Antragstellung mit europäischen Kooperationspartner/-innen (im Weave Lead Agency-Verfahren)
Zwischen der DFG und weiteren Forschungsförderorganisationen in Europa wurde ein Abkommen über eine Zusammenarbeit bei Begutachtung und Förderung von integrierten bi- bis trilateralen grenzüberschreitenden Forschungsprojekten (Weave Lead Agency-Verfahren) abgeschlossen.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens als Sachbeihilfe in der Einzelförderung mit Partnerinnen und Partnern aus dem europäischen Ausland.
Antragsberechtigung
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partnerinnen und Partner aus dem europäischen Ausland, die ihrerseits bei der jeweiligen Förderorganisation im Ausland antragsberechtigt sein müssen.
Nicht antragsberechtigt bei der DFG: Angehörige(r) einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige(r) einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Weave zielt auf integrierte Kooperationsprojekte ab, in welche die Kooperationspartnerinnen bzw. -partner aus den beteiligten Ländern substanzielle wissenschaftliche Beiträge einbringen.
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Anträge für bi- oder trilaterale Forschungsprojekte mit Forschungsanteilen in Deutschland und Partnerländern (mit deren Förderorganisationen die DFG im Rahmen von Weave kooperiert) werden bei der federführenden Förderorganisation (Lead Agency) in einem der Partnerländer eingereicht.
Im Falle einer Bewilligung werden die Projektteile durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich nach den Regeln der Sachbeihilfe.
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (max. 36 Monate)
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Eine Antragstellung bei der DFG kann jederzeit erfolgen.
Einige ausländische Förderorganisationen arbeiten mit Antragsfristen, die entsprechend zu beachten sind. Bitte lassen Sie sich diesbezüglich beraten.
Partizipierende ausländische Förderorganisationen
Luxemburg:
Externer LinkFonds National de la Recherche (FNR)Österreich:
Externer LinkFonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF)Tschechische Republik:
Externer LinkCzech Science Foundation (GACR)Zukünftig: Polen
Externer LinkNational Science Center (NCN)- Es ist geplant, die Weave-Kooperation mit NCN (Polen) im Laufe 2021 aufzunehmen. Eine entsprechende Bekanntmachung mit weiteren Informationen wird voraussichtlich im Herbst (ca. Mitte September) 2021 veröffentlicht werden. Bitte warten Sie für Anfragen diese Bekanntmachung ab. Details sind noch in Planung.
Ansprechpersonen
Allgemeine Informationen zum Weave-Verfahren:
Fachliche Angelegenheiten:
Ansprechpersonen bei den Partnerorganisationen entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe Partizipierende ausländische Förderorganisationen oben).