Nationale Forschungsdateninfrastruktur
Die nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) soll die Datenbestände von Wissenschaft und Forschung systematisch erschließen, nachhaltig sichern und zugänglich machen sowie (inter-)national vernetzen. Sie wird in einem aus der Wissenschaft getriebenen Prozess als vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien aufgebaut werden.
Aktuelles
Fristgerecht zum 29. April 2022 ist ein Antrag auf Förderung von NFDI-weiten Basisdiensten eingegangen. Die dazugehörige Voranmeldung ist unter den Absichtserklärungen zu den 15 Anträgen für Fach- und Methodenkonsortien für die dritte NFDI-Ausschreibungsrunde zu finden:
Nähere Informationen zum Antragsverfahren für NFDI-weite Basisdienste sind hier zusammengefasst:
Eine statistische Übersicht über die eingereichten Anträge zu Fach- und Methodenkonsortien der dritten NFDI-Ausschreibungsrunde finden Sie hier:
What is the National Research Data Infrastructure (NFDI)?
In diesem Video erklären wir (in englischer Sprache), wie sich die NFDI in der nationalen Forschungsdatenlandschaft verortet, welche Ziele sie verfolgt und wie sie aufgebaut wird. Ein Schwerpunkt liegt auf der Rolle der NFDI-Konsortien und den Anforderungen an diese.
The NFDI Review Process
Die DFG organisiert im Rahmen des Aufbaus der NFDI die Auswahl der Konsortien und den Begutachtungsprozess. In diesem Video erfahren Sie, wie die Begutachtung in der zweiten Auswahlrunde abläuft, wie die Aufgaben der Gutachtenden aussehen und welche Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielen.
Antragstellung
Kompaktdarstellung
Ziele der Förderung
Die Ziele der Förderung von Konsortien sind:
- Etablierung von Regeln zum standardisierten Umgang mit Daten in enger Rückkoppelung mit der jeweiligen Fachgemeinschaft
- Erarbeitung von disziplinübergreifenden Metadatenstandards
- Entwicklung von verlässlichen und interoperablen Maßnahmen für das Datenmanagement und ein auf die Anforderungen der Fachgemeinschaft zugeschnittenes Dienste-Angebot
- Steigerung der Nachnutzbarkeit bereits vorhandener Daten, auch über die Fächergrenzen hinaus
- Anbindung und Vernetzung mit Partnern in ausländischen Wissenschaftssystemen, die Kompetenz im Bereich Forschungsdatenmanagement aufweisen.
- Mitarbeit bei der Entwicklung und Etablierung generischer, Konsortien-übergreifender Dienste und Standards zum Forschungsdatenmanagement
Antragsberechtigung und Kooperationen
Antragsberechtigt mit dem Ziel, als Konsortien gefördert zu werden, sind Verbünde von Einrichtungen, die staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen oder weitere entsprechende Akteure umfassen können.
Die Antragsberechtigung setzt außerdem voraus, dass die Einrichtung gemeinnützig und in deutscher Trägerschaft ist beziehungsweise ihren Sitz in Deutschland hat.
Anforderungen an das Projekt
Konsortien haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten. Dazu muss ein stimmiges Datenmanagementkonzept entwickelt werden. Bereits existierende Datensammlungen und Dienste sollen zum Aufbau der NFDI beitragen und integriert werden.
Förderkriterien
Förderkriterien gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) vom 26. November 2018 sind:
- fachliche Relevanz und Qualität der geplanten Maßnahmen;
- erwartbarer Mehrwert für die Entwicklung disziplinübergreifender Metadatenstandards und die Schaffung eines verlässlichen und nachhaltigen Dienste-Angebots im Konsortium;
- die Verankerung des Konsortiums in der jeweiligen Fachgemeinschaft und Einbindung der relevanten Partner;
- strukturelle Bedeutung für die NFDI und das Wissenschaftssystem;
- Effizienz und Nachhaltigkeit;
- internationale Anschlussfähigkeit;
- ein stimmiges Konzept zu Datennutzung und -zugang sowie Auffindbarkeit und Nachnutzbarkeit der Daten, welches entlang der FAIR-Prinzipien ausgerichtet ist;
- ein den Bedürfnissen von Nutzern und Anbietern angemessenes Betriebsmodell (ggf. einschließlich moderater Nutzungsgebühren).
Eine Übersicht der Förderkriterien und Erläuterungen dazu sind dem
zu entnehmen.
