Gemeinsame Pressemitteilung
Pressemitteilung Nr. 53 | 15. Dezember 2022

Start der zweiten Phase der Exzellenzstrategie: DFG schreibt Förderlinie Exzellenzcluster aus

Gemeinsame Pressemitteilung von DFG und WR Mehrstufiger Wettbewerb mit Förderentscheidungen im Mai 2025 / „Interesse und Potenzial an den Universitäten ist enorm“ / Nach deutlicher Mittelaufstockung bis zu 70 Förderungen möglich

Gemeinsame Pressemitteilung von DFG und WR Mehrstufiger Wettbewerb mit Förderentscheidungen im Mai 2025 / „Interesse und Potenzial an den Universitäten ist enorm“ / Nach deutlicher Mittelaufstockung bis zu 70 Förderungen möglich

Logo: Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder

Der Startschuss für die zweite Wettbewerbsphase in der Exzellenzstrategie ist gefallen. Das Förderprogramm, mit dem Bund und Länder die Spitzenforschung an Universitäten in Deutschland weiter stärken wollen, verfügt über zwei Förderlinien. Über die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführte Förderlinie Exzellenzcluster werden international herausragende Forschungsvorhaben in Universitäten oder Universitätsverbünden bis zu zweimal sieben Jahre lang finanziert. In der Förderlinie Exzellenzuniversitäten, für die der Wissenschaftsrat (WR) zuständig ist, werden Universitäten und Universitätsverbünde als gesamte Institutionen dauerhaft gefördert, um ihre internationale Spitzenstellung in der Forschung weiter auszubauen.

Am Donnerstag, dem 15. Dezember 2022, hat die DFG nun die zweite Phase der Förderlinie Exzellenzcluster ausgeschrieben. Am selben Tag informierte die DFG ausführlich über den nun beginnenden Wettbewerb in der Förderlinie in einer digitalen Veranstaltung, zu der sich mehrere Hundert Interessierte aus den antragsberechtigten Universitäten sowie aus Wissenschaftssystem und Wissenschaftspolitik angemeldet hatten.

„Interesse und Potenzial an den Universitäten ist enorm“

Die Präsidentin der DFG, Professorin Dr. Katja Becker, und die Vorsitzende des WR, Professorin Dr. Dorothea Wagner, unterstreichen anlässlich der nun erfolgten Ausschreibung: „Die Exzellenzstrategie ist wie schon die vorangegangene Exzellenzinitiative eine Erfolgsgeschichte. Bereits in der ersten Phase hat sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Spitzenforschung an den deutschen Universitäten erkennbar erhöht. Der Wissenschaftsstandort Deutschland ist weltweit noch sichtbarer geworden. Die Fortführung startet nun unter sehr guten Vorzeichen: Bund und Länder haben mit der Ausweitung und finanziellen Aufstockung des Programms ein starkes Signal für die große Bedeutung von Wissenschaft und ihrer Förderung gegeben, das gerade angesichts der aktuellen globalen Herausforderungen nicht hoch genug geschätzt werden kann. Und das Interesse und das Potenzial an den Universitäten ist enorm. So freuen wir uns in der DFG und im WR auf den kommenden Wettbewerb und sehen ihm mit großer Spannung und großem Optimismus entgegen.“

Nach deutlicher Mittelaufstockung bis zu 70 Förderungen möglich

Der Exzellenzcluster-Wettbewerb in der zweiten Phase ist gegenüber der ersten deutlich ausgeweitet und aufgestockt: Nach einem Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Bundes und der Länder (GWK) vom November sollen künftig bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden; in der laufenden ersten Runde sind es 57. Die für die Förderung vorgesehenen Mittel wurden von Bund und Ländern von 385 Millionen Euro auf 539 Millionen Euro pro Jahr angehoben.

Mit der neuen Ausschreibung werden die Möglichkeiten, Kooperationen zwischen Hochschulen oder über disziplinäre Grenzen hinweg aufzubauen, besonders betont. So können nun auch mehr als drei Universitäten gemeinsam einen Exzellenzcluster beantragen.

