Chancengleichheit im Antrags- und Begutachtungsverfahren koordinierter Verfahren
Um Chancengleichheit in der Wissenschaft zu fördern, werden dementsprechende Bemühungen im Antrag für das Projekt abgefragt sowie bei der Begutachtung und in den Entscheidungsgremien diskutiert. Gleiches gilt für Maßnahmen der wissenschaftlichen Einrichtung zur Förderung der Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, der Diversität in der Wissenschaft und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie (inkl. Pflege).
Daten zur Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und verbundspezifische Chancengleichheitsmaßnahmen (bspw. Sensibilisierungsworkshops für wissenschaftliche Projektbeteiligte, Maßnahmen zur Karriereförderung von Wissenschaftlerinnen oder diversitätsfördernde Maßnahmen) sowie die Unterstützung der Hochschule(n) insbesondere bei der Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie spielen eine wichtige Rolle in Antragstellung und Begutachtung. Zusätzliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten können aufgrund der komplexen Rechtslage häufig nur mithilfe der zentralen Hochschulverwaltungen realisiert werden. Dementsprechend sollten Informationen transparent zur Verfügung stehen. Zudem ist in den Anträgen darzulegen, wie die Forschungsorientierten Gleichstellungs- und Diversitätsstandardsder DF(interner Link) in der bzw. den antragstellende(n) Hochschule(n) berücksichtigt werden.
Empfehlungen aus der Begutachtung, die die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen oder das erforderliche Angebot von Maßnahmen betreffen, teilt die DFG den Projekten bzw. den betroffenen wissenschaftlichen Einrichtungen mit. Die Fortschritte werden bei einer möglichen Fortsetzungsbegutachtung thematisiert und bewertet.
Kontakt
Hier finden Sie zu verschiedenen Anliegen die richtigen Ansprechpersone(interner Link) in der DFG-Geschäftsstelle.