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Schwerpunktprogramme

Besonderes Kennzeichen eines Schwerpunktprogramms ist die überregionale Kooperation der teilnehmenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Schwerpunktprogramme können vom Senat der DFG eingerichtet werden, wenn die koordinierte Förderung für das betreffende Gebiet wissenschaftlichen Gewinn verspricht. Über die aus der Wissenschaft eingereichten Anträge zur Einrichtung von Schwerpunktprogrammen verhandelt der Senat einmal im Jahr.

Ein Schwerpunktprogramm wird in der Regel für die Dauer von sechs Jahren gefördert. Zur Mitarbeit in einem Schwerpunktprogramm fordert die DFG interessierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, zu einem bestimmten Termin entsprechende Projektanträge einzureichen.

Kompaktdarstellung des Programms

Ziel der Förderung

Schwerpunktprogramme sollen spürbare Impulse zur Weiterentwicklung der Wissenschaft durch die koordinierte, ortsverteilte Förderung wichtiger neuer Themen geben:

  • Bearbeitung von Themen, von denen eine prägende Wirkung auf ein wissenschaftliches Feld erwartet werden kann, wobei interdisziplinäre Anträge ein besonderes Potential entfalten können.
  • Schaffung eines Mehrwerts durch ortsübergreifende Zusammenarbeit (Netzwerkbildung).
  • Förderung der in den Projekten beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen.
  • Auf das Schwerpunktprogramm zugeschnittene Chancengleichheitsmaßnahmen.

Antragsberechtigung

Grundsätzlich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder an einer deutschen Forschungseinrichtung im Ausland tätig sind und ihre Ausbildung mit der Promotion abgeschlossen haben.

Anforderungen an das Schwerpunktprogramm

  • Originalität der wissenschaftlichen Fragestellungen unter thematischen und/oder methodischen Aspekten
  • Eingrenzung der wissenschaftlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung der Laufzeit eines Schwerpunktprogramms
  • Kohärenz der geplanten Forschungsaktivitäten
  • Konzepte zur Gestaltung der interdisziplinären und ortsübergreifenden Zusammenarbeit/Netzwerkbildung
  • Maßnahmen zur Förderung von Forschenden in frühen Karrierephasen; Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit, insb. Förderung von Wissenschaftlerinnen und Angebote zur Familienfreundlichkeit
  • Vernetzung der geplanten Forschungsaktivitäten im internationalen Wissenschaftssystem
  • Qualifikation der Koordinatorin/des Koordinators im Hinblick auf die Steuerung eines Forschungsverbunds

Art und Umfang der Förderung

I.d.R. bis zu 30 Einzelprojekte, die nach Ausschreibung durch die DFG fristgerecht und nach den Vorgaben für eine Sachbeihilfe beantragt werden können.

Beantragbare Module:

Dauer der Förderung

Maximal sechs Jahre, aufgeteilt in zwei Förderperioden von jeweils drei Jahren.

Dauer bis zur Entscheidung

Auswahlsitzungen des Senats finden i.d.R. im März eines jeden Jahres statt. Die Einrichtung neuer Programme und Beginn der Förderung der Projekte erfolgt jeweils im Folgejahr.

Formulare und Merkblätter

Antragsfristen

Antrag auf Einrichtung eines Schwerpunktprogramms spätestens am 15.10. eines jeden Jahres.

Internationale Kooperationen

Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen in Schwerpunktprogrammen zu unterstützen.

Unterstützung der Kooperation durch die DFG

  • Reisemittel und Gästemittel für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Basismoduls
  • Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
  • Reisemittel für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
  • Mittel für die Projektdurchführung des Kooperationspartners oder die -partnerin im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)
  • Ausnahmsweise direkte Antragstellung durch die Wissenschaftlerin oder den Wissenschaftler im Ausland bei der DFG möglich, wenn das Projekt im Ausland einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Schwerpunktprogramms leistet und die in Deutschland geplanten Vorhaben um einen wesentlichen Mehrwert ergänzt

Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen

Ansprechpersonen

Weitere Informationen zur Einrichtung von Schwerpunktprogrammen erhalten Sie von den fachlich zuständigen Bereichen unserer Geschäftsstelle. Bitte setzen Sie sich mit diesen frühzeitig, möglichst schon in der Planungsphase, in Verbindung.