Gemeinsame Antragstellung mit Österreich und Schweiz (D-A-CH)

Zwischen der DFG und ihren Partnerorganisationen FWF (Fonds für wissenschaftliche Forschung, Österreich) sowie SNF (Schweizerischer Nationalfonds, Schweiz) gibt es Vereinbarungen über eine gegenseitige Öffnung der jeweiligen Förderverfahren (Lead Agency-Verfahren), um die Durchführung grenzüberschreitender Forschungsprojekte zu erleichtern. Im Rahmen der Einzelförderung (Sachbeihilfe) ist dies ab dem 1. Januar 2021 das Weave Lead Agency-Verfahren und in den koordinierten Programmen weiterhin das D-A-CH Lead Agency-Verfahren.

Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren entnehmen Sie bitte der entsprechende DFG-Webseite (siehe unten weitere Informationen).

Die folgenden Ausführungen betreffen nur das D-A-CH Lead Agency-Verfahren in den koordinierten Programmen der DFG.
 

Programm/OrganisationSNFFWF
ForschungsgruppenBis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglichBis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) im Lead-Agency-Verfahren möglich
SonderforschungsbereicheKeine Beteiligung

Bis zu 2 Teilprojekte (eigene Teilprojekte oder Beteiligungen an deutschen Teilprojekten) analog zu FOR


Ab 5 Teilprojekten als gemeinsamer DFG-SFB oder Transregio/FWF-Spezialforschungsbereich

SchwerpunktprogrammeBeteiligung als Teil eines integrierten Projektes (Gemeinschaftsprojekt)Keine Beteiligung

Ziel der Förderung

Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens in den koordinierten Programmen „Forschungsgruppen“ oder „Schwerpunktprogramme“ mit Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich oder im koordinierten Programm „Sonderforschungsbereiche“ mit Partner*innen aus Österreich.

Antragsberechtigung

Für die Programme „Forschungsgruppen“ und „Schwerpunktprogramme“ Wissenschaftler*innen aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partner*innen aus der Schweiz und/oder Österreich, die ihrerseits bei der jeweiligen Heimatorganisation antragsberechtigt sein müssen, für das Programm „Sonderforschungsbereiche“ deutsche Universitäten (und ihnen gleichgestellte Hochschulen mit Promotionsrecht).

Nicht: Angehörige einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.

Anforderungen an das Projekt

Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.

Federführenden Förderorganisation (Lead Agency) ist stets die DFG. Die Finanzierung dieser D-A-CH-Projekte erfolgt immer getrennt durch die jeweils national zuständige Förderorganisation.

Art und Umfang der Förderung

Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich vollständig nach den Regeln für Forschungsgruppen(interner Link), Schwerpunktprogramme(interner Link) und Sonderforschungsbereiche(interner Link).

Dauer der Förderung

Die Dauer der Förderung ist projektspezifisch (i.d.R. mehrere Jahre).

Antragsfristen

  • Neuantrag: keine Einreichungsfrist
  • Fortsetzungsantrag: spätestens 6 Monate vor Verbrauch der bewilligten Mittel

Darüber hinaus sind die Antragsfristen der Partnerorganisationen zu beachten.

Formulare und Merkblätter

Hier finden Sie eine Übersicht der Formulare und Merkblätter(interner Link).

Informationen zur Antragstellung beim FWF und SNF entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Internetseiten (siehe unten weitere Informationen).

In der Programmstruktur des FWF kann das D-A-CH Lead Agency-Verfahren zudem Anwendung bei Spezialforschungsbereichen und, mit beginnender Vollantragsphase ab 2026, Spezialforschungsgruppen, finden. 
 

FWF-Programm

DFG-Vorgehen


Spezialforschungsbereiche

(Deutschland - FWF(externer Link))

  • bis zu zwei Teilprojekte aus Deutschland
  • Antragseinreichung des Gesamtprojekts über das DFG-Programm Sachbeihilfe erst ab der Vollantragsphase.
  • DFG-Antragstellende können die Module der Sachbeihilfe(interner Link) beantragen.
  • In der Projektbeschreibung müssen die deutschen Projektteile in einem eigenen Abschnitt ausführlich beschrieben werden. Der Umfang dieses Abschnitts soll in etwa dem Anteil der deutschen Projektteile am Gesamtprojekt entsprechen. 

Spezialforschungsgruppen (NEU)

(Spezialforschungsgruppen - FWF(externer Link))

Vollantragsphase ab 2026
  • Der gleiche Antrag muss binnen 7 Tagen nach Einreichung beim FWF über das elan Portal bei der DFG eingereicht werden.
  • Alle Antragstellenden aus Deutschland müssen im DFG elan Portal registriert sein. Falls Sie noch kein elan Konto haben, registrieren Sie sich bitte mindestens 5 Werktage vor der geplanten Einreichung.
  • Bitte wählen Sie im elan Portal im Drop Down-Menü unter Ausschreibung „Österreich-FWF-DFG-Spezialforschungsgruppen- 2026“ aus.
  • Der*die Koordinator*in der Spezialforschungsgruppe ist im elan Portal als „Kooperationspartner“ zu erfassen.
  • Zusammen mit den beim FWF eingereichten Antragsunterlagen muss der DFG auch das Dokument „SFG Project Data Form(Download)“ übermittelt werden. Bitte laden Sie dieses mit dem Dokumententyp „Wissenschaftlicher Lebenslauf“ hoch.
  • zusätzlich ist das für den FWF auszufüllende Excel-Dokument „Darstellung Gesamtkosten(Download)“ beizufügen.
  • über das elan Portal können nur maximal 36 Monate Laufzeit angegeben werden, im Antragsdokument sollen jedoch bereits die vollen 60 Monate Laufzeit beschrieben sein, einschließlich einer Nennung und Erläuterung der gesamten Kosten für das Teilprojekt in Deutschland.
  • Bei deutschen Beteiligungen entscheidet die DFG auf Basis der FWF-Begutachtung und Empfehlung über die Förderung der deutschen Projektteile. Folgt die DFG einer Förderempfehlung nicht, kann die gesamte Spezialforschungsgruppe nicht gefördert werden.
  • Spezialforschungsgruppen mit deutscher Beteiligung können erst begonnen werden, wenn auch die Entscheidung über die deutschen Projektteile auf Seiten der DFG erfolgt ist.
  • im Bewilligungsfall ist ca. 9 Monate vor Ablauf der ersten 36 Monate ein formaler Fortsetzungsantrag für die verbleibenden 24 Monate einzureichen.
  • Bitte setzen Sie sich auf jeden Fall vorab mit den u.g. Ansprechpersonen in Verbindung.

Gerne informiert Sie unser für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten

Antragstellung bei Forschungsgruppen, im Schwerpunktprogramm und FWF-Spezialforschungsbereichen:

Antragstellung bei Sonderforschungsbereichen: , Tel. +49 228 885-2531

Bei fachlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachlichen Ansprechpersonen in der DFG-Geschäftsstelle(interner Link).

Informationen des FWF(externer Link) und des SNF(externer Link) zu Lead Agency-Verfahren mit der DFG.

Informationen zum Weave Lead Agency-Verfahren(interner Link) (in der Sachbeihilfe).

Allgemeine Informationen zu internationalen Kooperationen(interner Link).