Information für die Wissenschaft Nr. 27 | 27. März 2024

DFG-Nachwuchsakademie „Infektionsmedizin“ eingerichtet

Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich der Infektionsmedizin hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) die Nachwuchsakademie „Infektionsmedizin“ eingerichtet. Die DFG-Nachwuchsakademie „Infektionsmedizin“ soll jungen Natur- und Lebenswissenschaftler*innen sowie Mediziner*innen und Tiermediziner*innen aus der Grundlagenforschung und aus der Klinik die Möglichkeit geben, infektionsmedizinische Forschungsideen mit humanem Bezug aus der eigenen wissenschaftlichen und / oder klinischen Tätigkeit zu einem frühen Zeitpunkt ihrer akademischen Karriere (bis max. 6 Jahre nach der Promotion) umzusetzen. Der wissenschaftliche Fokus soll dabei auf der Prävention, Prophylaxe und Therapie von humanen Infektionskrankheiten, insbesondere im Hinblick auf Wirt-Pathogen-Interaktion und translational-mechanistischer Forschung liegen. 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Nachwuchsakademie ist die Einreichung einer Projektskizze zum ausgeschriebenen Thema und deren positive Begutachtung durch ein Expertengremium. Die Teilnahme beinhaltet die Aufnahme in ein besonderes Qualifikationsprogramm, in dem die Teilnehmer*innen gezielt geschult und bei der Projektentwicklung und Antragstellung von ausgewiesenen Expert*innen unterstützt werden. Bei positiver Begutachtung des im Rahmen der Nachwuchsakademie erarbeiteten Antrags beinhaltet das Programm zudem eine einjährige Anschubfinanzierung der wissenschaftlichen Projekte mit Sach- oder Personalmitteln durch die DFG. 

Zielsetzung

Das primäre Ziel der Nachwuchsakademie ist es, den wissenschaftlichen Nachwuchs aus dem Bereich Infektionsmedizin auf die eigenständige Durchführung von Forschungsprojekten und der damit verbundenen Drittmitteleinwerbung vorzubereiten. Dazu erhalten bis zu 20 Bewerber*innen die Möglichkeit der Teilnahme an gezielten Schulungen sowie einem fokussierten, individuellen Mentoringprogramm durch ausgewiesene Expert*innen aus dem Bereich Infektionsmedizin. Die Teilnehmer*innen erhalten außerdem die Möglichkeit, ein eigenes Forschungsprofil aufzubauen. Auch die Vernetzung der Wissenschaftler*innen untereinander ist ein wichtiges Ziel der Nachwuchsakademie.

Die Akademie bietet den Teilnehmer*innen folgende Chancen:

  • Entwicklung einer eigenen Projektidee
  • Erwerb der notwendigen Kenntnisse für das erfolgreiche Schreiben eines eigenes Drittmittelantrags 
  • Vernetzung mit anderen Forscher*innen aus dem Bereich Infektionsmedizin
  • Interdisziplinärer Austausch zwischen Grundlagenforscher*innen und Kliniker*innen

Nach Ablauf des Qualifikationsprogramms sollen die Teilnehmer*innen in der Lage sein, ihre Forschungsprojekte eigenständig, auf Grundlage der eingereichten Vollanträge bei der DFG, fortführen zu können.

Ablauf der Nachwuchsakademie

Das Konzept sieht vier Phasen vor: 

  1. Nach Auswahl der Teilnehmer*innen beginnt die erste Phase mit einem Kick-off-Meeting, welches am 23. September 2024 in Essen stattfinden wird. In diesem eintägigen Workshop wird das Förderkonzept näher erläutert und die Erwartungen an die teilnehmenden Forscher*innen formuliert. Zudem lernen sich Mentor*innen und Teilnehmer*innen kennen und es gibt einen ersten Austausch über die avisierte Projektidee und die Antragstellung. Anschließend haben die Wissenschaftler*innen der Nachwuchsakademie einige Wochen Zeit, um einen ersten eigenen Antragsentwurf zu formulieren. Bis zur Akademiewoche soll der Antragsentwurf von dem*der zugewiesenen Mentor*in mindestens einmal kommentiert worden sein. Der genaue Zeitplan kann zwischen Antragsteller*innen und Mentor*innen individuell gestaltet werden.
  2. Die zweite Phase besteht aus einem einwöchigem Akademie-Workshop, welcher vom 10.  bis 14. Februar 2025 in Essen stattfinden wird. Hier treffen sich die Teilnehmer*innen gemeinsam mit den jeweiligen Mentor*innen sowie ausgewählten erfahrenen Expert*innen aus dem In- und Ausland, die mit dem Antragverfahren der DGF vertraut sind. Das zentrale Ziel der Akademiewoche ist insbesondere die Ausarbeitung der DFG-Anträge und der Aufbau von wissenschaftlichen Kontakten. Zudem stellen die Teilnehmer*innen ihre Projektideen vor und erhalten im Rahmen von Kleingruppengesprächen Feedback von den zugewiesenen Mentor*innen und den Expert*innen.
  3. Die dritte Phase der Akademie bietet den Teilnehmer*innen die Zeit zur Finalisierung der eigenen Anträge auf Basis der Erkenntnisse der Akademiewoche. Dabei steht der*die Mentor*in am Standort, sowie der*die zugewiesene Mentor*in aus der Akademiewoche auch weiterhin unterstützend zur Seite. Zwei geplante Treffen zwischen den Teilnehmer*innen und den zugewiesenen Mentor*innen bieten zudem die Möglichkeit, noch offene Fragen intensiv zu diskutieren und den Stand der Antragsentwürfe zu besprechen. Bis zum 1. Juli 2025, also fünf Monate nach der Akademiewoche, sollen die Anträge über das elan-Portal der DFG eingereicht werden. Hierbei gelten grundsätzlich die für Anträge auf Sachbeihilfen verbindlichen Vorgaben der DFG (siehe DFG-Vordruck 52.01). Die Fördersumme pro Antrag liegt üblicherweise bei circa 50 000–80 000 Euro für ein Jahr.
  4. In der vierten Phase (zum Ende der Förderphase im Herbst 2026) findet ein „Alumni-Treffen“ statt. Dieses bietet die Gelegenheit den Verlauf der bisherigen Forschungsarbeiten zu besprechen, gegebenenfalls Schwierigkeiten zu diskutieren und die geknüpften Kontakte weiter zu vertiefen. Auch die Möglichkeiten zur Planung weiterer Antragstellungen können hier besprochen werden. 

Hinweis: Die Teilnahme an allen Workshops ist verpflichtend. Die Kosten für die Teilnahme sowie für Unterkunft, Verpflegung und Anreise werden von der DFG übernommen. Der Selbstkostenanteil beträgt 100 Euro pro Person.

Kriterien für die Bewerbung 

Antragsberechtigt sind Natur- und Lebenswissenschaftler*innen, sowie Mediziner*innen und Tiermediziner*innen aus der Grundlagenforschung und aus der Klinik, die ein wissenschaftliches Forschungsprojekt im zu Beginn definierten Fokusbereich erarbeiten wollen und zudem die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Ärzt*in oder wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in im Forschungsfeld der Infektionsmedizin in einer Institution in Deutschland
  • Promotion maximal sechs Jahre zurückliegend (Erziehungs- und Betreuungszeiten werden berücksichtigt) bzw. kurz vor Promotionsabschluss stehend. Falls Sie zum aktuellen Zeitpunkt Ihre Promotion noch nicht abgeschlossen haben, sind Sie antragsberechtigt, wenn Sie Ihre Promotion bis zur Akademiewoche erfolgreich verteidigt haben.
  • Keine abgeschlossene Habilitation
  • Einbindung in eine aktive Arbeitsgruppe bzw. Strukturen mit infektionsmedizinischer Expertise
  • Mindestens eine Co-Autorenschaft bei einer wissenschaftlichen Publikation
  • Freistellungserklärung der Klinik oder Institutsleitung (siehe unten)
  • Eine weitere Voraussetzung für die Teilnahme ist die Einreichung einer Projektskizze entsprechend den unter „Bewerbung“ genannten Kriterien für ein Forschungsvorhaben, das in Deutschland bearbeitet werden soll. In diesem Entwurf sind die Projektidee, Zielsetzung und Grundkonzeption sowie die geplante Durchführung zu beschreiben. Für die Förderwürdigkeit der später einzureichenden Anträge sind vor allem die innovative Idee des Projektentwurfs sowie deren realistische Umsetzung von Bedeutung.

