Forschungsgruppen
Eine Forschungsgruppe ist ein enges Arbeitsbündnis mehrerer herausragender Wissenschaftler und/oder Wissenschaftlerinnen, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten. Das Forschungsvorhaben geht dabei nach seinem thematischen, zeitlichen und finanziellen Umfang über die Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der Einzelförderung des Normal- oder Schwerpunktverfahrens weit hinaus. Die Förderung von Forschungsgruppen soll helfen, für eine mittelfristige - meist auf acht Jahre (bis 01. Oktober 2018: bis zu sechs Jahre) - angelegte, enge Kooperation die notwendige personelle und materielle Ausstattung bereitzustellen. Forschungsgruppen tragen häufig dazu bei, neue Arbeitsrichtungen zu etablieren. Hinsichtlich der Qualitätskriterien gelten dieselben Grundsätze wie bei Sachbeihilfen.
Eine Forschungsgruppe setzt sich aus verschiedenen Programmmodulen zusammen, deren Gewichtung und Kombination den jeweiligen fachlichen Anforderungen Rechnung tragen. Das Förderprogramm erlaubt so eine weitgehende flexible Gestaltung des Forschungsverbundes, in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt. In diesem Rahmen können Forschungsgruppen Entfaltungsmöglichkeiten für Nachwuchsgruppen bieten, die Kooperation mit außeruniversitären Partnern stärken, zeitliche Freistellungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen und die internationale Zusammenarbeit intensivieren. In ihren unterschiedlichen Gestaltungsformen können Forschungsgruppen in übergreifende forschungspolitische Initiativen eingebunden sein. Beispiele hierfür sind "Klinische Forschungsgruppen" oder "Kolleg-Forschungsgruppen.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Mittelfristig angelegte, enge Zusammenarbeit von mehreren herausragend ausgewiesenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an einer besonderen Forschungsaufgabe, mit dem Ziel, Ergebnisse zu erreichen, die über die Einzelförderung deutlich hinausgehen. Forschungsgruppen können aus verschiedenen Modulen aufgebaut sein. Die Auswahl der jeweiligen Module erfolgt nach fachlichen Gesichtspunkten und kann daher in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung, den einbezogenen Wissenschaftsgebieten und dem gewünschten strukturbildenden Aspekt variieren.
Antragsberechtigung
Herausragend ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Anforderungen an das Projekt
Wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau.
Art und Umfang der Förderung
Interner LinkMerkblatt Programm Forschungsgruppen
Beantragbare Module:
- Interner LinkBasismodul
- Interner LinkEigene Stelle
- Interner LinkVertretung
- Interner LinkRotationsstelle
- Interner LinkProfessur
- Interner LinkMercator-Fellow
- Interner LinkProjektspezifische Workshops
- Interner LinkAnschubförderung
- Interner LinkKoordinierung
- Interner LinkVerbundmittel
- Interner LinkÖffentlichkeitsarbeit
- Interner LinkPauschale für Chancengleichheitsmaßnahmen
Emmy Noether-Nachwuchsgruppen und im Heisenberg-Programm Geförderte können an eine Forschungsgruppe assoziiert werden.
Dauer der Förderung
Im Zuge der Weiterentwicklung des Förderangebots der DFG hat der Hauptausschuss der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Rahmen der Jahresversammlung im Juli 2018 entschieden, dass Forschungsgruppen (FOR) zukünftig bis zu acht Jahre gefördert werden können, und zwar in zwei Förderperioden von vier Jahren.
Diese Neuregelung gilt für Skizzen, die ab dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingehen.
Für vor dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingegangene Anträge wie Skizzen:
In der Regel bis zu 6 Jahren (unter bestimmten Umständen bis zu 8 Jahren).
Für nach dem Stichtag 01. Oktober 2018 eingegangene Skizzen: bis zu 8 Jahren
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Neuantrag: keine Einreichungsfrist, Antragsskizzen können jederzeit vorgelegt werden. Die Einreichung einer überarbeiteten Antragsskizze ist einmalig möglich.
Entscheidungen über die erstmalige Förderung von Forschungsgruppen trifft der Senat der DFG vier Mal im Jahr.
Fortsetzungsantrag: 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel.
Internationale Kooperationen
Die DFG verfügt über vielfältige Möglichkeiten, internationale Kooperationen in Forschungsgruppen zu unterstützen.
Unterstützung der Kooperation durch die DFG
- Reisemittel und Gästemittel für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Basismoduls
- Reisemittel sowie ggf. Vergütung für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Moduls Mercator Fellow
- Reisemittel für ausländische Kooperationspartner und -partnerinnen im Rahmen des Moduls Projektspezifische Workshops
- Mittel für die Projektdurchführung des Kooperationspartners oder die -partnerin im Ausland im Rahmen besonderer Verfahren über eine Mittelweiterleitung der bei der DFG antragsberechtigten Projektleitung (Kooperation mit Nahost und mit Entwicklungsländern)
- Ausnahmsweise direkte Antragstellung durch die Wissenschaftlerin oder den Wissenschaftler im Ausland bei der DFG möglich, wenn das Projekt im Ausland einen wichtigen zusätzlichen Beitrag zur Erreichung der Ziele der Forschungsgruppe leistet und die in Deutschland geplanten Vorhaben um einen wesentlichen Mehrwert ergänzt.
Unterstützung der Kooperation durch ausländische Partnerorganisationen
- im Rahmen des D-A-CH (mit Österreich und der Schweiz), D-Lux (mit Luxemburg) und D-Süd (mit Südtirol) Lead Agency-Verfahren
- oder einer wissenschaftlichen Einrichtung im Ausland auf Grundlage einer Individualvereinbarung (nur nach vorheriger Rücksprache mit der Geschäftsstelle der DFG)
Ansprechpersonen
Informationen zur Einrichtung von Forschungsgruppen erhalten Sie von den fachlich zuständigen Bereichen unserer Geschäftsstelle. Bitte setzen Sie sich mit diesen frühzeitig in Verbindung.