Der Entscheidungsprozess in der Einzelförderung

Antragstellung

Mit einem Antrag in der Einzelförderung wenden sich einzelne Wissenschaftler*innen mit der Bitte um Förderung an die DFG. Zur Vorbereitung eines Antrags stellt die Geschäftsstelle der DFG Informationen (zum Beispiel Merkblätter) im Internet bereit; Ansprechpersonen stehen auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Informationen rund um die Einzelförderung finden Sie hier .

Das Portal elan ermöglicht die elektronische Antragstellung. Darin ordnen Antragstellende den Antrag einem Primärfach (zur Fächersystematik der DFG) zu, dementsprechend geht dieser bei der fachlich zuständigen Abteilung der DFG-Geschäftsstelle ein. Dort wird zunächst geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und der Antrag formal richtig gestellt wurde. Auch, ob er im richtigen Fach eingereicht wurde oder in einem anderen Fach besser vergleichend bewertet werden kann. Anschließend erhalten Antragsteller*innen eine schriftliche Eingangsbestätigung, gegebenenfalls mit Rückfragen. Darin ist auch die Information enthalten, welche Personen in der DFG-Geschäftsstelle mit der Bearbeitung des Antrags betraut sind.

Begutachtung

Die fachlich zuständige Person in der DFG-Geschäftsstelle wählt fachlich passende und kompetente Gutachter*innen für den Antrag aus, die auch den notwendigen Überblick über die aktuelle Forschung auf dem jeweiligen Gebiet haben. Besondere Sorgfalt erfordert die Vermeidung des Anscheins von Befangenheiten, der bei engen wissenschaftlichen Kooperationen, Konkurrenzverhältnissen oder Lehrer-/Schüler-Beziehungen sowie gegenseitige Begutachtungen entstehen kann.

Das Votum der Gutachter*innen bildet die Basis für die spätere Förderentscheidung. Die Namen der gutachtenden Personen bleiben vertraulich: So kann sichergestellt werden, dass ihre Stellungnahmen vollständig und offen sind. Notwendige Rückfragen können über die Geschäftsstelle geklärt werden.

Bewertung

Nach der Begutachtung werden Gutachten und Antrag dem zuständigen Fachkollegium vorgelegt. Dessen Mitglieder sind von den Communities gewählte Wissenschaftler*innen. Aufgabe der Fachkollegien, ist die vergleichende Bewertung aller in „ihren“ Fächern vorliegenden Anträge und mithin die Qualitätssicherung der Förderentscheidungen der DFG. Die Fachkollegien prüfen auch die Wahl der Gutachter*innen sowie die Relevanz ihrer Argumente. Unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten priorisieren die Fachkollegien die Anträge und erarbeiten für jeden Antrag eine Förder- oder Ablehnungsempfehlung. Die Bewertung im Vergleich und die Notwendigkeit, den Finanzrahmen einzuhalten, können dazu führen, dass die Empfehlungen der Fachkollegien von den Voten aus der Begutachtung abweichen.

Bei Anträgen, die inhaltlich in mehrere Fachkollegien passen, wird Expertise aus den jeweils anderen Fachkollegien hinzugezogen. In einigen Fachkollegien haben sich für die Bewertung Fachforen und Sektionen gebildet. Grundsätzlich hat die DFG große Expertise im Umgang mit interdisziplinären Anträgen.

Vor der Beteiligung des Entscheidungsgremiums prüft eine unabhängige Stelle in der DFG, ob die Verfahrensregeln eingehalten worden sind.

Entscheidung

Die Empfehlungen der Fachkollegien werden zusammen mit den Gutachten grundsätzlich dem Hauptausschuss der DFG vorgelegt. Er trifft im fächerübergreifenden Vergleich die endgültige Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung der Anträge.

Mitteilung der Entscheidung

Nach der Entscheidung erhalten die Antragstellenden von der DFG-Geschäftsstelle eine schriftliche Mitteilung. Dem Entscheidungsschreiben sind auch sämtliche Gutachten (in anonymisierter Form) sowie Hinweise aus der Beratung in den Gremien beigefügt.

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