Zudem steht gegenüber der ersten Wettbewerbsphase mehr Zeit für die Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zur Verfügung. Dies erlaubt es auch, dass bei den Exzellenzclustern die Begutachtungsgruppen mit den Antragstellerinnen und Antragstellern bereits während der Skizzenphase in Austausch treten können.

Bei Erfolg in der Förderlinie Exzellenzcluster können Universitäten und Universitätsverbünde eine dauerhafte institutionelle Förderung in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten erhalten. Die Ausschreibung für diese Förderlinie erfolgt in der ersten Jahreshälfte 2024, die Fördervoraussetzungen hierfür erfüllen Universitäten mit jeweils mindestens zwei Exzellenzclustern beziehungsweise Universitätsverbünde mit jeweils mindestens drei Exzellenzclustern. Bei von mehr als drei Universitäten gemeinsam getragenen Exzellenzclustern müssen die beteiligten Universitäten den WR im August 2024 informieren, welche maximal drei Universitäten sich den gemeinsamen Exzellenzcluster als Fördervoraussetzung für die Linie Exzellenzuniversitäten anrechnen lassen.

Zum Ablauf des Verfahrens

Mit der nun erfolgten Ausschreibung beginnt in der Förderlinie Exzellenzcluster ein mehrstufiges Verfahren:

Für Neuvorhaben sollen Universitäten und Universitätsverbünde als Erstes bis zum Februar 2023 unverbindliche Absichtserklärungen und bis Ende Mai 2023 Antragsskizzen bei der DFG einreichen. Die Skizzen werden von international besetzten Panels begutachtet, die vor allem die Exzellenz der Forschung und der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Qualität der unterstützenden Strukturen und des Umfeldes der Vorhaben beurteilen. Auf dieser Grundlage entscheidet im Februar 2024 das Expertengremium für die Exzellenzstrategie mit 39 international ausgewiesenen wissenschaftlichen Expertinnen und Experten aus allen Fachgebieten, welche Skizzen in Förderanträge ausgearbeitet und in den Wettbewerb mit bereits geförderten Exzellenzclustern treten können.

Bei den laufenden Exzellenzclustern sollen die tragenden Universitäten oder Universitätsverbünde zunächst bis Ende Januar 2024 ebenfalls eine unverbindliche Absichtserklärung über geplante Fortsetzungsanträge abgeben. Die Skizzenphase entfällt hier.

Bis Ende August 2024 sollen danach sowohl die Förderanträge für neue Exzellenzcluster als auch die Fortsetzungsanträge für bereits geförderte Exzellenzcluster bei der DFG eingehen. Nach ihrer Begutachtung durch internationale Panels berät im Mai 2025 schließlich zunächst wiederum das Expertengremium und gibt Förderempfehlungen an die Exzellenzkommission in der Exzellenzstrategie ab. In dieser entscheiden die Mitglieder des Expertengremiums und die für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder dann endgültig über die künftigen Förderungen. Förderbeginn ist der 1. Januar 2026.

In der Förderlinie Exzellenzuniversitäten schreibt der WR 2024 die zweite Wettbewerbsphase für Neuanträge aus; ab Januar 2027 können bis zu vier weitere Universitäten oder Universitätsverbünde gefördert werden. Aktuell geförderte Exzellenzuniversitäten beziehungsweise der Exzellenzverbund werden Ende 2025 evaluiert, die Entscheidungen über die Evaluation fallen im Jahr 2026. Weitere Informationen zum Neuantrags- beziehungsweise Evaluationsverfahren wird der WR im Rahmen einer Informationsveranstaltung im ersten Halbjahr 2024 bekannt geben.

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

  • Marco Finetti
    Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DFG
    Tel. +49 228 885-2230
  • Dr. Christiane Kling-Mathey
    Leiterin Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des WR
    Tel. +49 221 3776-243

Ansprechpersonen in den Geschäftsstellen von DFG und WR für die Förderlinien:

Exzellenzcluster:

  • Dr. Christine Petry
    Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse
    Tel. +49 228 885-2355

Exzellenzuniversitäten:

Die Ausschreibung im Wortlaut findet sich unter:

Weitere ausführliche Informationen zur Exzellenzstrategie auch unter: