FAQ: Lead Agency Verfahren mit der Schweiz, Österreich und Luxemburg
Auf welche Förderprogramme der DFG ist ein Lead Agency-Verfahren anwendbar?
Das Lead Agency-Verfahren ist auf die Einzelförderung (Sachbeihilfe) anwendbar. Bis 31. Dezember 2020 gelten die Regelungen nach dem D-A-CH und D-Lux Abkommen, das am 1. Januar 2021 vom weave Lead Agency-Verfahren abgelöst wird.
In den koordinierten Programmen, Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen, ist das Lead Agency-Verfahren weiterhin nach dem D-A-CH und D-Lux Abkommen anwendbar. Welche Förderorganisation sich wie, an welchem koordinierten Programm beteiligt, entnehmen Sie bitte den DFG-Vordrucken.
Wo finde ich die Richtlinien für die Antragstellung?
Für einen Antrag im Lead Agency-Verfahren gibt es kein gesondertes Antragsformular. Die ausführliche Anleitung zur Antragstellung mit der Schweiz, Österreich oder mit Luxemburg findet sich in den ergänzenden Leitfaden zu den Lead Agency-Verfahren.
Wie wird der Antrag eingereicht?
Der Antrag wird im jeweiligen Programm der DFG über das elan-Portal eingereicht. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Anträge im weave Lead Agency-Verfahren werden über die Auswahl einer Ausschreibung „weave DFG Lead (Jahreszahl)“ bzw. „weave DFG Partner (Jahreszahl)“ kenntlich gemacht.
- D-A-CH und D-Lux Anträge sind durch die Auswahl des ergänzenden Merkmals „D-A-CH Projekt (LAV)“ bzw. „D-Lux Projekt (LAV)“ kenntlich zu machen.
- Externer LinkZum elan-Portal
Ist mein ausländischer Kooperationspartner/ meine ausländische Kooperationspartnerin Antragsteller/ Antragstellerin bei der DFG?
Nein. Die Kooperationspartnerin oder der Kooperationspartner wird im elan-Portal nicht als Antragstellende/r aufgeführt, sondern als Kooperationspartner unter „Beteiligte Person“.
Müssen meine ausländischen Partner/ Partnerinnen und ich nur einen einzigen Antrag bei einer der beteiligten Organisationen einreichen?
Im weave Lead Agency-Verfahren ist der Antrag nach den Regeln der Lead Agency bei dieser einzureichen. Eine Kopie des Antrags ist innerhalb einer Woche bei der Partner Agency einzureichen.
Beim D-A-CH und D-Lux Lead Agency-Verfahren ist der Hauptantrag bei der Lead Agency einzureichen. Dieser wird dann von ihr an die anderen beteiligten Partnerorganisationen weitergeleitet. Es ist jedoch notwendig, einen „formalen Antrag“ bei der jeweiligen Partnerorganisation zu stellen. Da die Voraussetzungen hierfür zwischen den unterschiedlichen Förderorganisationen variieren, erkundigen Sie sich bitte bei den jeweils betroffenen Förderorganisationen.
Die Antragseinreichung erfolgt bei DFG ebenfalls über das elan-Portal.
Welche Organisation ist Lead Agency? Kann ich diese frei wählen?
Im weave Lead Agency-Verfahren ist die Lead Agency frei wählbar.
In den koordinierten Programmen der DFG (Schwerpunktprogramme und Forschungsgruppen) hat immer die DFG den Lead.
Kann ich den Antrag in deutscher Sprache einreichen?
Die Anträge müssen in englischer Sprache abgefasst sein.
Im D-A-CH und D-Lux Lead Agency-Verfahren gibt es Ausnahmen in den Sprach- und Literaturwissenschaften, die nach vorheriger Absprache mit dem beteiligten Fachbereich der DFG und der Partnerorganisation zugelassen werden können.
Welche Mittel können bei der DFG beantragt werden? Gibt es Obergrenzen?
Es können die in den Programmen der DFG üblichen Mittel beantragt werden. Es gibt keine finanziellen Obergrenzen.
Welche Begutachtungskriterien gelten? Wie verläuft die Begutachtung?