Bewerbung

Ihre Bewerbung zur Teilnahme an der Nachwuchsakademie richten Sie bitte in elektronischer Form im PDF-Format per E-Mail an die Koordinatorin der Akademie (Kontaktinformationen siehe unter „Weiterführende Informationen“), unter Beifügung folgender Unterlagen:

  • Motivationsschreiben (max. 1 Seite)
  • Projektentwurf für das Forschungsvorhaben (max. 2 Seiten)
  • Lebenslauf (siehe DFG-Merkblatt 53.200)
  • Kopie der Promotionsurkunde / Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten Ihres Promotionsvorhabens durch den*die Promotionsbetreuer*in 
  • Freistellungserklärung der Klinik oder Institutsleitung für mindestens 50 Prozent
  • Bei bis zum 14. Februar 2025 befristeten Arbeitsverträgen: Stellungnahme der Klinik bzw. Institutsleitung, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Aufnahme in die NWA sowie im Falle einer Bewilligung des im Rahmen der NWA erarbeiteten Drittmittelantrages entsprechend verlängert wird.
  • Bei bis zum 31. Januar 2026 befristeten Arbeitsverträgen: Stellungnahme der Klinik bzw. Institutsleitung, dass der Arbeitsvertrag im Falle einer Bewilligung des im Rahmen der NWA erarbeiteten Drittmittelantrages entsprechend verlängert wird.

Annahmeschluss für die Bewerbung ist der 30. Juni 2024.

Eine positive Evaluation des Projektentwurfs durch ein Expertengremium ist Voraussetzung für die Einladung zur Nachwuchsakademie. Bis zum 16. August 2024 erhalten Sie seitens der Koordination der Akademie eine Information zur verbindlichen Entscheidung über Ihre Aufnahme.

Kriterien für die Auswahl

  • Einordnung des skizzierten Vorhabens in die Thematik (Passfähigkeit)
  • Relevanz der adressierten Forschungsfrage im thematischen Kontext 
  • Theoretische Basis der Fragestellung
  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Perspektive und Anknüpfungsmöglichkeiten des Themas in Bezug auf die wissenschaftliche Karriere
  • Passfähigkeit und Originalität des methodischen Ansatzes
  • Durchführbarkeit des Projekts
  • Wissenschaftliche Qualifikation des*der Kandidat*in
  • Eignung des wissenschaftlichen Umfelds
  • Publikationsleistung der Bewerber*in unter Berücksichtigung der Karrierephase

Weiterführende Informationen

Das DFG-Merkblatt 53.200 zum Lebenslauf finden Sie unter: 

Den Leitfaden zur Antragstellung für Sachbeihilfen unter: 

Leiter und Koordinatorin der Nachwuchsakademie stehen für fachliche Fragen zur Bewerbung und zur Nachwuchsakademie zur Verfügung:

Das Koordinationsteam des Westdeutschen Zentrums für Infektiologie steht Ihnen für organisatorische Fragen zur Bewerbung und zur Nachwuchsakademie zur Verfügung:

  • Dr. rer. nat. Lara Walotka und Dr. rer. nat. Tanja Kuhn
    Tel. +49 (201) 72386581 oder +49 (201) 72382321
    E-Mail:

Die Adresse aller Ansprechpartner*innen lautet:

  • Universitätsmedizin Essen
    Westdeutsches Zentrum für Infektiologie 
    Klinik für Infektiologie
    Hufelandstr. 55
    45147 Essen

Ansprechperson bei der DFG: