Verlängerung der Kooperationsvereinbarung der DFG mit Südtirol

(26.08.22) Anfang August einigten sich die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Landesregierung der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol auf die Verlängerung ihres gemeinsamen Förderabkommens. DFG-Vizepräsidentin Professorin Dr. Britta Siegmund und Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichneten die Kooperationsvereinbarung im Rahmen einer Veranstaltung zum deutschsprachigen Forschungsraum im Landhaus in Bozen, zu der auch hochrangige Vertreterinnen und Vertreter des Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) und des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) sowie zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Italien, Deutschland, Österreich und der Schweiz geladen wurden.

Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung / Arno Kompatscher (Landeshauptmann Südtirol), Britta Siegmund (Vizepräsidentin DFG)

Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung / Arno Kompatscher (Landeshauptmann Südtirol), Britta Siegmund (Vizepräsidentin DFG)

Neben der DFG verlängerte auch der Schweizer Nationalfonds (SNF) seine Kooperationsvereinbarung mit Südtirol; der österreichische Wissenschaftsfonds FWF hatte sein diesbezügliches Förderabkommen bereits letztes Jahr verlängert und war nun durch Vizepräsident Professor Dr. Georg Kaser vertreten. Die Unterzeichnung der Abkommen war eingebettet in eine größere Veranstaltung mit über 50 Teilnehmenden zur Forschung und Innovation Südtirols, die die Intensivierung und Internationalisierung der Forschungstätigkeit an den Südtiroler Forschungseinrichtungen und der Freien Universität Bozen zum Ziel hatte.

Das Land Südtirol nutzte die Konferenz, um eine Bilanz zur wissenschaftlichen Zusammenarbeit im deutschsprachigen Forschungsraum zu ziehen und präsentierte aktuelle grenzüberschreitende Kooperationsprojekte. Da es in Italien keine systematische Forschungsförderung und keine vergleichbaren Wissenschaftsstiftungen gibt, setzte die Autonome Provinz Bozen im Rahmen der „Forschungsoffensive Südtirol“ eigene Finanzierungsprogramme auf. So begann 2018 die Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Wissenschaftsfonds (FWF) und 2020 mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und dem Luxemburgischen Nationalfonds (FNR).

Seit Beginn der neuen Förderlinie Anfang des Jahres 2019 sind bereits 129 Projektanträge mit Südtiroler Beteiligung bei FWF, SNF, DFG und FNR eingegangen. Dabei fördert die DFG gemeinsam mit dem Land Südtirol Projektbeteiligungen im Bereich von Klima- und Geoforschung, Ökologie und Biodiversität sowie in der Sprachwissenschaft. In ihrem Grußwort sprach DFG-Vizepräsidentin Siegmund daher von einer „Erfolgsgeschichte dieser bi- und multilateralen Netzwerke, die weiterhin ein Motor der europäischen Forschungsentwicklung sein werden“. Die konkreten Projektbeispiele zeigten, wie erfolgreich das gemeinsame Forschen in diesen Verbünden auf die aktuellen Herausforderungen reagieren kann.

Gruppenbild / Arno Kompatscher (Landeshauptmann Südtirol), Britta Siegmund (DFG), Simona Berardi Vilei (SNF) und Georg Kaser (FWF)

Gruppenbild / Arno Kompatscher (Landeshauptmann Südtirol), Britta Siegmund (DFG), Simona Berardi Vilei (SNF) und Georg Kaser (FWF)

Mit der Vertragsverlängerung ist seitens der DFG bis Ende 2026 weiterhin die Antragstellung für Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Deutschland und Südtirol möglich. Projektanträge können im Rahmen von Sachbeihilfen und koordinierten Verfahren in allen Fachdisziplinen gestellt werden. Für die Antragsberechtigung auf deutscher Seite gelten die üblichen Regeln der DFG inklusive der Kooperationspflicht. Die Partnerinnen und Partner aus Südtirol müssen ihrerseits beim Land Südtirol antragsberechtigt sein.

Die Antragseinreichung von Kooperationsprojekten mit dem Land Südtirol erfolgt immer bei der DFG im Lead Agency-Verfahren, das heißt, der Begutachtungsprozess wird von der DFG durchgeführt. Die Ergebnisse des Begutachtungs-, Bewertungs- und Entscheidungsprozesses werden von der DFG an das Land Südtirol übermittelt. Im Falle einer positiven Entscheidung der DFG reichen die Projektpartner aus Südtirol einen sogenannten Beitragsantrag beim Land Südtirol nach den dortigen Vorgaben ein. Das Projekt kann durch die DFG nur gefördert werden, wenn das Land Südtirol den Beitragsantrag ebenfalls bewilligt.