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FAQ: Programm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“

Antragsstellung

Wie können Fachinformationsdienste inhaltlich ausgerichtet sein?

Fachinformationsdienste können sich entlang zweier Prinzipien ausrichten:

(1) Fachprinzip: Die Angebote eines Fachinformationsdienstes richten sich nach den Gegenständen und Interessen einer Disziplin aus. Ein Fachinformationsdienst kann sich hier an den etablierten Fächergrenzen und Forschungstraditionen eines Faches orientieren und auch allgemeine Aspekte wie Fachgeschichte, Theorien und Methoden sowie die Kommunikationsstruktur eines Faches können hier systematisch berücksichtigt werden. Gleichfalls besteht die Möglichkeit, Veränderungen und Ausdifferenzierungen der Fächerlandschaft aufzugreifen und sich entlang der Bedarfe neuer Forschungsfelder, die an den Schnittstellen zwischen traditionellen Disziplingrenzen entstehen und von denen zu erwarten ist, dass sie mittelfristig als eigenständige Forschungsgebiete weiter an Bedeutung gewinnen werden und entsprechend Bedarf nach übergreifenden Infrastrukturen bestehen wird, auszurichten.

(2) Regionalprinzip: Die Angebote richten sich auf Forschungsräume aus, die geografisch definiert sind oder als zusammenhängende Sprach- und Kulturräume aufgefasst werden. Die Definition der Region kann pragmatisch erfolgen, sollte in der Regel aber den Forschungstraditionen der berücksichtigten Fächer entsprechen. Dabei sollte das Informationsangebot des regional ausgerichteten Fachinformationsdienstes nicht nur für wenige Einzelfächer relevant sein. Fachinformationsdiensten sollten nicht zu kleine oder nur temporär relevante Räume zu Grunde gelegt werden. Aber auch praktische Argumente können relevant für den regionalen Zuschnitt eines FID sein, wenn beispielsweise für die Beschaffung und Erschließung von Informationen und Literatur besondere Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenzen unabdingbar sind. In diesen Fällen kann es besonders effizient und kostensparend sein, die forschungsrelevanten Informationen aus einer Region für alle Fächer auch aus einer Hand anzubieten.

Weitere Ausrichtungen, wie etwa die Beschränkung auf einzelne Materialgattungen oder die Konzentration auf festgelegte Forschungsthemen, sind ausgeschlossen.

Vor allem für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer sollten sich fachlich und regional ausgerichtete Fachinformationsdienste in ihrem Angebot komplementär ergänzen. Damit kann der Entwicklung zu verstärkt regional ausgerichteten, wie auch transnationalen, vergleichenden und globalen Forschungsansätzen Rechnung getragen werden. Die Dynamik der Wissenschaften und die wachsende Bedeutung interdisziplinärer Forschungsansätze machen es notwendig, die Aufteilung der Zuständigkeiten regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Wie wird Spezialbedarf definiert?

Spezialbedarf ist definiert als der über die Grundversorgung des jeweiligen Faches hinausgehende Bedarf der Forschenden, welcher im Allgemeinen nicht durch die Angebote der lokalen wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen abgesichert wird.

Der fachliche Spezialbedarf für die überregionale Versorgung mit Fachinformationen und fachspezifischen Dienstleistungen ist aufgrund der Besonderheit und Unterschiedlichkeit der Fächer sehr heterogen und wird beispielsweise bei regionalen FID anders bedient als bei einem an einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin orientierten FID. Spezialbedarf lässt sich immer nur fachbezogen, unter Berücksichtigung von bereits bestehenden fachspezifischen Informationsangeboten und -infrastrukturen, der Forschungspraxis der wissenschaftlichen Community und bezogen auf den einzelnen FID konkretisieren.

Eine pauschale Definition ist demnach nicht adäquat. Spezialbedarf kann sich, wie auch der Mehrwert gegenüber der Grundversorgung, sowohl auf bereitgestellte Inhalte als auch angebotene Dienstleistungen beziehen.

Wie wird Grundversorgung in der Informationsversorgung definiert?

