Geräte in DFG-Programmen

Die DFG kann Geräte bewilligen, wenn sie zur Durchführung spezieller Forschungsprojekte benötigt werden und nicht zur Grundausstattung in dem jeweiligen Fach gehören. Jährlich gehen bei der DFG mehrere hundert Sachbeihilfeanträge ein, die Geräte enthalten. Voraussetzung für eine Bewilligung von Geräten ist neben der wissenschaftlichen Notwendigkeit auch die Bereitschaft des Institutsträgers, die notwendigen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb des Gerätes zu schaffen. In diesem Rahmen gibt es kein Verfahren zur alleinigen Beantragung von Geräten.

Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen

Als Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen gelten solche mit einen Brutto-Beschaffungswert über 50 T €. Es gibt keine formale Obergrenze bezüglich der Investitionssumme, aber die zuständigen Fachkollegien sind durch die jeweiligen fachbezogenen Budgets limitiert. In der Beantragung sind für Großgeräte umfangreichere Angaben zu machen als bei Geräten < 50.000 Euro - siehe Vordruck 52.01 (Merkblatt Basismodul). Bewilligte Großgeräte werden von der DFG beschafft, nicht von der Forschungseinrichtung, an der das Projekt durchgeführt wird.

Kontakt

Dr. Johannes Janssen
E-Mail: Johannes.Janssen@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2430

Beschaffung wissenschaftlicher Geräte

Der Kauf von Geräten ab 50.000 Euro erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle (ZBS) der DFG in Abstimmung mit der Projektleitung des geförderten Projekts. Die Projektleitung wendet sich dazu mit dem ausgefüllten Beschaffungs-Vordruck 21.04 an  oder eine der folgenden Personen:

Kontakt

Ute Breuer
E-Mail: Ute.Breuer@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2474
Boris Licker
E-Mail: Boris.Licker@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2105
Sémir Ben Methenni
E-Mail: semir.benmethenni@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-2215

Reparatur von DFG-finanzierten Geräten

Bei komplett von der DFG finanzierten Geräten (dazu zählen auch die Leihgaben) besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für größere Reparaturen, die nicht zu den absehbaren Folgekosten gehören, vor der Auftragsvergabe zu beantragen, siehe Vordruck 22.30 (Reparaturantrag). Kleinere Reparaturen an DFG-finanzierten Geräten können auch aus vorhandenen DFG-Mitteln finanziert werden, ggf. nach Rücksprache mit der DFG.