FAQ: Informationen aus den Naturwissenschaften

Die folgenden Fragen stellen eine Auswahl von immer wiederkehrenden Fragen in den jeweiligen Disziplinen Chemie, Physik, Mathematik und Geowissenschaften dar.

Die Fachkollegien 322 (Chemische Festkörper- und Oberflächenforschung), 323 (Physikalische Chemie), 324 (Analytische Chemie) und 326 (Polymerforschung) tagen gemeinsam im Fachforum Chemie 1, die Fachkollegien 321 (Molekülchemie), 325 (Biologische Chemie und Lebensmittelchemie) und 327 (Theoretische Chemie) tagen gemeinsam im Fachforum Chemie 2.

Sitzungen der Fachforen Chemie 1 und 2 finden in der Regel fünfmal pro Jahr statt. In einer vergleichenden Diskussion werden alle Anträge von den Mitgliedern des jeweiligen Fachforums gemeinsam bewertet. In einem gemeinsamen Ranking wird die Förderpriorität jedes Antrags bestimmt.

Forschergruppen können mittlerweile auch von Forschern unterschiedlicher Standorte gemeinsam beantragt werden. Bei ortsverteilten mathematischen Forschergruppen wird ähnlich wie bei transregionalen Sonderforschungsbereichen jedoch auf kleinerer Skala eine mögliche „Nationalmannschaft“ zu einem zukunftsträchtigen Forschungsthema erwartet. Bei Initiativen mit mehreren Standorten muss der daraus erwartete wissenschaftliche Mehrwert explizit dargelegt werden. Forschergruppen, die in der Mathematik typischerweise fünf bis acht Teilprojekte umfassen aber natürlich auch Brücken zu anderen Disziplinen schlagen können, sind Teil des Normalverfahrens und stehen damit in direkter Konkurrenz zur Einzelprojektförderung. Um unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen aus der großen Zahl an Initiativen die besten auszuwählen, finden mittlerweile auch vergleichende Begutachtungen zwischen zur Antragstellung aufgeforderten Initiativen statt. Hieraus ergibt sich auch eine gewisse zeitliche Taktung: Es erweist sich als günstig, Konzepte für neue mathematische Forschergruppen im Herbst einzureichen; am Anfang des darauf folgenden Jahres entscheidet das Fachkollegium Mathematik auf der Basis schriftlicher Gutachten über „grünes“ oder „rotes“ Licht, ob ein vollständiger Antrag ausgearbeitet und gestellt werden sollte. Die im Sommer einzureichenden Vollanträge werden dann im Herbst möglicherweise vergleichend begutachtet und die finale Entscheidung fällt der Senat und Hauptausschuss der DFG im ersten Quartal des folgenden Jahres. Es empfiehlt sich für Forschergruppeninitiativen schon in der frühen Planungsphase ein beratendes Telefongespräch, für das die DFG-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung steht.

Bei interdisziplinären Anträgen, die gemeinsam mit Wissenschaftler*innen aus anderen Disziplinen gestellt werden, sollten die Ziele und das Arbeitsprogramm auch dahingehend klar formuliert und gegliedert sein, dass die dafür geforderten Mittel den beteiligten Antragsteller*innen und Fächern eindeutig zugeordnet werden können. Gemeinschaftsanträge sollten nicht mehr als vier Antragsteller *innen umfassen, da ansonsten die Grenze hin zu einer Forschergruppe erreicht oder sogar überschritten wird. Mit Einreichung des Antrags können die beteiligten Fachdisziplinen angegeben werden, so dass diese bei der fachlichen Begutachtung des Antrags angemessen berücksichtigt werden können. Die abschließende Bewertung des Antrags erfolgt durch das primär zuständige Fachkollegium; sollte die Zuordnung zu einem primär zuständigen Fachkollegium nicht ohne weiteres möglich sein (da der Antrag z. B. verschiedene Fächer in gleicher Weise berührt), so besteht die Möglichkeit, den Antrag auch durch mehr als ein Fachkollegium zu bewerten. Grundsätzlich sollte folgendes noch bedacht werden: Wenn hinter dem vorgeschlagenen Forschungsprojekt eine neue mathematische Methodik, also wirklich neue Mathematik steckt, dann sollte der Antrag tatsächlich in der Mathematik als primäres Fach eingereicht werden. Wenn hingegen für die beabsichtigte Forschung „nur“ ein neues, bislang nicht angewendetes aber mathematisch im Prinzip bekanntes und durchführbares Verfahren steckt, so sollte man den Antrag eher in der passenden (zumeist Anwendungs)Disziplin einreichen. In Zweifelsfällen steht Ihnen die DFG-Geschäftsstelle gerne für Fragen zur Verfügung.