Art und Umfang der Förderung
Bund und Länder beabsichtigen, insgesamt bis zu 30 Konsortien zu fördern. Für die Förderung der Konsortien stehen im Endausbau bis zu 85 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung; in dieser Summe ist die Programmpauschale in Höhe von 22 Prozent bereits enthalten. Damit stehen für die Finanzierung von direkten Projektkosten etwa 70 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Für einzelne Konsortien sind pro Jahr in der Regel 2–5 Millionen Euro inklusive Programmpauschale und somit 1,6–3,9 Millionen Euro für direkte Projektkosten vorgesehen. Ausgehend von 30 Förderfällen stehen im Durchschnitt pro Konsortium 2,32 Millionen Euro für direkte Projektkosten zur Verfügung.
Dauer der Förderung
Anträge können zunächst für einen Förderzeitraum von fünf Jahren gestellt werden.
Formulare und Merkblätter
Zeitplan
- Mitte Dezember 2021 – Anfang Februar 2022
Begutachtung der Anträge der dritten Runde im virtuellen Format - März/April 2022
Möglichkeit für die antragstellenden Konsortien zur Stellungnahme zu den Begutachtungsergebnissen - Mai 2022
Sitzung des Expertengremiums / Förderempfehlungen der dritten Runde an die GWK - November 2022
Förderentscheidung der GWK über Anträge der dritten Runde
Die Antragstellung für Basisdienst-Initiativen wird von der Antragstellung für Fachkonsortien entkoppelt. Nähere Informationen zum Zeitplan für die Beantragung von Basisdienst-Initiativen finden Sie hier:
Ansprechpersonen zur Antragsberatung
Formale und organisatorische Fragen
- Katja Fleischer
Tel.: +49 228 885-3114
Link auf E-Mailkatja.fleischer@dfg.de - Steffi Seidel
Tel.: +49 228 885-2257
Link auf E-Mailstefanie.seidel@dfg.de - Sarah Balensiefen
Tel.: +49 228 885-2473
Link auf E-Mailsarah.balensiefen@dfg.de
Fragen zur Antragstellung sowie zum Begutachtungs- und Bewertungsverfahren
Bitte wenden Sie sich mit Fragen zu den Anträgen, die aktuell in der dritten Förderrunde begutachtet werden, an die Ansprechpersonen aus den für Sie zuständigen Mikroteams. Darüber hinaus stehen Ihnen zur Verfügung:
- Dr. Daphné Kerremans
Tel.: +49 (228) 885-2847
Link auf E-Maildaphne.kerremans@dfg.de - Dr. Jan Rohden
Tel. +49 (228) 885-2596
Link auf E-Mailjan.rohden@dfg.de
Fragen zur Betreuung derzeit geförderter Konsortien
Fragen zur Ausschreibung von NFDI-weiten Basisdiensten
Formale und organisatorische Fragen
- Sarah Balensiefen
Tel. +49 (228) 885-2473
Link auf E-Mailsarah.balensiefen@dfg.de
Fragen zur Antragstellung
- Dr. Jan Rohden
Tel. +49 (228) 885-2596
Link auf E-Mailjan.rohden@dfg.de
Inhaltliche Fragen zu NFDI-weiten Basisdiensten
- Dr. Matthias Katerbow
Tel. +49 (228) 885-2358
Link auf E-Mailmatthias.katerbow@dfg.de
Fragen zum Programm
- Dr. Johannes Fournier
Tel. +49 (228) 885-2418
Link auf E-Mailjohannes.fournier@dfg.de
Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht erreichen, können Sie das NFDI-Team gerne kontaktieren unter:
- Tel. +49 228 885-3500
Link auf E-Mailnfdi@dfg.de
Bitte beachten Sie auch unsere
Servicezeiten:
- Montag – Donnerstag: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag: 09:00 Uhr – 14:00 Uhr
Verfahren
Ablauf des Verfahrens
Die NFDI wird als kooperatives Netzwerk von Konsortien über einen Zeitraum von drei Jahren ab 2019 in drei aufeinanderfolgenden Auswahlrunden aufgebaut. In jeder der drei Runden können in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren neue Konsortien in die NFDI aufgenommen werden. Ziel ist der Aufbau einer Gesamtstruktur von untereinander verknüpften Konsortien als nationaler Forschungsdatenservice für die Forschung. Auf Grund dieser Vernetzungsvorgabe muss das Auswahlverfahren, das gleichzeitig die Gründungsphase der NFDI darstellt, genügend Raum für einen Prozess geben, der alle Akteure mit einbezieht. Die Organisationsstruktur der NFDI (Direktorat, NFDI-Senat usw.) wird erst nach und nach parallel zum Auswahlverfahren der DFG aufgebaut.
Das Auswahlverfahren umfasst sowohl Beratung als auch Begutachtung und vergleichende Bewertung der antragstellenden Konsortien und wird mit Förderempfehlungen des NFDI-Expertengremiums (NFDI-EG) an die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) abgeschlossen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die GWK.
Vernetzung und Qualitätssicherung statt Wettbewerb
Im Auswahlverfahren für die antragstellenden Konsortien wird mit Blick auf eine interagierende, nutzerorientierte Informationsinfrastruktur ein Schwerpunkt auf die Vernetzung und die Abstimmung der Konsortien untereinander und auf eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Anträge im Laufe des Auswahlprozesses gelegt. Die Beratung und Rückkopplung zwischen Antragstellenden, Begutachtenden und den Mitgliedern des Expertengremiums soll eine optimale Gesamtstruktur auf der Basis eines einheitlichen Qualitätsstandards für die Einzelkonsortien ermöglichen. Es herrscht das Prinzip der Weiterentwicklung und Qualitätssicherung gegenüber dem Prinzip des Wettbewerbs vor.
Zwei Phasen pro Auswahlrunde
Um den Aufbauprozess zu gliedern, werden die drei Auswahlrunden jeweils in zwei Phasen unterteilt. Die erste Auswahlrunde war in eine Initialisierungsphase und eine Aufnahmephase gegliedert, die zweite und dritte Runde sind jeweils in eine Ausbauphase und eine Aufnahmephase gegliedert. Die Initialisierungs- und die Ausbauphasen gehen jeweils der Aufnahmephase voran und dienen insbesondere der Vernetzung, einer Unterstützung der Selbstorganisation der möglichen Konsortien und der Planung und Anpassung der Konsortialanträge. Die Aufnahmephase beginnt jeweils mit der Ausschreibung, beinhaltet die Einreichung schriftlicher Anträge, deren Begutachtung und Bewertung und endet mit den Förderempfehlungen an die GWK.
NFDI-Konferenzen
Als erster Schritt auf dem Weg zur Etablierung eines verteilten Netzwerks von fachlich oder methodisch organisierten Konsortien wird zu Beginn jeder Auswahlrunde eine gemeinsame Konferenz für Konsortien in allen Stadien durchgeführt. Die Teilnahme ist ein Angebot an alle Interessierten, aber weder Antragsvoraussetzung noch begutachtungsrelevant.
- Interner LinkInformationen zur NFDI-Konferenz 2019
- Interner LinkInformationen zur NFDI-Konferenz 2020
- Interner LinkInformationen zur NFDI-Konferenz 2021
Ausschreibung, Absichtserklärungen bzw. verbindliche Voranmeldung und Antragstellung
Konsortien bewerben sich mit einem schriftlichen Antrag um die Aufnahme in die NFDI. Dazu wird die Ausschreibung für die jeweils aktuelle Aufnahmephase veröffentlicht. Die Ausschreibung für 2021 finden Sie hier:
Vor Antragstellung sind verbindliche Voranmeldung einzureichen. Die verbindlichen Voranmeldungen und unverbindlichen Absichtserklärungen aus dem Jahr 2019 finden Sie hier:
Die verbindlichen Voranmeldungen und Absichtserklärungen aus dem Jahr 2020 finden Sie hier:
Die verbindlichen Absichtserklärungen aus dem Jahr 2021 finden Sie hier:
Begutachtungskolloquien
Der Begutachtungsprozess sieht einen intensiven Austausch zwischen Gutachtenden und Antragstellenden vor. Dabei bietet die Anhörung der Antragstellenden und die Diskussion mit den Gutachtenden ausführlich Gelegenheit, offene Fragen – sowohl aus dem schriftlichen Antrag als auch der mündlichen Präsentationen – zu klären und auch mögliche Probleme zu besprechen.
Stellungnahmen der Konsortien
Als weiteres Element zur Rückkoppelung und Qualitätsverbesserung wird den Konsortien das jeweilige Begutachtungsergebnis nach den Begutachtungskolloquien schriftlich mitgeteilt, mit der Möglichkeit eine Stellungnahme dazu abzugeben.
Bewertung durch das NFDI-EG
Das Expertengremium diskutiert und bewertet auf Basis der Begutachtung sowie der ggf. dazu eingereichten Stellungnahmen der Antragstellenden alle Anträge. Bei allen Beratungen gehört es zu den Aufgaben des NFDI-Expertengremiums, seinen Blick auf das Gesamttableau einer künftigen NFDI zu richten. Da die NFDI insgesamt in drei Runden aufgebaut wird, können die fachlichen Schwerpunkte während der Aufbauphase in jeder Runde unterschiedlich ausfallen.
