Abschlussberichte

Als Bewilligungsempfänger*in sind Sie verpflichtet, nach Projektende einen Abschlussbericht vorzulegen. Bei mehreren Bewilligungsempfänger*innen in einem Projekt ist ein gemeinsamer Bericht abzugeben. Bei Koordinierten Programmen ist der oder die Sprecher*in/Koordinator*in verantwortlich für einen gemeinschaftlichen Bericht. Der Abschlussbericht ist über das Elan-Portal einzureichen. Das Datum, zu dem der Bericht eingehen muss, wird Ihnen im Bewilligungsschreiben mitgeteilt. Im Regelfall liegt es drei Monate nach Projektende. 

Mit Ihrem Abschlussbericht ermöglichen Sie der DFG, die Verwendung der Mittel im Sinne der Programmvorgaben zu prüfen und gegenüber den DFG-Zuwendungsgebern über die Ergebnisse der Förderung berichten zu können. Der Bericht dient darüber hinaus zur Bewertung des Fördererfolgs und als Grundlage für die Evaluierung von Förderprogrammen.

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