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Datenschutz

Wie alle anderen DFG-geförderten Maßnahmen müssen auch Maßnahmen, die auf die Förderung von Diversität in der Wissenschaft abzielen, ausreichend dokumentiert werden. Für den Fall einer Prüfung durch die DFG ist es daher auch für die besonders schützenswerten persönlichen Daten – zum Beispiel allgemeine Gesundheitsdaten, Angaben, aus denen die ethnische Herkunft hervorgeht, Angaben zu einer langfristigen oder chronischen Erkrankung oder einer Behinderung  – immer erforderlich, diese nachvollziehbar zu dokumentieren. 

Eine solche Prüfung kann notwendig werden, weil die DFG ihrerseits verpflichtet ist, die sachgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Mittel stichprobenhaft zu kontrollieren und ihren Geldgebern nachzuweisen. In diesem Fall wäre unter anderem zu prüfen, ob die Zweckbindung der Pauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen gegeben und die Maßnahme der Förderung von Diversität in der Wissenschaft zugutegekommen ist.

Der DFG ist bewusst, dass es sich hier um besonders schützenswerte Daten handelt. Die Daten werden im Falle einer Prüfung daher ausschließlich vom Prüfungsdienst der DFG für notwendige Prüfungszwecke eingesehen, vertraulich behandelt und nicht an andere Stellen innerhalb der DFG oder Dritte weitergegeben, sowie über den Abschluss der Prüfung hinaus nicht gespeichert.

Kontakt Datenschutz

Nina Eichel
E-Mail: nina.eichel@dfg.de
Telefon: +49 (228) 885-3063