Die Statistik ist eine Querschnittsdisziplin, deren mathematischer Kern in die Mathematik fällt. Anträge aus der mathematischen Statistik haben daher ihren natürlichen Platz im Fachkollegium Mathematik. Für Anträge, die über die Grundlagen der mathematischen Statistik hinausreichen, gelten sinngemäß auch die Antworten zur Frage M2.

Forschungsanträge im Bereich der Didaktik werden in der Regel nicht in den jeweiligen Fachdisziplinen sondern im Bereich der Erziehungswissenschaften bearbeitet und sollten dort eingereicht werden.

Die Antragsdokumente sind bei der DFG im PDF-Format einzureichen, so dass keine Einschränkungen bestehen, mit welchem Textverarbeitungssystem diese zu erstellen sind. Die Vorgaben der Merkblätter und Leitfäden insbesondere zur Schriftart und Schriftgröße sind aber umzusetzen. Bei der Vorhabenbeschreibung für Sachbeihilfen finden sich die Vorgaben (Schriftart Arial, Schriftgröße 11) im Merkblatt 54.01. Wichtig ist, dass die aus LaTex erstellten PDF-Dokumente nach Textstellen durchsuchbar sind.

Von Seiten der Fachkollegien aus der Chemie, Physik, Mathematik und den Geowissenschaften ist es durchaus erwünscht, dass Anträge in englischer Sprache eingereicht werden. Dies ermöglicht es der Geschäftsstelle, nicht nur deutschsprachige sondern auch englischsprachige Wissenschaftler*innen in die Begutachtung einzubeziehen. Die komplette Vorhabenbeschreibung (einschließlich des Abschnitts 4 zu den beantragten Mitteln) sollte dann wie auch die Abschlussberichte auf Englisch sein. Grundsätzlich sollten alle Unterlagen zu einem Projekt konsistent in einer Sprache verfasst werden. Die englische Gliederung ist enthalten in:

Auf der Stufe der Beantragung kann jeder Stellenumfang zwischen 50% und 100% einer Doktorand*innestelle vorgesehen werden. In den Zuständigkeitsbereichen der Fachkollegien aus der Physik, Mathematik und den Geowissenschaften werden jedoch Doktorand*innenstellen in der Regel nur mit einem maximal Umfang (Obergrenze) von 75% bewilligt. Eine Gesamtübersicht für alle Fächer findet sich unter:

Bei der Erstellung der Antragsdokumente sind unbedingt die Vorgaben der DFG zu Publikationsverzeichnissen einzuhalten. Diese sind in Merkblatt 1.91 zusammengefasst. Beim projektspezifischen Publikationsverzeichnis und im Publikationsverzeichnis zum Lebenslauf gehören Arbeiten, die auf öffentlichen Repositorien abgelegt sind, in den Gliederungspunkt „1.1.2 Andere Veröffentlichungen / Other publications“. Solche Arbeiten können auch im Literaturverzeichnis aufgeführt werden. Es ist dann nicht notwendig, diese Arbeiten als Datei beizufügen.

Für Feld- und Laborarbeiten im Ausland können DFG-Mittel beantragt werden. Dies umfasst in der Regel Mittel für die Finanzierung von Hilfskräften und Verbrauchsmaterialen des beteiligten Kooperationspartners vor Ort. Die Kosten müssen durch das projektspezifische Arbeitsprogramm und den Kostenplan begründet werden, es gibt für diese Positionen bei der DFG keine Pauschalsätze. Ein angemessener Eigenbeitrag des Kooperationspartners wird erwartet und sollte im DFG-Antrag nachvollziehbar dargelegt werden. Dies gilt auch für die Kooperation mit Entwicklungsländern. Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die zuständige Fachreferent*in.

Wenn Sie Fragen zu den von der DFG angebotenen Fördermöglichkeiten und zu fachspezifischen Angelegenheiten haben, stehen Ihnen in der Geschäftsstelle die entsprechenden Ansprechpersonen zu Verfügung.