Information für die Wissenschaft Nr. 84 | 23. Oktober 2023

Fachkollegienwahl 2023 der DFG beginnt

Wahlfrist bis zum 20. November, 14 Uhr / Onlinewahl der Mitglieder der fachlichen Bewertungsgremien der DFG / DFG ruft zur Mitgestaltung der Forschungsförderung auf

Am heutigen Montag, den 23. Oktober, um 14 Uhr, beginnt die Fachkollegienwahl der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Bis Montag, den 20. November, 14 Uhr, können rund 150 000 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland online ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Fachkollegien der DFG wählen. Für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 werden 49 Fachkollegien gewählt, in denen 214 Fächer repräsentiert sind. Für die insgesamt zu vergebenden 649 Plätze stehen 1631 Kandidierende zur Wahl. Rund 37 Prozent der Kandidierenden sind Frauen. Der Frauenanteil ist damit wiederum um vier Prozentpunkte im Vergleich zur Wahl 2019 (rund 33 Prozent) und 2015 (rund 29 Prozent) gestiegen.

Die DFG appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Mit ihrer Stimmabgabe können sie direkt und fachnah die Besetzung der Gremien der wissenschaftlichen Selbstorganisation mitbestimmen. DFG-Präsidentin Professorin Dr. Katja Becker: „Die Mitglieder der Fachkollegien stellen sicher, dass Förderentscheidungen der DFG nach wissenschaftseigenen Maßstäben und im Sinne von Neugier, Innovationsfreude und Erkenntnisdrang getroffen werden. Gleichzeitig beraten sie die Entscheidungsgremien der DFG mit fachlicher Expertise. Und nicht zuletzt ist das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder der Fachkollegien, ebenso wie das aller Gutachterinnen und Gutachter sowie Gremienmitglieder, nicht nur für die DFG als Förderinstitution unentbehrlich – es verdient höchste Anerkennung.“

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in Deutschland promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine – nicht auf den ersten Tag der Wahlfrist beschränkte – wissenschaftlich-forschende Tätigkeit an einer Einrichtung mit Wahlstelle ausüben, beziehungsweise denen das Einzelwahlrecht verliehen wurde. Die Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung im Einzelnen sind in § 2 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder der Fachkollegien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)“ geregelt. Wahlberechtigte, die in die entsprechenden Verzeichnisse der externen Wahlstellen aufgenommen sind, haben die Wahlunterlagen über ihre Wahlstellen erhalten. Personen, die darin noch nicht erfasst sind, aber die Voraussetzungen für die aktive Wahlberechtigung erfüllen, können sich noch bis Ende der Wahlfrist an ihrer Wahlstelle erfassen lassen und dort Wahlunterlagen erhalten.

Auch in diesem Jahr ist die DFG-Fachkollegienwahl wieder eine reine Onlinewahl. Um die Vertraulichkeit der Wahl und die Sicherheit des Wahlsystems zu gewährleisten, beaufsichtigt ein Beauftragter des DFG-Senats den gesamten Wahlprozess. Wahlstellen an 181 wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland sollen für den reibungslosen Ablauf der Wahl vor Ort sorgen, ermitteln und erfassen die Wahlberechtigten und stellen ihnen die Wahlunterlagen zu. Zusätzlich hat die DFG für Personen, denen das aktive Wahlrecht ad personam verliehen wurde, eine eigene Wahlstelle eingerichtet.

Weiterführende Informationen

Eine Liste aller Wahlstellen inklusive Ansprechpersonen sowie weitere detaillierte Informationen zur Fachkollegienwahl 2023 inklusive der Wahlordnung sind auf dem Wahlportal der DFG unter www.dfg.de/fk-wahl2023 abrufbar. Dort finden Sie auch den Zugang zum Onlinewahlsystem.

Detaillierte Informationen sowie einen Film zu den Aufgaben und der Arbeit der Fachkollegien finden Sie unter

Kontakt in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Christiane Burgbacher
    Tel. +49 228 885-2421
  • Katharina Schoop
    Tel. +49 228 885-2266
  • Wibke Heinecke
    Tel. +49 228 885-2919