Information für die Wissenschaft Nr. 101 | 5. Dezember 2025

ANR-DFG-Förderprogramm für deutsch-französische Forschungsprojekte in den Geistes- und Sozialwissenschaften

Seit 2007 ermöglicht das gemeinsame Abkommen zwischen der französischen Agence Nationale de la Recherche (ANR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften die Förderung integrierter deutsch-französischer Forschungsprojekte. Für 2026 wird dieses Förderprogramm zum zwanzigsten Mal ausgeschrieben.

Das Förderprogramm, das die deutsch-französische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften ausbauen und stärken möchte, stieß in den vergangenen Jahren auf breite Resonanz in der Wissenschaft und konnte bereits einen Beitrag zum nachhaltigen Aufbau deutsch-französischer Kooperationen und Netzwerke leisten.

Das ANR-DFG-Förderprogramm enthält keine thematischen Vorgaben. Ein besonderes Augenmerk liegt jedoch auf der intensiven deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem spezifischen wissenschaftlichen Mehrwert, der durch die Zusammenführung national geprägter Wissenschaftstraditionen in geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschungsfeldern erzielt werden kann. In den Bereichen, in denen Deutsch und Französisch als Wissenschaftssprachen eine Rolle spielen, können die Vorzüge der Mehrsprachigkeit auch im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit genutzt und demonstriert werden.

Seit 2010 wird zudem Postdoktorand*innen die Möglichkeit eröffnet, in Kooperation mit Wissenschaftler*innen des Partnerlandes eigene Projektanträge zu stellen.

Bitte beachten Sie, dass für dieses Förderprogramm keine Sondermittel zur Verfügung stehen. Die Anträge konkurrieren mit denen des Einzelverfahrens.

Förderanträge können bis zum 5. März 2026 (13:00 Uhr) bei der DFG und gleichzeitig bei der ANR eingereicht werden.

Handelt es sich bei dem Antrag um Ihren ersten Antrag bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor der Antragstellung im elan-Portal(externer Link) registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 27. Februar 2026 ist eine Antragstellung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Französische Antragsteller*innen müssen sich hier nicht registrieren.

Gleichstellung und Diversität

Die DFG begrüßt ausdrücklich Antragstellungen von Forscher*innen aller Geschlechter und sexueller Identitäten, mit verschiedenen ethnischen, kulturellen, religiösen, weltanschaulichen oder sozialen Hintergründen, verschiedener Karrierestufen, Hochschultypen und Forschungseinrichtungen sowie mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. 

Gute wissenschaftliche Praxis

Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität“. Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integrität zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Ansprechpersonen bei der DFG

Für allgemeine Fragen zum Programm:

, Tel. +49 228 885-2875

, Tel. +49 228 885-2051

Für fachliche Fragen:

jeweils zuständige Fachreferate(interner Link)

Für administrative und technische Fragen zum Programm und zur Antragstellung:

, Tel. +49 228 885-2017

Ansprechpersonen bei der ANR:

(Responsable de programme), Tel. +33 1 78 09 80 96 

(Responsable de programme), Tel. +33 1 75 77 58 01

Datenschutz

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DFG(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.