Damit Anträge in den verschiedenen DFG-Programmen nach den gleichen Maßstäben begutachtet werden, stellt die DFG allen Gutachter*innen entsprechende Hinweis zur Verfügung.
Um den jeweiligen Programmspezifika Rechnung zu tragen, haben einzelne Programme weitere Hinweise zur Begutachtung. Um diese zu finden, besuchen Sie die folgende Seit und filtern Sie die Gesamtliste nach dem Verwendungszweck "Begutachtung".
Die DFG verfolgt in ihren Verfahren eine qualitative und eine formale Qualitätssicherung.
Über die wissenschaftliche Qualität eines Projekts urteilen in der Regel in einem dreistufigen Verfahren zunächst Gutachter*innen, dann die Fachkollegien und schließlich der Hauptausschuss (siehe auch Wie entscheidet die DFG, ob ein Antrag gefördert wird). Neben diesem fachlichen Prozess hat die DFG auch eine geschäftsstelleninterne formale Qualitätssicherung. Hier wird für jeden Antrag überprüft, ob die Verfahrensregeln des jeweiligen Förderprogramms eingehalten werden.
Für diese formale Qualitätssicherung ist die Gruppe Qualitäts- und Verfahrensmanagement zuständig, die von den antragsbearbeitenden Fachabteilungen unabhängig ist. Vor der finalen Entscheidung über einen Antrag werden beispielsweise folgende Dinge kontrolliert: Ist der Antragsteller zum Antrag berechtigt? Sind die Entscheidungsunterlagen schlüssig und liegt die notwendige Anzahl von Gutachten vor? Enthalten die Gutachten möglicherweise diskriminierende Äußerungen? Liegt ein Ethikvotum vor zu Anträgen, bei denen Untersuchungen an Menschen, an von Menschen entnommenen Material oder mit identifizierbaren persönlichen Daten geplant sind?
Ziel dieser Qualitätssicherung ist es, Verfahrensfehler zu erkennen und zu beheben sowie die Geschäftsstelle für Fehlerquellen zu sensibilisieren und damit eine Geleichbehandlung aller Anträge zu gewährleisten.