Schmuckbild: Umgang mit Forschungsdaten - Forschungsförderung

Informationen zur Antragstellung

Ziel der trilateralen Transferprojekte ist es, den Übergang von Erkenntnissen aus grundlagenwissenschaftlichen DFG-Projekten zu erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und anderen Anwendungspartnern zu erleichtern. Fraunhofer-Institute fungieren dabei als Mittler zwischen Universität, HAW oder FH und Anwendung, indem sie zum einen anwendungsorientierte Vorlaufforschung durchführen und zum anderen bestehende Kontakte zur Anwendung verstärken und neue initiieren, um so die Forschungsergebnisse über diese Partner auch wirtschaftlich zu verwerten. Darüber hinaus sollen neue Impulse für die wissenschaftliche Grundlagenforschung generiert werden.

Voraussetzung für die Beantragung eines Erkenntnistransferprojektes ist ein DFG-gefördertes Forschungsprojekt, auf dessen Ergebnissen aufgebaut werden soll und welche TRL 4 (technology validated in lab(Download)) aufweisen. Trilaterale Transferprojekte müssen unmittelbar an das Vorgängerprojekt anschließen. Das Förderende des DFG-Vorgängerprojekts darf in der Regel nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Grafik für Trilaterale Transferprojekte - Hochschulpartner, Fraunhofer-Partner und Anwendungspartner

Das Projektkonsortium eines trilateralen Transferprojektes besteht aus

  • einem Hochschulpartner aus einer Universität/HAW/FH (DFG-finanziert),
  • einem Fraunhofer-Partner (Fraunhofer-finanziert) und
  • einem Anwendungspartner (eigenfinanziert).

 

 


Anwendungspartner können sowohl Industrieunternehmen/gewerbliche Partner als auch Partner aus dem öffentlichen Bereich/nichtgewerblichen Bereich sein. Der Anwendungspartner muss durch eine inhaltliche und personelle Beteiligung eine angemessene Eigenleistung erbringen. Der Anwendungspartner trägt seine Kosten selbst.

Kern eines trilateralen Transferprojektes bildet ein gemeinsames Arbeitsprogramm der Projektpartner, welches die konkreten Aufgaben der Beteiligten (mit entsprechenden Arbeitszeitanteilen) aufzeigt. Damit soll die eingebrachte Eigenleistung der einzelnen Partner deutlich werden.

Als Projektziel sollen die Ergebnisse aus dem DFG-geförderten Grundlagenprojekt von TRL 4 auf TRL 6 - TRL 7 entwickelt werden.

Dem Projektantrag muss ein Kooperationsvertrag beigefügt werden, der insbesondere Regelungen zum Umgang mit Arbeitsergebnissen, Nutzungsrechten und Veröffentlichungsrechten umfasst. Hierfür ist der bereitgestellte Musterkooperationsvertrag zu verwenden.

Bitte beachten Sie unsere FAQs(interner Link). Die DFG bietet zwei digitale Informationsveranstaltungen zu dieser Ausschreibung an:

  • Donnerstag, 10. Juli | Webex-Teilnahmelink folgt
  • Donnerstag, 24. Juli | Webex-Teilnahmelink folgt

Die Antragstellung erfolgt in zwei Phasen.

Die Projektskizzen müssen Folgendes enthalten:

  • die wissenschaftliche Beschreibung des Projekts mit Angabe zum TRL,
  • die Konzeption Ihres Projektkonsortiums mit Arbeitsplan und Kostenplan,
  • eine überzeugende Darstellung der geplanten wissenschaftlichen und insbesondere der wirtschaftlichen Verwertung.

Für die Einreichung benötigen Sie:

  • eine erfolgreiche Registrierung im elan-Portal (dies gilt für Projektleiter*innen von HAW, Universitäten und Fraunhofer-Instituten),
  • die Projektskizze auf Basis der Vorlage Projektskizze DFG-Fraunhofer 2025/2026(Download),
  • die wissenschaftlichen Lebensläufe der Hochschul- und Fraunhofer-Partner*innen gemäß DFG-Vordruck 53.200(interner Link) und
  • den Antrag Ihres Vorgängerprojekts und, sofern vorliegend, den Abschlussbericht.

Mit Einreichung der Skizze wird bestätigt, dass allen Projektbeteiligten der Musterkooperationsvertrag bekannt ist und alle Partner sich bereit erklärt haben, diesen - im Fall der Aufforderung zur Ausarbeitung eines Antrags - zu unterzeichnen.

Die Einreichung der Projektskizzen ist ausschließlich über das elan-Portal möglich (Antragstellung -> Neues Projekt/Antragsskizze -> Einzelförderung -> Antragsskizze für eine Sachbeihilfe -> Online-Formular starten). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation 2025/26 – Projektskizzen“ aus. Bitte erfassen Sie Projektleiter*innen von Fraunhofer-Instituten ebenfalls als Antragsteller*innen.

Die Mittel für die Fraunhofer-Institute müssen zusätzlich über das SAP-Verfahren ‚Beantragung interner Programme‘ beantragt werden (siehe hierzu die Förderfibel des Programms auf der Fraunhofer-Intranetseite).

Mit einer Aufforderung zur Antragstellung ist Mitte Dezember 2025 zu rechnen.

Antragsteller*innen, die auf Grundlage der Skizze zu einer Antragstellung aufgefordert werden, können bis zum 11. März 2026 ihren Antrag einreichen.

Die Projektanträge müssen Folgendes enthalten:

  • die Darstellung eines gemeinsamen Arbeitsprogramms, aus welchem hervorgeht, mit welchen Arbeitszeitanteilen die Projektpartner*innen jeweils beteiligt sind
  • eine möglichst konkrete Beschreibung der wissenschaftlichen und kommerziellen Verwertung

Für die Einreichung benötigen Sie:

Anträge, für die der gezeichnete Kooperationsvertrag nicht zum genannten Zeitpunkt vorliegt, können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Die Einreichung der Anträge erfolgt über das elan-Portal durch den Universitäts-/Hochschulpartner (Antragstellung -> Antragsübersicht/Folgeantrag -> Start am Geschäftszeichen der Projektskizze -> Antrag auf eine Sachbeihilfe -> Online-Formular starten). Bitte wählen Sie bei der Eingabe die Ausschreibung „DFG-Fraunhofer-Kooperation Erkenntnistransfer 2025/26“ aus. Unter den Angaben zum Antrag ist als ergänzendes Merkmal „Transferprojekt“ auszuwählen. Die projektverantwortliche Person bei Fraunhofer muss formal als „Beteiligte Personmit der Rolle „Mitverantwortlicher“ erfasst werden und wird von der DFG-Geschäftsstelle manuell auf die Rolle „Kooperationspartner“ umgestellt.

Die Mittel für das Fraunhofer-Institut werden in der „Beschreibung des Vorhabens“ angegeben und kurz begründet sowie zusätzlich in der „SAP-Kalkulation“ bei Fraunhofer eingetragen. Letztere wird nicht bei der DFG eingereicht.

Mit einer Förderentscheidung ist im Juli 2026 zu rechnen. Die Projekte können sofort nach Bewilligung starten.

Dauer der Förderung

Trilaterale Transferprojekte können für eine maximale Laufzeit von drei Jahren beantragt werden. Fortsetzungsanträge werden nicht zugelassen.

Begutachtungskriterien

Diese umfassen unter anderem: 

  • die wissenschaftliche Qualität der erzielten Ergebnisse des DFG-geförderten Vorgängerprojekts,
  • die Bedeutung der zu erzielenden Ergebnisse aus wirtschaftlicher und/oder gesellschaftlicher Sicht,
  • die Verwertungsziele hinsichtlich der zu erzielenden Erlöse und ihrer Erreichbarkeit,
  • die Eignung des Anwendungspartners.

An dieser Stelle finden Sie die Hinweise für die Begutachtung von trilateralen Transferprojekten(Download).

Förderbetrag

DFG und Fraunhofer stellen jeweils Mittel bis zu einer Höhe von 3 Mio. Euro pro Ausschreibung zu Verfügung. Im Rahmen der Ausschreibung wird angestrebt, etwa fünf Transferprojekte zu fördern.

Für den Abschlussbericht zu trilateralen Transferprojekten wurde von der DFG und der Fraunhofer-Gesellschaft eine Vorlage abgestimmt, die von den Projektkonsortien für den gemeinsamen Abschlussbericht zu verwenden ist.

Der Bericht wird bei der DFG über das elan-Portal(externer Link) eingereicht. Dort steht zum jeweiligen Projekt unter der Schaltfläche „Weiter“ ein elektronisches Formular für die Einreichung des Abschlussberichtes zur Verfügung.

Zusätzlich ist dieser Bericht zusammen mit dem Projekterfolge-Datenblatt verschlüsselt per E-Mail an das Programm-Management bei Fraunhofer ( und ) zu senden.

Allgemeine Fragen beantworten

Christiane Mohren
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de
Kathrin Spenna
E-Mail: erkenntnistransfer@dfg.de