Reparaturmöglichkeiten

Bei der Finanzierung von Geräten in DFG-Projekten geht die DFG davon aus, dass die Einrichtung, in der die DFG-Geräte aufgestellt und genutzt werden, für die gewöhnlichen Ausgaben der Unterhaltung aufkommt. Zu den durch die Einrichtung zu tragenden Ausgaben gehören auch die Wartungen, abnutzungs- und altersbedingte Reparaturen und Maßnahmen, mit der die Betriebsbereitschaft der betreffenden Geräte und Gebrauchsgegenstände erhalten wird. Die Einrichtung haftet für jedes Verschulden.

Reparatur aus vorhandenen Projektmitteln

Werden bei DFG-finanzierten Geräten projektbedingte Reparaturen erforderlich, können diese Ausgaben ohne besondere Zustimmung der DFG zu Lasten der für das Vorhaben bewilligten Mittel abgerechnet werden. 

Reparaturantrag

Ist es nicht möglich, projektbedingte Reparaturen aus eigenen oder bewilligten Mitteln zu decken, kann die DFG auf Antrag vor Vergabe des Reparaturauftrags zusätzliche Reparaturmittel bereitstellen, wenn das Gerät vollständig von der DFG in der personenbezogenen Förderung finanziert wurde. 

Die Finanzierung einer Gerätereparatur ist ausschließlich für Geräte möglich, die vollständig von der DFG in der personenbezogenen Förderung finanziert wurden, und nur wenn die Reparatur über den Rahmen der üblichen Instandhaltung hinausgeht. Die DFG hat sich dazu entschlossen, die Reparaturmöglichkeiten unabhängig vom Eigentumsverhältnis zu machen, weshalb nicht mehr nur DFG-Leihgaben für eine Reparatur mithilfe des DFG-Reparaturfonds in Frage kommen. Geräte, die nicht oder nur teilweise mit DFG-Mitteln finanziert wurden, können jedoch nicht mit DFG-Mitteln repariert werden.

Dazu ist der DFG-Vordruck 22.30 vollständig auszufüllen und an das Postfach zu versenden. Zur Prüfung des Antrags muss ein Angebot für die Reparatur beigelegt werden, Kostenvoranschläge sind nicht ausreichend.

Kontakt

Fabian Vogt
E-Mail: fabian.vogt@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3134

Weitere Informationen

Hier ist beschrieben, welche Förderprogramme der personenbezogenen Förderung zugeordnet werden (allerdings werden nicht in allen diesen Programmen Geräte gefördert).

Für DFG-Geräte, die in Verbünden der DFG-Förderung für Organisationen finanziert wurden, kann kein Reparaturantrag gestellt werden, da davon ausgegangen wird, dass im Rahmen der Finanzverantwortung der jeweilen Hochschulen die Finanzierung der Reparaturen sichergestellt werden kann - aus Mitteln der Einrichtungen oder Mitteln des Verbunds. 

Bei Fragen zur Reparatur DFG-finanzierter Geräte in Sonderforschungsbereichen, Transregios oder Forschungszentren wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Gruppe.

Bei Fragen zur Reparatur DFG-finanzierter Geräte in Exzellenzclustern oder Forschungsimpulse wenden Sie sich bitte an die für diese Programme zuständige Gruppe.