Ist die DFG Lead Agency, so gibt es bei der Begutachtung keine Besonderheiten verglichen mit dem üblichen Verfahren in den Programmen. Wenn eine ausländische Partnerorganisation den Lead hat, richtet sich die Begutachtung allein nach den Regeln der Partnerorganisation. Nach der Begutachtung werden die Gutachten allen beteiligten Partnerorganisationen zur abschließenden Entscheidung nach den jeweils landesspezifischen Verfahren zur Verfügung gestellt. Nur wenn alle beteiligten Partnerorganisationen positiv entscheiden, kann das Gesamtprojekt durchgeführt und für alle nationalen Projektteile eine Bewilligung durch die jeweils zuständige Partnerorganisation ausgesprochen werden.
Was passiert, wenn die DFG und die Partnerorganisation in ihren Entscheidungen nicht übereinstimmen? Ist es möglich, dass nur einer der beteiligten Antragsteller/ Antragstellerinnen eine Förderung erhält?
Die Entscheidung wird zwar getrennt in den Partnerorganisationen getroffen, basiert aber auf den gleichen Gutachten und wird unter allen Beteiligten abgestimmt. Eine einseitige Förderung ist nicht möglich.
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?
Die Bearbeitung eines Antrags im Lead Agency-Verfahren dauert in der Regel bei der DFG etwa zwei Monate länger als der im Durchschnitt der sonstigen Einzelverfahren.
Ich möchte gerne im Lead Agency-Verfahren eine Kollegin oder einen Kollegen aus der Schweiz/ aus Österreich/ aus Luxemburg mit in einen Sonderforschungsbereich/ ein Graduiertenkolleg einbinden. Ist das möglich?
In besonderen Fällen ist dies möglich, zu den Details s.
Ich plane zusammen mit einer Kollegin/ einem Kollegen aus Österreich die Teilnahme an einem „Spezialforschungsbereich“ des FWF. Ist dies ebenfalls im Lead Agency-Verfahren möglich?
Bis zu zwei deutsche Teilprojekte dürfen in einem österreichischen Spezialforschungsbereich mit beantragt werden.
Für eine Beteiligung von mehr als zwei deutschen Teilprojekten gibt es derzeit keine festgelegten Verfahren. Solche Fälle müssen im Vorfeld zunächst mit dem österreichischen FWF besprochen werden.
Ich plane zusammen mit einer Kollegin/ einem Kollegen aus der Schweiz die Mitwirkung an einem „Nationalen Forschungsprogramm“ des SNF. Ist dies ebenfalls im Lead Agency-Verfahren möglich?
Nein, eine Beteiligung im Lead Agency-Verfahren ist nicht möglich.
Ich habe eine/n ausländische/n Partner/in außerhalb Österreichs/ der Schweiz/ Luxemburgs. Kann ich dennoch einen Antrag im Lead Agency-Verfahren stellen?
Die Anwendung des weave Lead Agency-Verfahrens in der Sachbeihilfe wird sukzessive auf weitere europäische Forschungsförderorganisationen ausgeweitet. Zu einer Übersicht mit welchen Ländern bzw. Forschungsförderorganisationen die DFG das weave Lead Agency-Verfahren durchführt, s.
Eine Antragstellung im Lead Agency-Verfahren ist für meinen ausländischen Partner und mich nicht möglich. Welche anderen Möglichkeiten bestehen, unsere gemeinsame Projektidee zu verwirklichen?
Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der nachfolgend verlinkten Webseite „Internationale Kooperationen“
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Bei allgemeinen Fragen zum weave Lead Agency-Verfahren wenden Sie sich bitte an:
Bei allgemeinen Fragen zu koordinierten Programmen im Rahmen des D-A-CH Lead Agency-Verfahren mit Schweiz/Österreich oder im Rahmen des D-Lux Lead Agency-Verfahrens mit Luxemburg wenden Sie sich bitte an
- Maria Borre
Telefon: 0228 / 885-2715
E-Mail: Link auf E-Mailmaria.borre@dfg.de - Christina López Castillo
Telefon: 0228 / 885-2295
E-Mail: Link auf E-Mailchristina.lopezcastillo@dfg.de
Fachspezifische Fragen oder den Stand der Begutachtung eines eingereichten Antrags klären Sie bitte mit zuständigem Fachbereich.