Expertengremium
Für das Verfahren zur Auswahl der NFDI-Konsortien hat der Hauptausschuss der DFG in seiner Sitzung am 06. Dezember 2018 das NFDI-Expertengremium eingesetzt. Dessen Hauptaufgaben sind die Bewertung der Anträge auf der Grundlage einer fachwissenschaftlichen, informationstechnischen und strukturbezogenen Begutachtung sowie die Formulierung der Förderempfehlungen an die GWK. Das Expertengremium setzt sich zusammen aus Expertinnen und Experten, die in verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen sind und auch über langjährige Erfahrung im Ausland, im Wissenschaftsmanagement, in wissenschaftlichen Infrastruktureinrichtungen oder in der Wirtschaft verfügen.
Eine Stellungnahme des NFDI-Expertengremiums zur Vorbereitung und Beantragung von Basisdiensten für die NFDI im Nachgang zur dritten NFDI-Konferenz finden Sie unter:
Das NFDI-Expertengremium hat sich in seiner zweiten Stellungnahme 2020 zum weiteren Auf- und Ausbau der NFDI und den damit verbundenen Herausforderungen geäußert:
Einschätzungen und Beobachtungen des NFDI-Expertengremiums zur Planung von NFDI-Konsortien im Nachgang zur ersten NFDI-Konferenz 2019 finden Sie unter:
Ansprechperson für Fragen zum NFDI-Expertengremium:
- Dr. Daphné Kerremans
Tel. +49 228 885-2642
Weitere Informationen
Strukturelemente
Auf Basis der von Bund und Ländern am 26. November 2018 getroffenen Verwaltungsvereinbarung arbeiten die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) bei Aufbau und Förderung der NFDI zusammen. Die DFG ist für die wissenschaftsgeleitete Begutachtung und Bewertung der Konsortien-Anträge verantwortlich. Die GWK entscheidet auf Grundlage der Förderempfehlungen der DFG. Voraussetzung für die Förderung von Konsortien im Rahmen der NFDI ist ein positives Votum aus der Begutachtung.
In der NFDI werden Konsortien, die Konsortialversammlung, der Wissenschaftliche Senat sowie das Direktorat zusammenwirken:
Konsortien
Konsortien sind auf langfristige Zusammenarbeit angelegte Zusammenschlüsse von Nutzenden und Anbietern von Forschungsdaten und umfassen Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Ressortforschungseinrichtungen, Akademien und andere öffentlich geförderte Informationsinfrastruktureinrichtungen. Sie sind in der Regel nach Fachgruppen beziehungsweise Methoden organisiert und haben zum Ziel, den Zugang zu und die Nutzung der für sie relevanten Forschungsdaten zu gewährleisten und nachhaltig zu gestalten.
Konsortialversammlung
Jedes Konsortium wird durch einen Sprecher oder eine Sprecherin in der Konsortialversammlung vertreten. Die Konsortialversammlung ist das zentrale fachliche Organ der NFDI. Sie trifft alle relevanten fachlichen, operativen und Dienste-bezogenen Entscheidungen für die NFDI-Konsortien und die NFDI und entscheidet – im Rahmen der vom Wissenschaftlichen Senat verabschiedeten Prinzipien – über die Einführung von fachübergreifenden Verfahren, Diensten oder Standards im Rahmen der NFDI.
Wissenschaftlicher Senat
Der Wissenschaftliche Senat ist das zentrale strategische Organ der NFDI.
Er berät die GWK in allen grundsätzlichen Fragen der Weiterentwicklung der NFDI und trägt Sorge für die Anschlussfähigkeit der NFDI an nationale und internationale Entwicklungen.
Direktorat
Das Direktorat mit Sitz in Karlsruhe besteht aus einem hauptamtlichen Direktor beziehungsweise einer hauptamtlichen Direktorin und einer Geschäftsstelle. Zum 1. März 2020 wurde Professor Dr. York Sure-Vetter zum hauptamtlichen Direktor der NFDI für fünf Jahre ernannt. Das Direktorat erarbeitet Handlungsvorschläge für die Konsortialversammlung und den Wissenschaftlichen Senat, erwirkt erforderliche Beschlüsse in diesen Gremien und vertritt die NFDI nach außen. Das Direktorat koordiniert zudem die Bearbeitung von Querschnittsthemen durch die NFDI-Konsortien.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Governance
Zum Themenbereich Governance der NFDI fand am 30. August 2019 ein Workshop in der DFG-Geschäftsstelle in Bonn statt. Im Mittelpunkt des Workshops standen Fragen zur Verfasstheit der Konsortien, zum Zusammenspiel der einzelnen Strukturelemente in der NFDI sowie zu konkreten Fragen der Antragstellung. Das Protokoll des Workshops vom 30. August 2019 findet sich hier:
Zahlen und Fakten
Antragseingang
Statistische Übersichten zum Antragseingang in den ersten beiden Ausschreibungsrunden 2019 und 2020 finden Sie hier:
- Link auf PDF-DateiZur statistischen Auswertung 2019
- Link auf PDF-DateiZur statistischen Auswertung 2020
- Link auf PDF-DateiStatistische Übersichten zum Antragseingang (Dritte Ausschreibungsrunde)
Geförderte Konsortien
Am 26. Juni 2020 hat die GWK die Förderentscheidungen in der ersten Ausschreibungsrunde zur Förderung von Konsortien in der NFDI getroffen und die Förderung von neun NFDI-Konsortien beschlossen. Am 2. Juli 2021 hat die GWK die Förderung von zehn weiteren Konsortien im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde der NFDI beschlossen. Die GWK folgte damit jeweils der Empfehlung des NFDI-Expertengremiums, das der GWK diese Initiativen als Ergebnis eines intensiven Begutachtungs- und Bewertungsprozesses zur Förderung vorgeschlagen hatte. Statistische Überblicksdokumente zu den Förderentscheidungen in den ersten beiden Ausschreibungsrunden findet sich hier:
Eine Übersicht über die geförderten Konsortien findet sich hier:
Pressemitteilungen, Information für die Wissenschaft und Diskussionspapiere
- Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Nationale Forschungs- dateninfrastruktur: Förderung von NFDI-weiten Basisdiensten“ ,
Februar 2022 - Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von Basisdienst-Konsortien - Ergänzung zur Ausschreibung“ , Juli 2021
- Pressemitteilung der DFG: Interner Link„Zweite Förderentscheidungen für Konsortien in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur“ , Juli 2021
- Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): Link auf PDF-Datei„Förderung von zehn Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen“ , Juli 2021
- Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Dritte NFDI-Konferenz 2021, in virtueller Form“ , Mai 2021
Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur: Förderung von Konsortien - Ausschreibung 2021 (3. Ausschreibungsrunde)“ , Mai 2021
Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Stellungnahme zur Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). NFDI-Expertengremium betont Herausforderungen beim Aufbau der NFDI“ , November 2020
Pressemitteilung der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur: DFG begrüßt erste Förderentscheidungen für Konsortien“, Juni 2020
Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): Externer Link„Förderung von neun Konsortien der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) beschlossen“ , Juni 2020
- Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2020 für die Förderung von Konsortien (2. Ausschreibungsrunde)“ , Mai 2020
- Information für die Wissenschaft der DFG Interner Link„Zweite NFDI-Konferenz 2020 als Webinar“ , Mai 2020
- Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): Link auf PDF-Datei„Der Aufbau der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) schreitet voran: NFDI-Direktor im Amt“ , März 2020
- Presseinformation des Karlsruher Institut für Technologie und des Leibniz-Instituts für Informationsstruktur: Externer Link"Direktorat der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur wird in Karlsruhe angesiedelt". Juni 2019
- Information für die Wissenschaft der DFG: Interner Link„Nationale Forschungsdateninfrastruktur – Ausschreibung 2019 für die Förderung von Konsortien“ , Juni 2019
- Pressemitteilung der DFG: Interner Link"Gelungener Auftakt zur Nationalen Forschungsdateninfrastruktur" , Mai 2019
- Information für die Wissenschaft der DFG Interner Link"Ankündigung: Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI)" , Februar 2019
- Pressemitteilung DFG:
Interner Link"NFDI: DFG übernimmt Auswahl und Evaluation der Konsortien" , Dezember 2018 - Pressemitteilung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK):
Externer LinkForschungsdaten nachhaltig sichern und nutzbar machen – Startschuss für eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur , November 2018 - Externer LinkBund-Länder-Vereinbarung zu Aufbau und Förderung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) , November 2018
- Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen
- Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII)
- Externer LinkDiskussionsimpuls „In der Breite und forschungsnah: Handlungsfähige Konsortien“ Dezember 2018
- Externer LinkDiskussionsimpuls „Zusammenarbeit als Chance“ , März 2018
- Externer LinkDiskussionsimpuls „Schritt für Schritt – Oder: Was bringt wer mit?“ , April 2017
- Externer LinkEmpfehlungen „Leistung aus Vielfalt“ , Mai 2016
Hinweis
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