Basis: Neuanträge. Ohne Rückkehrstipendien. Das im Jahr 2019 gestartete Walter Benjamin-Programm ersetzt mit der Variante „Stipendium“ das Programm Forschungsstipendien.
Bewilligung oder Ablehnung – was nun?
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, müssen Sie sich einige Monate gedulden. Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit in Ihrem Externer Linkelan-Benutzerkonto einsehen. Durchschnittlich dauert es etwa sechs Monate, bis Sie das Entscheidungsschreiben (Brief oder E-Mail) erhalten.
Das Bewilligungsschreiben in der Hand ...
Ihr Förderantrag wurde bewilligt. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg! Die Förderung sollte nun zeitnah, spätestens innerhalb eines Jahres, in Anspruch genommen werden. Folgendes sollten Sie beachten:
Bewilligungsschreiben aufmerksam lesen
Bitte lesen Sie das Bewilligungsschreiben sorgfältig durch. Neben administrativen Informationen (Projektnummer, Bewilligungssumme, Laufzeit, Geschäftszeichen, Hinweis auf die Verwendungsrichtlinien, Berichtspflicht usw.) finden Sie dort auch die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle. Wichtig: Die beigefügten Verwendungsrichtlinien sind Bestandteil Ihrer Bewilligung.
![]() |
||
TIPP |
||
|
Informieren der Vertrauensdozenten
Bald nach Erhalt des Bewilligungsschreibens sollten Sie die Interner LinkDFG-Vertrauensdozentin bzw. den DFG-Vertrauensdozent an Ihrer Forschungseinrichtung informieren. Die Kontaktdaten sind im Schreiben enthalten.
So verfügen Sie über die Mittel
Zunächst benötigen Sie ein spezielles Konto (Drittmittelkonto oder Sonderkonto). Kontaktieren Sie dazu die zuständige drittmittelverwaltende Stelle Ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung – in den meisten Fällen ist sie der Zentralverwaltung oder dem Dekanat zugeordnet.
![]() |
||
TIPP |
||
|
Wurde Ihnen ein Stipendium bewilligt, benötigen Sie kein Drittmittelkonto. Das Stipendium können Sie direkt abrufen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Bewilligungsschreiben. Bei Fragen zu laufenden Stipendien wenden Sie sich an die Interner LinkStipendienstelle.
Das müssen Sie beachten, wenn Ihr Projekt angelaufen ist
Bitte achten Sie darauf, uns Interner Linkprojektrelevante Änderungen frühzeitig mitzuteilen: Wechsel der Forschungseinrichtung, Veränderung der Vertragsgestaltung an Ihrer Institution, Änderung des Beschäftigungsgrades sowie Unterbrechungen aufgrund von Elternzeit oder Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger.
![]() |
|
So wird Ihr Projekt sichtbar
Kurz nach der Bewilligung wird Ihr Projekt automatisch in die Externer LinkDatenbank GEPRIS aufgenommen. Natürlich können Sie Ihre Forschungsarbeit selbst auch mit einer Internetseite, in sozialen Medien, bei einem Science Slam oder in Wissenschaftsmagazinen Ihrer Forschungseinrichtung einem breiten Publikum präsentieren.
Abschlussbericht nach Projektende
Mit der Annahme der Bewilligung verpflichten Sie sich, der DFG innerhalb von drei Monaten nach Projektende einen Interner LinkAbschlussbericht vorzulegen, der die Ergebnisse zusammenfasst. Hinweise zum Verfassen dieses Berichts stehen in den Verwendungsrichtlinien und den Interner Linkprogrammspezifischen Mustern.
![]() |
|
Das Ablehnungsschreiben in der Hand ...
Ihr Antrag wurde abgelehnt – eine frustrierende Nachricht. Es ist zwar wenig tröstlich, aber mit dieser Erfahrung sind Sie keineswegs allein. Nur etwa ein Drittel der Anträge bei der DFG kann bewilligt werden. Im Emmy Noether-Programm sind es weniger als 20 Prozent. Oft stehen die Gutachterinnen und Gutachter den Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber. Eine Ablehnung reflektiert weniger Ihre bisherige Forschungsleistung oder Eignung für ein eigenes Vorhaben als vielmehr das begrenzte Budget der DFG und die starke Konkurrenzlage in Ihrem Fachgebiet.
![]() |
|
Antragszahlen und Förderquoten in den Programmen zur Förderung der wissenschaftlichen Karriere 2018 bis 2021
Einordnung der Entscheidung
Mit dem Entscheidungsschreiben erhalten Sie sämtliche Gutachten und Informationen aus dem Entscheidungsprozess. Dieses persönliche Feedback von Expertinnen und Experten des Fachs zu Ihren Ideen ist eine wertvolle Ressource! Nutzen Sie es, um Ihr Vorhaben zu überdenken. Die DFG-Geschäftsstelle berät Sie gerne bei der Einschätzung der Gutachten. Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechperson stehen im Entscheidungsschreiben. Zudem können Gespräche mit erfahrenen Antragstellerinnen und Antragstellern, Vorgesetzten, Peers oder beratenden Stellen an Ihrer Forschungseinrichtung hilfreich sein.
![]() |
|
Überarbeitung und Wiedereinreichung des Antrags bei der DFG
Falls Sie Ihren Antrag überarbeiten und erneut einreichen möchten, empfehlen wir Ihnen, die Hinweise aus den Gutachten und des Fachkollegiums zu berücksichtigen – und ein kurzes Begleitschreiben (1–2 Seiten) dazu beizufügen. Die für Ihr Fach zuständigen Ansprechpersonen der DFG-Geschäftsstelle beraten Sie gerne bei formalen Fragen zur Überarbeitung und Wiedereinreichung.
![]() |
|
Beschwerden und Kritik
Zentrales Leitmotiv des DFG-Förderhandelns ist ein gleichbleibend gerechter, wissenschaftsgeleiteter und transparenter Weg der Entscheidungsfindung. Die DFG-Verfahrensordnung kennt nur Bewilligung oder Ablehnung. Wurde Ihr Antrag abgelehnt, liegt formal kein Widerspruchsrecht vor. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Beschwerden und Kritik an die DFG-Geschäftsstelle zu richten. Alle Formen der Rückmeldung werden beantwortet und es wird mit Ihnen nach konstruktiven Lösungswegen gesucht.