Geräte in DFG-Programmen
Die DFG kann Geräte bewilligen, wenn sie zur Durchführung spezieller Forschungsprojekte benötigt werden und nicht zur Grundausstattung in dem jeweiligen Fach gehören. Jährlich gehen bei der DFG über tausend Sachbeihilfeanträge ein, die Geräte enthalten. Voraussetzung für eine Bewilligung von Geräten ist neben der wissenschaftlichen Notwendigkeit auch die Bereitschaft des Institutsträgers, die notwendigen Voraussetzungen für die Aufstellung und den Betrieb des Gerätes zu schaffen. In diesem Rahmen gibt es kein Verfahren zur alleinigen Beantragung von Geräten.
Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen
Als Großgeräte in Sachbeihilfeanträgen gelten solche mit einen Brutto-Beschaffungswert über 50 T €. Es gibt keine formale Obergrenze bezüglich der Investitionssumme, aber die zuständigen Fachkollegien sind durch die jeweiligen fachbezogenen Budgets limitiert. In der Beantragung sind für Großgeräte umfangreichere Angaben zu machen als bei Geräten < 50.000 Euro - siehe Vordruck 52.0(interner Link) (Merkblatt Basismodul). Bewilligte Großgeräte werden von der DFG beschafft, nicht von der Forschungseinrichtung, an der das Projekt durchgeführt wird.
Kontakt
E-Mail: | Johannes.Janssen@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2430 |
Beschaffung wissenschaftlicher Geräte
Der Kauf von Geräten ab 50.000 Euro erfolgt durch die Zentrale Beschaffungsstelle (ZBS) der DFG in Abstimmung mit der Projektleitung des geförderten Projekts. Die Projektleitung wendet sich dazu mit dem ausgefüllten Beschaffungs-Vordruck 21.0(interner Link) an zbs@dfg.d(externer Link) oder eine der folgenden Personen:
Kontakt
E-Mail: | Ute.Breuer@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2474 |
E-Mail: | Boris.Licker@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2105 |
E-Mail: | semir.benmethenni@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-2215 |
Reparatur von DFG-finanzierten Geräten
Bei komplett von der DFG finanzierten Geräten (dazu zählen auch die Leihgaben) besteht die Möglichkeit, zusätzliche Mittel für größere Reparaturen, die nicht zu den absehbaren Folgekosten gehören, vor der Auftragsvergabe zu beantragen, siehe Vordruck 22.3(interner Link) (Reparaturantrag). Kleinere Reparaturen an DFG-finanzierten Geräten können auch aus vorhandenen DFG-Mitteln finanziert werden, ggf. nach Rücksprache mit der DFG.
Kontakt
E-Mail: | reparatur@dfg.de |
Telefon: | +49 (228) 885-3134 |
Weitere Informationen
Hier finden Sie weitere Informationen zur Nachhaltigen Gerätenutzung und zu Reparaturmöglichkeite(externer Link).