Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) führt 2018 die dritte Nachwuchsakademie „Zahnmedizin“ durch. Die Veranstaltung richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich für die zahnmedizinische Forschung interessieren. Diese sollen früh in ihrer Karriere die Möglichkeit erhalten, sich für eine eigenverantwortliche wissenschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren.
Hintergrund
Nach erfolgreicher Durchführung der ersten und zweiten DFG-Nachwuchsakademie „Zahnmedizin“ im Jahr 2012 und 2015 soll im Jahr 2018 eine dritte DFG-Nachwuchsakademie gestartet werden. Die Schwerpunktsetzung „Patientennahe klinische Forschung in der Zahnmedizin“ dieser dritten Akademie zielt darauf ab, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu qualifizieren, klinischen Fragenstellungen in dem Spannungsfeld zwischen höchster klinischer Evidenz (randomisierte klinische Studie) und Fragestellungen mit einem Fokus auf die Patientenversorgung in der Versorgungsrealität zu bearbeiten. Perspektivisch soll die wissenschaftliche Basis zahnärztlicher Therapie verbessert werden. Es wird angestrebt, Fragestellungen aus dem gesamten Fächerspektrum in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde zu berücksichtigen.
Zielsetzung
Die Nachwuchsakademie bietet dem wissenschaftlichen Nachwuchs aus der Zahnmedizin in einem frühen Stadium der Karriere die Gelegenheit, mittels gezielter Schulungen und Betreuung eigene Projektideen zu entwickeln. Die Themenbereiche sind spezifischer Natur mit Bezug zu Studien am Menschen, beispielsweise:
Intention ist es, die gesamte Breite des zahnmedizinischen Fächerspektrums abzubilden.
Zeitlicher Ablauf
In einer einwöchigen Nachwuchsakademieveranstaltung, die vom 19. bis 23. November 2018 in Ulm stattfinden wird, erhalten bis zu 20 Teilnehmende die Möglichkeit, ihre Projektideen vorzustellen und sich mit fachlichen Themen und Fragen der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde auseinanderzusetzen. Renommierte Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland geben in Vorträgen und Diskussionen Einblick in den aktuellen Stand der Forschung und unterstützen als Mentorinnen und Mentoren die Nachwuchsforscherinnen und -forscher bei der Überarbeitung der Antragsskizzen. Um dem diesjährigen Thema „Patientennahe klinische Forschung“ möglichst gerecht zu werden, sollen auch zeitlich parallele Vortragsrunden stattfinden. Hierbei wird den Teilnehmenden die Möglichkeit gegeben, selbstständig entsprechend ihrem jeweiligen Forschungsthema Prioritäten zu setzen. Ein weiterer Kernbereich ergibt sich aus den Workshops, in denen gemeinsam mit Mentoren Lösungsansätze zu verschiedenen Themen erarbeitet werden sollen. Im Laufe der Woche werden die überarbeiteten Projektskizzen der Teilnehmenden vorgestellt und im Expertenkreis diskutiert. Eine volle Ausarbeitung der Projektskizzen wird nicht erwartet, vielmehr ist für die Bewertung der eingereichten Projektskizzen vor allem die innovative Idee sowie eine realistische Umsetzung und Förderwürdigkeit von Bedeutung.
Danach reichen die Teilnehmenden ihre ausgearbeiteten DFG-Projektanträge bis zum 15. Januar 2019 für eine erste Anschubfinanzierung bei der DFG ein. Die Antragstellung orientiert sich am DFG-Einzelverfahren. Im Rahmen eines Antrags auf Sachbeihilfe an die DFG sollen zunächst nur Mittel zur Durchführung von Pilotstudien, Vorarbeiten oder auch Mittel zur vorübergehenden Freistellung von der Patientenversorgung beantragt werden, um entsprechende Vorarbeiten durchzuführen. Hierbei gelten grundsätzlich die für Anträge auf Sachbeihilfen verbindlichen Vorgaben der DFG (siehe DFG Vordruck 50.01). Die Fördersumme pro Antrag liegt zwischen 50 000 Euro und maximal 100 000 Euro für ein Jahr. Die Teilnehmenden sollen so die Möglichkeit erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt, aufbauend auf fundierten Vorarbeiten, Anträge in der Einzelförderung bei der DFG einzureichen. Die Begutachtung und Entscheidung über eine mögliche Förderung der Anträge seitens der DFG wird voraussichtlich im Sommer 2019 erfolgen.
Adressatenkreis
Aufgrund des Zieles der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird die Ausschreibung auf folgende Zielgruppe fokussiert:
Zahnmedizinerinnen und -mediziner nach abgeschlossener Promotion, deren Promotion maximal zehn Jahre zurückliegt und die eine Antragsskizze entsprechend den oben genannten Kriterien zu patientennaher klinischer Forschung einreichen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie ist die Einreichung einer Projektskizze für ein Projekt, das dem Thema „Patientennahe klinische Forschung in der Zahnmedizin“ zugeordnet werden kann und das in Deutschland bearbeitet werden soll. In dieser Skizze sind Studienidee, Grundkonzeption und geplante Durchführung des Forschungsprojekts zu beschreiben.
Bewerbung
Die Bewerbung um eine Teilnahme an der dritten Nachwuchsakademie „Zahnmedizin“ richten Sie bitte in elektronischer Form im PDF-Format per E-Mail an die Koordinatorin der Akademie, Ulrike Schmidt, unter Beifügung folgender Unterlagen:
Stichtag für die Abgabe der Antragsskizze ist der 15. August 2018.
Elternzeiten der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler werden den Regeln der DFG entsprechend berücksichtigt.
Eine positive Begutachtung der Projektskizze durch ein Expertengremium ist Voraussetzung für die Einladung zur Nachwuchsakademie.
Begutachtungskriterien
Bis zum 15. Oktober 2018 erhalten Sie seitens der Koordinatorin der Akademie eine Information zur verbindlichen Entscheidung über Ihre Bewerbung um Aufnahme in die Nachwuchsakademie „Zahnmedizin“.
Weiterführende Informationen
Den Leitfaden zur Antragstellung für Sachbeihilfen finden Sie im DFG-Merkblatt 50.01:
Hinweise zur Beantragung von Mitteln zur Freistellung von der Patientenversorgung sind dem DFG-Merkblatt 52.04 zu entnehmen:
Fachliche und organisatorische Fragen zur Bewerbung und zur Nachwuchsakademie beantwortet Ihnen der Leiter und Veranstalter der Nachwuchsakademie:
Ihre Bewerbung um die Teilnahme sende Sie bitte an die Koordinatorin der Akademie:
Formale Fragen zur Bewerbung beantwortet Ihnen bei der DFG-Geschäftsstelle: