Forschungsimpulse
Vierte Ausschreibungsrunde für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) bietet mit den Forschungsimpulsen (FIP) ein Instrument zur Förderung koordinierter Forschungsvorhaben an, das sich an besonders forschungsorientierte Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und Fachhochschulen (HAW/FH) richtet. Ziel ist es, die wissenschaftliche Profilbildung forschungsstarker HAW/FH zu unterstützen und die Bedingungen für erkenntnisorientierte Forschung an den Hochschulen nachhaltig zu verbessern, um deren Potenziale für das Wissenschaftssystem noch intensiver zu erschließen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind HAW und FH in Deutschland. Eine gemeinsame Antragstellung mehrerer Hochschulen ist nicht möglich. Jede antragsberechtigte HAW/FH kann pro Ausschreibungsrunde eine Antragsskizze einreichen. Nicht erfolgreiche Anträge und Skizzen aus früheren Ausschreibungsrunden können in überarbeiteter Form wieder als Antragsskizzen eingereicht werden.
Antragsverfahren & Fristen
Das Antragsverfahren ist zweistufig und umfasst eine Skizzen- sowie eine Antragsphase. Wie bei den vorangegangenen Ausschreibungsrunden ist für die Beteiligung an der vierten Ausschreibungsrunde die vorherige Abgabe einer Absichtserklärung zwingend erforderlich.
Reichen Sie Ihre Absichtserklärung bitte bis spätestens 4. März 2026, 12 Uhr, über das elan-Porta(externer Link) bei der DFG ein.
Reichen Sie Ihre Antragsskizze bitte bis spätestens 13. Mai 2026, 12 Uhr, bei der DFG ein. Zur Erfassung der antragsbezogenen Daten und zur sicheren Übermittlung von Dokumenten erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das elan-Porta(externer Link).
Nach der fachlichen Begutachtung der Skizzen werden die aussichtsreichsten Initiativen voraussichtlich im ersten Quartal 2027 zur Antragstellung aufgefordert. Der Förderzeitraum beginnt zum 1. Juli 2028.
Berücksichtigen Sie beim Aufbau der Absichtserklärung und der Antragsskizze bitte folgende Dokumente:
Merkblatt Forschungsimpulse (DFG-Vordruck 50.1(interner Link))
Förderkriterien / Hinweise zur Begutachtung (DFG-Vordruck 1.31(interner Link))
Hinweise zur Erstellung der Antragsskizze (DFG-Vordruck 16.0(interner Link))
Muster für die Antragsskizze (DFG-Vordruck 53.30(interner Link))
Muster für wissenschaftliche Lebensläufe (DFG-Vordruck 53.20(interner Link))
Für die Antragsskizze ist neben einer Beschreibung des Vorhabens (max. 25 Seiten) und den Forschungsprofilen der federführenden Wissenschaftler*innen ein Begleitschreiben der Hochschule erforderlich.
Zur Einreichung einer Absichtserklärung muss die einreichende Person (in der Regel Sprecher*in) im elan-Portal registriert sein. Handelt es sich um Ihre erste Einreichung bei der DFG, beachten Sie, dass Sie sich vor Einreichung im elan-Portal registrieren müssen. Ohne Registrierung bis zum 25. Februar 2026 ist eine Einreichung nicht möglich. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt in der Regel bis zum darauffolgenden Arbeitstag. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den elan-Helpdes(externer Link).
Umfang der Förderung
Die maximale Gesamtförderdauer eines Forschungsimpulses beträgt acht Jahre. Auf eine fünfjährige erste Förderperiode kann eine dreijährige zweite Förderphase folgen, die mit einem Fortsetzungsantrag beantragt werden muss. Das Antragsvolumen kann bis zu 1 Million Euro pro Jahr betragen und muss durch das Forschungsvorhaben begründet sein. Die Mittel können flexibel für Personal- und Sachmittel sowie für projektspezifisch ergänzende Investitionen in wissenschaftliche Infrastruktur eingesetzt werden.
Es wird vorausgesetzt, dass eine Grundausstattung der zur Umsetzung des Forschungsvorhabens erforderlichen wissenschaftlich-technischen Infrastruktur vorhanden ist. Zuzüglich zu den Projektmitteln wird bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Programmpauschale zur Deckung der indirekten Projektkosten gewährt.
Gute wissenschaftliche Praxis
Nach einem Beschluss der DFG-Mitgliederversammlung dürfen Fördermittel der DFG nur an wissenschaftliche Einrichtungen vergeben werden, welche die im Kodex zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxi(externer Link) niedergelegten Leitlinien in eigenes Recht umgesetzt haben. Für die rechtsverbindliche Umsetzung ist die Leitung Ihrer Institution zuständig. Um eine Auszahlung von Fördermitteln nicht zu verzögern, prüfen Sie daher bitte frühzeitig einrichtungsintern, ob eine Umsetzung erfolgt ist. Hinweise zur Umsetzung finden Sie im Portal „Wissenschaftliche Integrität(externer Link). Für weitere Fragen und Erläuterungen steht das innerhalb der DFG-Geschäftsstelle zuständige Team Wissenschaftliche Integritä(externer Link) zur Verfügung.
Bitte beachten Sie auch, dass für die Antragstellung die Umsetzung einer Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschal(interner Link) erfolgt sein muss.
Weiterführende Informationen
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm Forschungsimpulse finden Sie hie(interner Link).
Hilfreich können auch die FAQs zum Förderprogram(interner Link) sein.
Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle
Dr. Mare van den Eeden & Dr. Christine Petry, Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse, fip@dfg.d(externer Link)
Datenschutz
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) nimmt den Schutz personenbezogener Daten und deren vertrauliche Behandlung sehr ernst. Bitte beachten Sie daher die Datenschutzhinweise der DF(interner Link). Bitte denken Sie daran, dass Sie Daten Dritter nur übermitteln sollten, wenn die dafür erforderliche datenschutzrechtliche Legitimation besteht. Bevor Sie Daten Dritter an uns weiterleiten, denken Sie bitte auch daran, die Datenschutzhinweise der DFG vorher an die betroffenen Personen weiterzuleiten. Besteht ein berechtigtes Interesse, Personen nicht vorab zu informieren (z. B. aus Gründen der Geheimhaltung, der Nominierung oder eines Wahlvorschlags), dann sollte eine Information spätestens mit der Veröffentlichung erfolgen.