Logo: Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft

Gleichstellungsfragen im Antrags- und Begutachtungsverfahren

Um die Gleichstellung zu fördern und damit den Anteil von Wissenschaftlerinnen in den Koordinierten Verfahren der DFG mit wissenschaftlichen Einrichtungen als Antragstellenden zu erhöhen, werden entsprechende Bemühungen der antragstellenden wissenschaftlichen Einrichtung im Antrag abgefragt und bei der Vor-Ort-Begutachtung diskutiert.

Neben speziellen Chancengleichheitsmaßnahmen (beispielsweise Frauenförderprogramme oder Mentoringprogramme) spielt dabei die Unterstützung der Hochschule bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere bei der Kinderbetreuung eine wichtige Rolle. Empfehlungen aus der Begutachtung, die den Anteil der Frauen auf jeder Ebene der Projekte oder das erforderliche Angebot von Kinderbetreuungsplätzen betreffen, teilt die DFG der betroffenen wissenschaftlichen Einrichtung mit. Die Fortschritte werden bei der nächsten Begutachtung thematisiert und bewertet.

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