Antragstellung, Fachzuordnung und Interdisziplinarität

Förderanträge an die DFG werden für die Begutachtung, Bewertung und Entscheidung Fächern zugeordnet. Lesen Sie hier, wie dies geschieht, welche Systematik zugrunde liegt und wie der Umgang mit interdisziplinären Anträgen organisiert ist:

Einzelanträge

Wie werden Einzelanträge an die DFG den Fächern zugeordnet?

Wer einen Einzelantrag in elan einreicht, wird um eine primäre Fachzuordnung gebeten. Zur Auswahl stehen alle in der Fächerstruktur der DFG enthaltenen Fächer. Darüber hinaus können Antragsteller*innen optional (eines oder mehrere) weitere Fächer angeben. Mit diesen Angaben umreißen sie den disziplinären und/oder interdisziplinären Kontext, in dem sie ihr Forschungsvorhaben verorten. Wenn kein Fach den Antrag vollständig beschreibt, können Antragsteller*innen einen entsprechenden Hinweis im Anschreiben geben.

In der DFG-Geschäftsstelle gibt es für jedes Fach eine feste Ansprechperson. Nach Eingang des Antrags prüft die primär fachlich zuständige Person zusammen mit weiteren fachlich betroffenen Personen die Fachzuordnung, um dann gegebenenfalls fachübergreifend den Begutachtungs- und Bewertungsprozess einzuleiten. Über die Fachzuordnung wird gesteuert, dass ein Antrag im Vergleich mit anderen Anträgen bewertet und entschieden werden kann, die eine möglichst ähnliche thematische, theoretische und methodische Ausrichtung aufweisen.

Wie erfolgt die Begutachtung?

Für alle Forschungsvorhaben wählt die Geschäftsstelle der DFG individuell ausgewiesene Forscher*innen nach thematischer, theoretischer und methodischer Passung als Gutachter*innen aus. Die Auswahl ist unabhängig von Fächergrenzen und bezieht auch mehrere Fachbereiche in der DFG-Geschäftsstelle ein. Um mehrere Disziplinen oder eine interdisziplinäre Ausrichtung abzudecken, stimmen sich mehrere Fachbereiche der Geschäftsstelle ab. Für interdisziplinäre Anträge achten die Zuständigen darauf, dass Personen die Anträge begutachten und bewerten, die selbst Erfahrungen mit interdisziplinärer Forschung haben.

Welche Gremien bewerten die Anträge?

Die Bewertung der begutachteten Anträge übernehmen das zugeordnete Fachkollegium, Fachforum oder die Sektion. Diese Gremien umfassen – je nach Erfordernissen der betreffenden Fächer – jeweils mehrere Arbeitsgebiete, Teildisziplinen oder Disziplinen und gewährleisten so eine fachübergreifende Vergleichsperspektive. Ist der fachliche Zuschnitt eines Vorhabens so inter- oder multidisziplinär, dass ein Fachkollegium, ein Fachforum oder eine Sektion ihn nicht abdecken kann, werden Mitglieder weiterer Fachkollegien in die Bewertung einbezogen, oder der Antrag wird in mehreren Fachkollegien behandelt.

Wie stellt die DFG die Vergleichbarkeit interdisziplinärer Anträge sicher?

Die Fächerstruktur der DFG ist ein Orientierungsrahmen, kein starres Schema. Forschungsvorhaben überschreiten sehr häufig die Grenzen von Fächern, Fachkollegien oder Fachgebieten. Um für individuelle Anträge die Begutachtung und Bewertung optimal zu organisieren, sehen die Verfahren der DFG viel Flexibilität vor. Es können Gutachter*innen aus mehreren Fächern ausgewählt, es können mehrere Fachkollegien beteiligt und es können Begutachtungsgruppen den Anträgen entsprechend interdisziplinär zusammengesetzt werden.

Das leitende Prinzip ist, dass jeder Antrag zusammen mit möglichst vergleichbaren Anträgen bewertet wird, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dabei verteilt die DFG das Förderbudget so, dass alle Anträge in allen Fächern oder fachlichen Kontexten vergleichbare Förderchancen haben. Das heißt, dass die Chance, eine Förderung zu erhalten, beispielsweise nicht abhängig vom zugeordneten Fachkollegium ist.

Der Weg eines Förderantrags bis zur Entscheidung

Wie werden Anträge in den Koordinierten Programmen den Fächern zugeordnet?

Zu den Koordinierten Programmen der DFG zählen hier:

Um den oft fachübergreifenden Ansätzen von Forschungsverbünden Rechnung zu tragen, werden Anträge in den Koordinierten Programmen der DFG keinem einzelnen Fach zugeordnet, sondern einem Fachkollegium (im Falle von Graduiertenkollegs) oder einem Fachgebiet (im Falle von Forschungsgruppen und Sonderforschungsbereichen). Die Zuordnungen nehmen die antragstellenden Personen oder Einrichtungen bei der Antragstellung selbst vor. Auch hier können Antragstellende jeweils weitere, sekundäre Zuordnungen angeben. Sie gibt den disziplinären oder interdisziplinären Rahmen vor, in dem ein Antrag weiter behandelt wird. Wenn in der Skizzenphase bzw. Initiativphase eines koordinierten Programms ein Antrag einem primären Fachkollegium zugeordnet wurde, wird diese Zuordnung in der Antragsphase übernommen.

Wie erfolgt die Auswahl in der Skizzenphase?

In den oben genannten Koordinierten Programmen legen Antragsteller*innen in der ersten Stufe des Bewertungsprozesses zunächst eine Antragsskizze vor. Die Gutachter*innen bewerten diese bei Forschungsgruppen und Graduiertenkollegs schriftlich; bei Sonderforschungsbereichen erfolgt ein Beratungsgespräch.

Damit die fachliche Zusammensetzung der Gutachter*innen oder der Beratungsgruppe die Konstellation der Antragstellenden widerspiegelt stimmen sich die betroffenen Fachbereiche in der DFG miteinander ab. Die fachlich Zuständigen wählen die Gutachter*innen für jeden einzelne Skizze nach thematischer, theoretischer und methodischer Passung aus, um dessen disziplinäre oder interdisziplinäre Ausrichtung möglichst genau abzudecken.

Bei einer schriftlichen Begutachtung folgt eine Bewertung in dem zugeordneten Fachkollegium, dem Fachforum oder der Sektion. Analog zur Einzelförderung prüft die DFG die Zuordnung zu einem Fachkollegium und beteiligt bei Bedarf weitere Fachkollegien, um der interdisziplinären Ausrichtung eines Vorhabens gerecht zu werden.

Der Senat beziehungsweise der Senatsausschuss für die Graduiertenkollegs oder Sonderforschungsbereiche trifft die Entscheidung, ob zur Antragstellung aufgefordert werden soll oder nicht.

Wie erfolgt die Begutachtung in der Antragsphase?

Für die Begutachtung eines Antrags in einem koordinierten Programm stellt die DFG-Geschäftsstelle jeweils eine individuelle Begutachtungsgruppe zusammen. Damit ist die Bindung an bestimmte Fächer oder Fachgebiete aufgehoben.

Am Ende entscheidet der Hauptausschuss oder der entsprechende Bewilligungsausschuss, ob ein Antrag gefördert wird. Diese Gremien sind breit interdisziplinär zusammengesetzt und dort sind alle Wissenschaftsbereiche vertreten. Bei der Berichterstattung in diesen Gremien ist durchgehend gewährleistet, dass sowohl eine fachnahe als auch eine fachferne Perspektive auf das Vorhaben einfließen.

Details zu einzelnen Koordinierten Programmen und dem dazugehörigen Entscheidungsprozess finden Sie auf den Programmseiten.