Die Art und Weise, in der die DFG das Generalziel „der Wissenschaft in allen ihren Zweigen“ zu dienen, verfolgt und umgesetzt hat, hat sich über die Jahrzehnte ihrer Arbeit sehr verändert. Die aufgelisteten Teilziele sind wandelnden Erfordernissen entsprechend angepasst und erweitert worden.
Zu Beginn der 50er-Jahre war die DFG noch ein „Reservat der Ordinarien“ (Patrick Wagner). Als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft verstand sie sich als eine Einrichtung von Forschern für Forscher (Forscherinnen gab es damals kaum), und sie hielt auch an dieser Einstellung fest, als sie sich in den beiden folgenden Dekaden einem weiteren Kreis von Wissenschaftler*innen öffnete; 1959 wurde der Passus zur Förderung der frühen wissenschaftlichen K
arriere in die Satzung aufgenommen, 1971 wurde auch Angehörigen des „Mittelbaus“ das aktive Wahlrecht für die Fachausschüsse zugesprochen.
Die „finanzielle Unterstützung von Forschungsaufgaben“ beschränkte sich in dieser Zeit aber auf die Förderung von Einzelvorhaben, wenngleich durch die Einführung der Schwerpunktprogramme (1953) und Forschungsgruppen (1962) schon frühzeitig strukturelle Komponenten Gewicht bekamen; daneben hat die DFG von Anfang an versucht, durch die Veröffentlichung von Denkschriften strategische Anstöße für Forschungsgebiete zu geben, deren Entwicklung sie für notwendig und wichtig hielt. Ausschlaggebend für die Mittelvergabe war jedoch stets die wissenschaftliche Einschätzung der Vorhaben durch die Fachgutachter*innen und -ausschüsse der DFG.
Mit dem Programm „Sonderforschungsbereiche“ übernahm die DFG 1968 sichtbar Verantwortung für (und gewann Einfluss auf) die Entwicklung der Universitäten. Zum ersten Mal waren es zudem nicht nur Einzelforscher*innen, sondern auch Institutionen, die bei der DFG als Antragsteller auftraten. Durch die konsequente Priorisierung wissenschaftlicher Kriterien hat die DFG erreicht, dass die Sonderforschungsbereiche von den Forscher*innen als Instrument zur Verfolgung ihrer wissenschaftlichen Ziele angenommen wurden, ohne ihre strukturgestaltende Wirkung einzuschränken. Sie gewann dadurch das Vertrauen der Communities, und dieses offenkundige Vertrauen verlieh ihr zunehmend Ansehen und Gewicht auch außerhalb der Wissenschaft.
Als die Graduiertenkollegs – eine Erfindung des Wissenschaftsrats – zur Realisierung anstanden, war es daher folgerichtig, die DFG um die Umsetzung dieses Programms zu bitten, und für die DFG war es letztlich selbstverständlich, diese Aufgabe zu übernehmen. Rückblickend ist der Widerstand, der damals in den Gremien der DFG zu verspüren war, erklärbar. In diesem Programm waren auf einmal die gewohnten Positionen – hier Wissenschaft, dort Politik und Administration – verwischt, galt es doch oft, die nicht immer kongruenten Interessen von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen und der betreuenden Professor*innenschaft in Einklang zu bringen. Hier kam es dennoch nicht zu einem Konflikt, denn auch die Einrichtung der Graduiertenkollegs orientierte sich von Anfang an an Kriterien der Qualität der Forschung und erst in zweiter Linie an der Qualität und dem Innovationsgehalt der Ausbildungskomponente. Das mag die Effektivität und die Reichweite des Programms zunächst eingeschränkt haben; es ermöglichte aber, auf einem hohen und glaubhaften Niveau den Gedanken der strukturierten Promotionsförderung in Deutschland einzuführen und vertraut zu machen, ohne dass der Eindruck eines Oktrois entstand oder Unterschiede zwischen den Fächerkulturen verwischt wurden. Große Reformprojekte wie der Bologna-Prozess können von diesen Erfahrungen profitieren.
Mit der Einführung der DFG-Forschungszentren, insbesondere aber mit der Übernahme der Exzellenzinitiative, ist die DFG noch deutlicher zu einer systemgestaltenden Einrichtung geworden. Sie ist jetzt nicht nur der Ort des Wettbewerbs der Forscher*innen um Fördermittel, sie beteiligt sich zusätzlich an der Aufgabe, den Wettbewerb der Universitäten auszurichten. Mit der Ausgestaltung der Initiative definierte die DFG dabei auch die Randbedingungen, unter denen die deutschen Universitäten sich in der internationalen Konkurrenz um Lehrpersonal, Studenten und Forschungserfolge behaupten sollen. Dass der DFG diese Aufgabe übertragen wurde, unterstreicht das Vertrauen, das Bund und Länder in ihre Kompetenz haben. Dessen Grundlage wiederum ist allerdings das Vertrauen, das die Wissenschaft in die DFG setzt. Die im 2016 beschlossene „Exzellenzstrategie“ soll die im Rahmen der 2005 initiierten Exzellenznitiative erfolgreich begonnene Weiterentwicklung der deutschen Universitäten durch die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, Profilbildung und Kooperationen im Wissenschaftssystem fortführen.
Im Fokus der Programmgestaltung der vergangenen Jahre stand vor allem die Förderung risikoreicher und interdisziplinärer Projekte, die insbesondere an den Hochschulen einer intensiveren Unterstützung bedürfen. Die DFG hat zu diesem Zweck die Förderung von „Reinhart Koselleck-Projekten“ eingeführt. Mit den Koselleck-Projekten soll das Potenzial herausragender Wissenschaftler*innen für Spitzenleistungen erschlossen werden, indem man ihnen die Möglichkeit eröffnet, besonders innovative und im positiven Sinne risikobehaftete Projekte durchzuführen. Die Förderform richtet sich an berufene oder berufbare Wissenschaftler*innen, die sich durch einen herausragenden wissenschaftlichen Lebenslauf auszeichnen, über großes wissenschaftliches Potenzial verfügen und innovative Forschungsziele verfolgen. Dem besonderen Charakter dieser Projekte entsprechend ist eine detaillierte Projektbeschreibung, wie sie in der Einzelförderung zur Zeit gefordert wird, nicht möglich, da sich der Verlauf der Forschung gerade bei diesen Arbeiten noch weniger als sonst in der Wissenschaft üblich vorhersagen lässt. Ihrem Wesen nach können solche Projekte zum Zeitpunkt der Antragstellung nur skizziert werden und erfordern im Projektprozess ein hohes Maß an Flexibilität und Freiheit.
Eine Querschnittsaufgabe, die der DFG mit den Jahren zuwuchs, ist die Förderung der Chancengleichheit und der Gleichstellung im Wissenschaftssystem. Auch hier hat die DFG eine Fragestellung aufgegriffen, für die die Begründung in der Qualität der Forschung liegt. Das Credo der Förderung exzellenter Wissenschaft ohne Ansehen wissenschaftsfremder Faktoren bedingt die Gleichstellung von Mann und Frau, um die für hervorragende Forschung notwendige Diversität und Originalität zu sichern. So verankerte die Mitgliederversammlung der DFG schon am 3. Juli 2002 die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Wissenschaft als programmatisches Ziel in § 1 der Satzung der DFG. Es folgte die gemeinsam mit den anderen großen Wissenschaftsorganisationen verabschiedete „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ aus dem November 2006. Die daraufhin eingerichtete Senatsarbeitsgruppe „Chancengleichheit im Wissenschaftssystem“ sichtete vorhandene Maßnahmen und schlug neue vor. Auf dieser Basis entwickelte sich ein Portfolio an Möglichkeiten, das heute in der Forschungsförderung und auch der DFG-Geschäftsstelle selbst Anwendung findet, aber auch im von der DFG entwickelten Online-Instrumentenkasten mit Best Practice Beispielen dokumentiert ist. Als weiteren Schritt berief das Präsidium der DFG im Dezember 2007 eine Kommission, deren Aufgabe es war, für die DFG Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards zu erarbeiten. Diese Standards sollten sicherstellen, dass die Mitglieder der DFG bei der Entwicklung ihrer Strukturen und ihres Personals durchgängig das Ziel der Gleichstellung beachten. Im Juli 2008 nahm die Mitgliederversammlung das von der Kommission erarbeitete Papier und das dazugehörige Umsetzungskonzept als Selbstverpflichtung an und nicht zuletzt die bislang eingereichten Zwischenberichte zeugen von erheblichen Fortschritten.
Schließlich wurden im Jahr 2010 die Transferaktivitäten als weiteres Querschnittsziel ausgewiesen.Der Kernpunkt des neuen Konzeptes „Erkenntnistransfer“ war die Ausweitung des Transfergedankens über ingenieurwissenschaftliche Themenfelder hinaus. Wissenschaftler*innen aller Disziplinen sollten bei der Weiterentwicklung ihrer Ergebnisse aus der Grundlagenforschung besser als bisher unterstützt werden. Im Blickfeld stand dabei nicht die Wertschöpfungskette, sondern die Einsicht, dass Anwendungsaspekte für den Erkenntnisgewinn der Grundlagenforschung selbst von großer Relevanz sind. Erkenntnistransfer meint hier zunächst Perspektivwechsel, also Dinge aus der Sicht, aus den Zugängen und Referenzrahmen des jeweils anderen zu sehen. Damit wird der Fokus des Erkenntnistransfers vom reinen Nützlichkeitsgedanken auf die Gewinnung neuer wissenschaftlicher Ideen durch den Wechsel der Perspektive des Betrachters gelegt. Dieser universelle Ansatz interdisziplinärer Forschung sollte nun sinngemäß auf den Erkenntnistransfer übertragen und damit gleichzeitig zu einem Querschnittsthema der DFG entwickelt werden.
Wenn die DFG von heute also den weiten Bogen von der strukturgestaltenden Großförderung bis zum Einzelprojekt von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen schlagen kann, so deswegen, weil sie mit großer Konsequenz an ihrer Grundlinie festhält: Der Wissenschaft zu dienen, indem sie das Beste und die Besten in der Wissenschaft identifiziert und fördert und ihr Handeln unbeirrbar an dessen Nutzen für die Wissenschaft ausrichtet. Es ist leicht, hier einen Gegensatz zur Politik zu konstruieren und die Ziele und Maßstäbe der DFG von den Zielen und Maßstäben der Politik abzugrenzen. Dies wäre zu kurz gegriffen, denn die Regierungen von Bund und Ländern haben durch ihre Mitwirkung in den Gremien und durch ihre konstruktive Beteiligung an der Entwicklung der DFG – erwähnt sei in diesem Zusammenhang beispielsweise die Systemevaluation durch Bund und Länder unter Beteiligung internationaler Expert*innen aus den Jahren 1998/99 – gezeigt, dass sie diese Grundhaltung der DFG unterstützen und honorieren. Dass das Prinzip, die Förderung der Grundlagenforschung allein an wissenschaftsinternen Maßstäben auszurichten, politisch anerkannt und unterstützt wird, zeigt zu-letzt auch die Einrichtung des Europäischen Forschungsrats (European Research Council – ERC) durch die Europäische Union, die dazu genau diese Prinzipien ins Feld führt.
Rückblickend lässt sich also feststellen, dass die DFG im Laufe ihrer Entwicklung ihre Ziele konsistent mit den gleichen Prinzipien verfolgt – der konsequenten Orientierung an wissenschaftlichen Maßstäben und der Verankerung in den wissenschaftlichen Communities –, dass die Ziele selbst aber deutlich komplexer geworden sind, als die Formulierungen der Satzung es zunächst nahelegen.
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