Einzelheiten zum Verfahren der DFG
Auf der Grundlage einer eigenen Verfahrensordnung führt die DFG ein zweistufiges Verfahren zur Feststellung eines wissenschaftlichen Fehlverhaltens durch.
Das zweistufige Verfahren besteht aus einem nicht-förmlichen sog. Vorprüfverfahren der Geschäftsstelle und einem förmlichen Verfahren, in welchem der Ausschuss zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät.
Hinweis
Bitte wenden Sie sich bei Verdachtsmomenten eines Fehlverhaltens gerne an das zentrale Postfach des Stabs Wissenschaftliche Integrität:
Der Ausschuss legt dem Hauptausschuss das Ergebnis seiner Untersuchung mit einem Vorschlag zur Entscheidung vor. Je nach Art und Schwere des festgestellten Fehlverhaltens kann der Hauptausschuss u.a. einen mehrjährigen Ausschluss von der Antrags-
berechtigung bei der DFG, die Rücknahme von Förderentscheidungen, den Ausschluss in den Gremien der DFG beschließen.