Pressemitteilung Nr. 19 | 6. Juni 2023

Exzellenzstrategie: 143 Antragsskizzen für neue Exzellenzcluster

Beginn von Vorauswahl in zweiter Wettbewerbsrunde / Begutachtungen ab Ende August bis Mitte November / Entscheidung im Expertengremium über Antragstellung am 1. Februar 2024

Beginn von Vorauswahl in zweiter Wettbewerbsrunde / Begutachtungen ab Ende August bis Mitte November / Entscheidung im Expertengremium über Antragstellung am 1. Februar 2024

Die Vorauswahl für die neuen Exzellenzcluster in der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder kann beginnen: Mit dem Ende der Einreichungsfrist für Antragsskizzen steht nun fest, dass sich 143 Projekte an deutschen Universitäten in der Förderlinie Exzellenzcluster bewerben.

Die 143 Antragsskizzen sind zum Stichtag 31. Mai bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in Bonn eingegangen, die gemäß der zwischen dem Bund und den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung den Wettbewerb in der Förderlinie der Exzellenzcluster durchführt. Dies sind nur drei Skizzen weniger, als die Universitäten im Februar 2023 in unverbindlichen Absichtserklärungen angekündigt hatten.

Insgesamt sind 59 Universitäten aus allen 16 Bundesländern als Antragstellerinnen mit mindestens einer Skizze an der Vorrunde beteiligt. Von den 143 Antragsskizzen wurden 55 von mehreren Universitäten im Verbund abgegeben, darunter vierzehn Skizzen von drei Universitäten gemeinsam. Achtzig Prozent der Skizzen sehen die Beteiligung außeruniversitärer Partner vor. Die Mehrzahl der neuen Konzepte ist fachübergreifend angelegt. Nahezu die Hälfte aller vorgeschlagenen Projekte (64 Skizzen, das entspricht 45 Prozent) ordnet sich selbst mehr als einem Wissenschaftsbereich zu. 31 Prozent der Skizzen sehen ihren thematischen Schwerpunkt in den Lebenswissenschaften, 28 Prozent in den Geistes- und Sozialwissenschaften; 21 Prozent der Vorhaben sind überwiegend den Ingenieurwissenschaften zuzuordnen und 20 Prozent den Naturwissenschaften.

Die nun eingegangenen Antragsskizzen werden ab Ende August bis Mitte November dieses Jahres in insgesamt 21 international und interdisziplinär besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien begutachtet. Die Begutachtungen finden im Videokonferenzformat statt. Die jeweiligen Termine und Teilnehmenden werden nun auf Basis der eingegangenen Skizzen von der DFG-Geschäftsstelle festgelegt und unmittelbar danach auch den Antragstellenden mitgeteilt. Diese können erstmals bei den Skizzenbegutachtungen nun auch mit den Begutachtungsgruppen in einen Austausch zum Antrag treten.

Auf der Grundlage der Begutachtungsergebnisse entscheidet am 1. Februar 2024 das ebenfalls international besetzte Expertengremium, welche Projekte einen Antrag ausarbeiten können. Das Expertengremium besteht aus 39 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die das gesamte Spektrum der Fachgebiete vertreten und neben ihrer vielfach inter- und transdisziplinären Forschungsexpertise auch über herausgehobene Erfahrungen im Hochschulmanagement, in der akademischen Lehre oder an der Schnittstelle von Wissenschaft und Wirtschaft verfügen.

Die nach der Entscheidung des Expertengremiums ausgearbeiteten Neuanträge treten nachfolgend in den Wettbewerb mit den Fortsetzungsanträgen, die von den 57 seit 2019 geförderten Cluster gestellt werden. Auch in diesem Wettbewerbsschritt werden zunächst Begutachtungen von international besetzten Panels nach wissenschaftlichen Qualitätskriterien durchgeführt. Auf Grundlage ihrer Ergebnisse wird schließlich die Exzellenzkommission – die aus den wissenschaftlichen Mitgliedern des Expertengremiums sowie den für Wissenschaft zuständigen Ministerinnen und Ministern des Bundes und der Länder besteht – im Mai 2025 darüber entscheiden, welche Exzellenzcluster neu eingerichtet und welche weitergefördert werden. Die Förderungen beginnen am 1. Januar 2026 und laufen über einen Zeitraum von sieben Jahren. Insgesamt können bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden, für die der Bund und die Länder pro Jahr insgesamt bis zu 539 Millionen Euro bereitstellen.

Für die Universitäten ist ein Erfolg im aktuellen Wettbewerb der Förderlinie Exzellenzcluster auch eine Voraussetzung, um in der kommenden Ausschreibungsrunde der Förderlinie „Exzellenzuniversitäten“ zum Zuge kommen zu können: Um einen Antrag in der Förderlinie Exzellenzuniversitäten zu stellen, muss eine Universität über mindestens zwei Exzellenzcluster verfügen. Exzellenzverbünde von zwei oder drei Universitäten müssen mindestens drei Exzellenzcluster nachweisen. Die Förderlinie Exzellenzuniversitäten wird vom Wissenschaftsrat durchgeführt, die Förderentscheidungen über die Neuanträge fallen im September 2026.

 

Weiterführende Informationen

Medienkontakt:

Inhaltliche Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

  • Dr. Christine Petry
    Leiterin Gruppe Exzellenzstrategie und Forschungsimpulse
    Tel. +49 228 885-2355

Detaillierte Informationen und Materialien sowie ein Zeitplan auch unter: