Gemeinsame Antragstellung mit Österreich und Schweiz (D-A-CH)
Zwischen der DFG und ihren Partnerorganisationen FWF (Fonds für wissenschaftliche Forschung, Österreich) sowie SNF (Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung der jeweiligen Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-A-CH Lead Agency-Verfahren.
Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).
Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-A-CH Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG.
Programm/Organisation | SNF | FWF |
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Forschungsgruppen | Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich | Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich |
Sonderforschungsbereiche | Keine Beteiligung | Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) analog zu FOR
|
Schwerpunktprogramme | Beteiligung als Teil eines integrierten Projektes (Gemeinschaftsprojekt) | Keine Beteiligung |
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“ oder „Schwerpunktprogramme“ mit Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich oder im koordinierten Programm „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Österreich.
Antragsberechtigung
Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich, die ihrerseits bei der jeweiligen Heimatorganisation antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).
Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Federführenden Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D-A-CH-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche.
- Kompaktdarstellung Forschungsgruppe(interner Link)
- Kompaktdarstellung Schwerpunktprogramm(interner Link)
- Kompaktdarstellung Sonderforschungsbereich(interner Link)
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Antragsfristen
- Neuantrag: keine Einreichungsfrist
- Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel
Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisationen zu beachten.
Formulare und Merkblätter
Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätte(interner Link).
Informationen zur Antragstellung beim FWF und SNF entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe unten weitere Informationen).
In der Programmstruktur des FWF kann das D-A-CH Lead Agency-Verfahren zudem Anwendung bei Spezialforschungsbereichen und, mit beginnender Vollantragsphase ab 2026, Spezialforschungsgruppen, finden.
FWF-Programm | DFG-Vorgehen |
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Spezialforschungsbereiche |
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Spezialforschungsgruppen (NEU) (Spezialforschungsgruppen - FW(externer Link)) Vollantragsphase ab 2026 |
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Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten
Antragstellung bei Forschungsgruppen, im Schwerpunktprogramm und FWF-Spezialforschungsbereichen:
- Maria Borre, Telefon: 0228 / 885-2715, maria.borre@dfg.d(externer Link)
- Christina López Castillo, Telefon: 0228 / 885-2295, christina.lopezcastillo@dfg.d(externer Link)
Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen: Brit Redöh(externer Link)
Bei fachlichen Fragen: Fachliche Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstell(interner Link)
Informationen des FW(externer Link) und des SN(externer Link) zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG.
Informationen zum weave Lead Agency-Verfahre(interner Link) (in der Sachbeihilfe).
Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperatione(interner Link).