in Datenspeichersysteme
In enger Abstimmung mit Bund und Ländern ermöglicht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Programm „Forschungsgroßgeräte“ nach Art. 91b GG die Förderung der Beschaffung von Datenspeichersystemen an deutschen Hochschulen, die für die Aufgaben der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und der sie konstituierenden Konsortien genutzt werden sollen.
Hintergrund
Die bisherigen Fördermaßnahmen für die NFDI-Konsortien erlauben keine signifikanten Ausgaben für Investitionen. Nachdem sich die NFDI erfolgreich etabliert, zeichnet sich allerdings immer stärker ein gesteigerter Bedarf an Datenspeicherinfrastruktur ab. Um diesem Bedarf zu begegnen, hat sich der Ausschuss für Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik der DFG dafür ausgesprochen, zusätzliche, aber zeitlich begrenzt zur Verfügung stehende Mittel aus dem von ihm betreuten Programm „Forschungsgroßgeräte“ zur Stärkung der NFDI einzusetzen. Dies erfolgt im Rahmen der sogenannten vernetzten Infrastrukturplattform, einem Instrument der dem Programm zugrunde liegenden Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten, Großgeräte und Nationales Hochleistungsrechnen (AV-FGH), mit welchem auch übergreifende Ziele verfolgt werden können. Anträge können voraussichtlich in einem Umfang von rund 20 Millionen Euro Gesamtkosten gefördert werden (DFG-Anteil: 50 Prozent). Geplant ist zunächst eine Antragsrunde, bei Erfolg und vorbehaltlich entsprechend verfügbarer Mittel können aber weitere konzertierte Aktionen in den nächsten Jahren folgen.
Bedingungen der Förderung
Die Aktion richtet sich an Hochschulen, die sich durch den Betrieb eines Datenspeichersystems an den Aufgaben eines oder mehrerer NFDI-Konsortien beteiligen oder dies planen. Gefördert werden können den Programmgrundsätzen entsprechend nur reine Investitionskosten, und zwar für alle Arten von Speichersystemen, unabhängig von der Art der Nutzung, wie z. B. Datenbereitstellung, Langzeitarchivierung, georedundante Datenspiegelung oder im Rahmen von Datenprozessierung. Es gilt die übliche hälftige Finanzierung aus Landesmitteln.
In dieser konzertierten Aktion entfällt die (sonst übliche) Anforderung, dass die Beschaffung des beantragten Geräts direkt mit laufenden oder geplanten Forschungsvorhaben begründet werden muss. Da das Vorhalten und Bereitstellen der Daten vor dem Hintergrund erfolgt, dass eine weitere Nutzung noch nicht unmittelbar absehbar ist, muss stattdessen die Beschaffung der Speichersysteme durch die Bedarfe der damit zu versorgenden NFDI-Konsortien hergeleitet werden. Dabei ist auch eine nur anteilige Bedarfsdeckung durch ein System sowie die Unterstützung eines Konsortiums durch mehrere Standorte bzw. Anträge möglich. Entsprechend müssen die Konsortien im Antrag ihre Bedarfe konkret darlegen und den Umfang plausibel belegen können. Dies setzt voraus, dass Anträge im Vorfeld bestmöglich koordiniert werden. Außerdem soll in den Anträgen dargelegt werden, wie die Schnittstelle zwischen den Betreibenden des Speichersystems und der NFDI ausgestaltet wird, um eine angemessene Integration des Systems in das Gesamtkonzept der NFDI zu gewährleisten.
Die für diese Aktion zur Verfügung stehenden Mittel sind zeitlich begrenzt, daher wird erwartet, dass die Beschaffungen der Speichersysteme schnellstmöglich umgesetzt werden können (Förderentscheidungen können voraussichtlich im ersten Quartal 2026 getroffen werden). Die Mittel müssen zum weit überwiegenden Teil bis Ende 2026 durch die beschaffenden Hochschulen abgerufen sein.
Details zur Antragstellung
Da es sich um eine konzertierte Aktion im Programm „Forschungsgroßgeräte“ handelt, gelten grundsätzlich die entsprechenden Verfahrensregeln (DFG-Vordruck 21.(externer Link)). In Ergänzung bzw. davon abweichend sind die im Folgenden weiter ausgeführten Punkte zwingend zu beachten.
Interessierte Hochschulen müssen eine Absichtserklärung einreichen:
- Die Absichtserklärung erfolgt formlos und kann als pdf-Dokument per E-Mail an wgi@dfg.d(externer Link) eingereicht werden. Der Betreff soll den Hinweis: „NFDI-Speicher 2025“ enthalten.
- Einreichungsfrist: 5. August 2025
- Angaben: Ansprechperson für den Antrag; beteiligte NFDI-Konsortien; Art des Speichersystems bzw. Nutzungsart; Anteil des Speicherbedarfs (in Prozent) des jeweiligen Konsortiums, der durch den Antrag gedeckt werden kann; geschätztes Antragsvolumen; Zusicherung, dass eine Beschaffung in 2026 geprüft wurde und umsetzbar ist.
Abweichend zu anderen Anträgen im Programm „Forschungsgroßgeräte“ ist eine speziell für die Aktion angepasste Antragsvorlage zu verwenden. Diese erhalten Sie, sobald Sie Ihre Absichtserklärung eingereicht haben.
Die Vollanträge müssen bis zum 7. Oktober 2025 eingereicht werden. Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Porta(externer Link) im Programm Forschungsgroßgeräte. Um den Zusammenhang zur konzertierten Aktion kenntlich zu machen, muss der Titel um die Angabe „(NFDI-Speicher 2025)“ ergänzt werden.
Informationsveranstaltung
Die DFG bietet eine digitale Informationsveranstaltung zur Aktion „NFDI-Speicher 2025“ an. Diese findet am 24. Juni 2025 von 14 bis 16 Uhr statt und wird als virtuelle Veranstaltung per Webex angeboten. Den Zugangslink finden Sie hie(externer Link).
Gleichstellung und Diversität
Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Im Hinblick auf den fachlichen Schwerpunkt dieser Ausschreibung fordert die DFG insbesondere Wissenschaftlerinnen explizit auf, Anträge zu stellen.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä(externer Link) zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle
Tobias Schwabe, Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik, Tel. +49 228 885-2471, tobias.schwabe@dfg.d(externer Link)
Stefan Winkler-Nees, Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik, Tel. +49 228 885-2578,
stefan.winkler-nees@dfg.d(externer Link)
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.