Information für die Wissenschaft Nr. 14 | 11. März 2016

Handreichung zur Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG), das seit 2007 gilt, wurde novelliert und soll im März 2016 in Kraft treten.

Durch die Novelle werden die Voraussetzungen für eine Befristung des wissenschaftlichen (und künstlerischen) Personals verändert, insbesondere mit dem Ziel, die eigene wissenschaftliche (und künstlerische) Qualifizierung zu stärken und unsachgemäßen Kurzzeitbefristungen entgegenzuwirken.

Die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung des nicht wissenschaftlichen Personals nach dem WissZeitVG wird beendet und diesbezüglich auf die Regelung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verwiesen. Des Weiteren werden die Verlängerungsmöglichkeiten insbesondere bei familienzeitbedingten Unterbrechungen verbessert.

Die anliegende Handreichung gibt einen kurzen Überblick über die anstehenden Neuerungen und die verbleibende Befristungsmöglichkeit für das nicht wissenschaftliche Personal, das im Rahmen von DFG-geförderten Projekten bewilligt wird.

Weiterführende Informationen

Die Handreichung zur Novelle ist zu finden unter:

Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle:

Hinweis:

Die Information für die Wissenschaft Nr. 14 vom 11. März 2016 wurde am 23.08.2016 überarbeitet. (Änderung bei Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle)