Gemeinsame Antragstellung mit Österreich und Schweiz (D-A-CH)
Zwischen der DFG und ihren Partnerorganisationen FWF (Fonds für wissenschaftliche Forschung, Österreich) sowie SNF (Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung der jeweiligen Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-A-CH Lead Agency-Verfahren.
Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).
Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-A-CH Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG. In der Programmstruktur des FWF kann das D-A-CH Lead Agency-Verfahren zudem Anwendung bei Spezialforschungsbereichen finden. Hierzu kontaktieren Sie bitte den FWF. Aufseiten der DFG wird das Teilprojekt mit Beteiligung aus Deutschland als Sachbeihilfe eingereicht. Bitte setzen Sie sich vorab mit den unten genannten Ansprechpersonen in Verbindung.
Programm/Organisation | SNF | FWF |
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Forschungsgruppen | Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich | Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich |
Sonderforschungsbereiche | Keine Beteiligung |
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Schwerpunktprogramme | Beteiligung als Teil eines integrierten Projektes (Gemeinschaftsprojekt) | Keine Beteiligung |
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“ oder „Schwerpunktprogramme“ mit Partnerinnen und Partnern aus der Schweiz und/oder Österreich oder im koordinierten Programm „Sonderforschungsbereiche“ mit Partnerinnen und Partner aus Österreich.
Antragsberechtigung
Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partnerinnen und Partner aus der Schweiz und/oder Österreich, die ihrerseits bei der jeweiligen Heimatorganisation antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).
Nicht: Angehörige(r) einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige(r) einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Federführenden Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D-A-CH-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.
Art und Umfang der Förderung
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme und Sonderforschungsbereiche.
- Interner LinkKompaktdarstellung Forschungsgruppen
- Interner LinkKompaktdarstellung Schwerpunktprogramme
- Interner LinkKompaktdarstellung Sonderforschungsbereiche
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre)
Formulare und Merkblätter
Informationen zur Antragstellung beim FWF und SNF entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe unten weitere Informationen).
Antragsfristen
- Neuantrag: keine Einreichungsfrist
- Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel
Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisationen zu beachten.
Ansprechpersonen
Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten
Antragstellung bei Forschungsgruppen, im Schwerpunktprogramm und FWF-Spezialforschungsbereichen:
- Maria Borre
Telefon: 0228 / 885-2715
E-Mail: Link auf E-Mailmaria.borre@dfg.de - Christina López Castillo
Telefon: 0228 / 885-2295
E-Mail: Link auf E-Mailchristina.lopezcastillo@dfg.de
Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen:
Bei fachlichen Fragen:
Weitere Informationen
Informationen des FWF und des SNF zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG
- Externer Linkwww.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/fwf-programme/internationale-programme/joint-projects/
- Externer LinkDeutschland (snf.ch)
Informationen zum weave Lead Agency-Verfahren (in der Sachbeihilfe)
Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperationen