Gemeinsame Antragstellung mit Österreich und Schweiz (D-A-CH)

Zwischen der DFG und ihren Partnerorganisationen FWF (Fonds für wissenschaftliche Forschung, Österreich) sowie SNF (Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung der jeweiligen Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-A-CH Lead Agency-Verfahren.

Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).

Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-A-CH Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG.
 

Programm/OrganisationSNFFWF
ForschungsgruppenBis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglichBis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich
SonderforschungsbereicheKeine Beteiligung

Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) analog zu FOR


Ab 5 Teilprojekten als gemeinsamer DFG-SFB oder Transregio/FWF-Spezialforschungsbereich

SchwerpunktprogrammeBeteiligung als Teil eines integrierten Projektes (Gemeinschaftsprojekt)Keine Beteiligung

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“ oder „Schwerpunktprogramme“ mit Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich oder im koordinierten Programm „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Österreich.

Antragsberechtigung

Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich, die ihrerseits bei der jeweiligen Heimatorganisation antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Federführenden Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D-A-CH-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche.

Dauer der Förderung

Projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)

Antragsfristen

  • Neuantrag: keine Einreichungsfrist
  • Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel

Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisationen zu beachten.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

Informationen zur Antragstellung beim FWF und SNF entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe unten weitere Informationen).

In der Programmstruktur des FWF kann das D-A-CH Lead Agency-Verfahren zudem Anwendung bei Spezialforschungsbereichen und, mit beginnender Vollantragsphase ab 2026, Spezialforschungsgruppen, finden. 
 

FWF-Programm

DFG-Vorgehen

 

Spezialforschungsbereiche

(Deutschland - FWF(externer Link))

  • bis zu zwei Teilprojekte aus Deutschland
  • Antragseinreichung des Gesamtprojekts über das DFG-Programm Sachbeihilfe erst ab Vollantragsphase
  • über das elan Portal können nur maximal 36 Monate Laufzeit angegeben werden, im  Antragsdokument sollen jedoch bereits die vollen 48 Monate Laufzeit beschrieben sein, einschließlich einer Nennung und Erläuterung der gesamten Kosten für das Teilprojekt in Deutschland
  • im Bewilligungsfall ist ca. 6-9 Monate vor Ablauf der ersten 36 Monate ein Fortsetzungsantrag für die verbleibenden 12 Monate einzureichen
  • Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall vorab mit den u.g. Ansprechpersonen in Verbindung

Spezialforschungsgruppen (NEU)

(Spezialforschungsgruppen - FWF(externer Link))

Vollantragsphase ab 2026
  • Antragseinreichung des Gesamtprojekts  über das DFG-Programm Sachbeihilfe erst ab Vollantragsphase
  • zusätzlich ist das für den FWF auszufüllende Excel-Dokument „Darstellung Gesamtkosten(externer Link)“ beizufügen
  • über das elan Portal können nur maximal 36 Monate Laufzeit angegeben werden, im  Antragsdokument sollen jedoch bereits die vollen 60 Monate Laufzeit beschrieben sein, einschließlich einer Nennung und Erläuterung der gesamten Kosten für das Teilprojekt in Deutschland
  • im Bewilligungsfall ist ca. 6-9 Monate vor Ablauf der ersten 36 Monate ein formaler Fortsetzungsantrag für die verbleibenden 24 Monate einzureichen
  • Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall vorab mit den u.g. Ansprechpersonen in Verbindung.

Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten

Antragstellung bei Forschungsgruppen, im Schwerpunktprogramm und FWF-Spezialforschungsbereichen:

Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen: Brit Redöhl(externer Link)

Bei fachlichen Fragen: Fachliche Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle(interner Link)

Informationen des FWF(externer Link) und des SNF(externer Link) zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG.

Informationen zum weave Lead Agency-Verfahren(interner Link) (in der Sachbeihilfe).

Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperationen(interner Link).