Die Grundversorgung bezieht sich auf die Angebote der lokalen wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Korrespondierend zum Spezialbedarf ist eine einheitliche Definition auch für die Grundversorgung nicht möglich. Mit Blick auf den jeweiligen fachspezifischen Mehrwert der angebotenen Dienste ist es die Aufgabe eines FID, die Situation der Grundversorgung zu beschreiben und in Abgrenzung dazu den Mehr- beziehungsweise Spezialbedarf zu definieren.

Was muss bei der Erwerbung von Zeitschriften beachtet werden?

Ein wichtiges Kriterium für den Erwerb von Zeitschriften wie auch Monografien und ditalen Ressourcen ist die fachliche Relevanz und Qualität der Veröffentlichungen. Die Produkte müssen nachweisbar dem Spezialbedarf des Faches zugeordnet sein. Ein weiteres Kriterium für den Kauf von Print-Zeitschriften bzw. die Lizenzierung von elektronischen Zeitschriften ist entweder Einzelbesitz bzw. singulärer Bestand oder die Zeitschrift sollte nicht mehr als maximal dreimal in Deutschland vertreten sein. Selbiges gilt für den Kauf von eBook-Paketen.

Wie verhält sich die Förderung im Rahmen von Fachinformationsdiensten zu den Förderschwerpunkten in anderen Programmen im Förderbereich Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme (LIS)?

Grundsätzlich ist bei Antragstellung im Förderprogramm „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ zu prüfen, ob eine beantragte Maßnahme bzw. der Aufbau eines Dienstangebots auch in einem anderen Förderprogramm beantragt und gefördert werden kann. Aufgaben und Dienste, die für sich selbst stehen können und für die es eigene DFG-Förderangebote gibt – z. B. Digitalisierungsprojekte, Aufbau von Publikationsplattformen, technologische Innovationsprojekte, Mittel für die Finanzierung von Gebühren für Open-Access-Publikationen – sind gesondert in den jeweiligen LIS-Programmen zu beantragen.

Sofern im Rahmen des FID-Förderprogramms Mittel für Digitalisierungsmaßnahmen beantragt werden, sollten diese primär bspw. anhand eines kleineren beispielhaften Konvoluts für einen neu aufzusetzenden Dienst eingesetzt werden und nicht in größerem Umfang allein der sukzessiven Erweiterung der Inhalte dienen. Auch kann die Koordination und das Zusammenbringen von Daten für geplante Digitalisierungsprojekte im Vordergrund stehen.

Sollte die erstmalige Entwicklung und Erprobung neuartiger, generischer Werkzeuge oder Verfahren (beispielsweise für die automatisierte Erschließung oder für Retrieval-Dienste) geplant sein, bietet sich das Förderprogramm „eResearch Technologien“ an. Mittel für die Finanzierung von Gebühren für die Open-Access-Veröffentlichung von Zeitschriftenartikeln oder Monographien können im Programm „Open-Access-Publizieren“ beantragt werden, Mittel für den Aufbau von Publikationsplattformen oder von Infrastrukturen zur Erstellung von enhanced publications im Programm „Infrastrukturen für wissenschaftliches Publizieren“. Für die Bearbeitung von Forschungsfragen stehen die Programme der Allgemeinen Forschungsförderung zur Verfügung.

Lassen sich Arbeitspakete, für die es gesonderte Programme gibt, nicht sinnvoll abgrenzen und wird ihre Förderung daher im FID-Programm beantragt, wird zur Sicherstellung einheitlicher Förderbedingungen die Begutachtung und Förderung dieser speziellen Angebote an den gleichen Kriterien ausgerichtet wie in dem jeweils entsprechenden LIS-Förderprogramm.

Welche Regelung gilt für die Digitalisierung von Literatur aus Beständen im Ausland?

Im Rahmen einer förderfähigen nachfragegesteuerten Digitalisierung (Digitisation on Demand) ist eine Digitalisierung von urheberrechtsfreien Einzeltiteln aus Beständen aus dem Ausland möglich. Die systematische Digitalisierung von Sammlungen aus ausländischen Bibliotheken oder Archiven ist grundsätzlich nicht förderfähig.

Was wird unter einer e-preferred-Policy verstanden?

Beim Bestandsaufbau und bei der Medienbereitstellung ist im Interesse des schnelleren, standortunabhängigen Zugriffs und der umfassenderen Nutzungsmöglichkeiten der digitalen Form einer Publikation – sofern vorhanden – stets der Vorzug gegeben (e-preferred-Policy). Von diesem Prinzip kann abgewichen werden, wenn es aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint oder aus praktischen Gründen im Einzelfall nicht umsetzbar ist. Die Umsetzung der e-preferred-Policy ist bei einer Antragstellung ausdrücklich zu erläutern, insbesondere sind Abweichungen vom Prinzip der elektronischen Beschaffung zu begründen.

Was muss bei der Erwerbung von Zeitschriften beachtet werden?

Ein wichtiges Kriterium für den Erwerb von Zeitschriften wie auch Monografien und elektronischen Ressourcen ist die fachliche Relevanz und Qualität der Veröffentlichungen. Die Produkte müssen nachweisbar dem Spezialbedarf des Faches zugeordnet sein. Ein weiteres Kriterium für den Kauf von Print-Zeitschriften bzw. die Lizenzierung von elektronischen Zeitschriften ist entweder singulärer Bestand oder die Zeitschrift sollte nicht mehr als maximal dreimal in Deutschland vertreten sein. Selbiges gilt für den Kauf von elektronischen Büchern.

Begutachtung

Wie und von wem wird der Antrag begutachtet?

Die Anträge und Berichte werden sowohl aus wissenschaftlicher als auch aus bibliothekarisch-informationsfachlicher Perspektive begutachtet.

Wie sieht ein Projektbericht aus und wann muss dieser eingereicht werden?

Eine ausführliche Berichterstattung zu den erzielten Fortschritten und Projektergebnissen, bisher erreichten Zielen und Erfolgen sowie verausgabten Mittel erfolgt zum Zeitpunkt der Vorlage eines Fortsetzungsantrags oder nach Ende der Förderung.

Des Weiteren umfasst dieser Bericht auf Basis des ebenfalls einzureichenden Datenblattes „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ Kennzahlen zur Bestandsentwicklung und zur Nutzung der Informationsangebote. Die Berichterstellung erfolgt entsprechend dem Leitfaden für Projektberichte im Bereich „Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme. Der Bericht sollte in idealer Weise die Informationen im Antrag wie auch im Datenblatt ergänzen und tiefergehender ausführen.

Darüber hinaus ist innerhalb der dreijährigen Förderlaufzeiten ein kurzer Zwischenbericht vorzulegen. Der Zeitpunkt zur Einreichung des Zwischenberichtes wird im Bewilligungsschreiben festgelegt.

Verschiedenes

Welche Rolle spielt das Kompetenzzentrum für Lizenzierung und wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den Fachinformationsdiensten und dem Kompetenzzentrum aus?

Das Kompetenzzentrum für Lizenzierung (KfL) bündelt die Aufgabe der Beschaffung kostenpflichtiger digitaler Ressourcen (Lizenzverhandlungen) sowie die Abwicklung damit verbundener organisatorischer und technischer Prozesse (Registrierung, Freischaltung, Zugriffsplattformen). Gleichfalls entwickelt es Lizenzierungsmodelle, die es den FID ermöglichen, elektronische Medien zu lizenzieren, um sie einem autorisierten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Das KfL fungiert als Dienstleister der FID, übernimmt die Verhandlungsführung und Abwicklung der Lizenzverträge und gewährleistet das Rechtemanagement sowie die technische Bereitstellung der lizenzierten Produkte.

Die fachliche Auswahl der zu beschaffenden Produkte obliegt allein den einzelnen FID. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt für die Lizenzierung im Rahmen der DFG-Förderung geeignet ist, wirkt das Kompetenzzentrum hingegen beratend mit. Dabei handelt das KfL sowohl aktiv als auch reaktiv. Zum einen setzt es die fachlich begründeten Beschaffungswünsche aus den einzelnen FID um. Zum anderen entwickelt es aktiv für verschiedene Materialgattungen – eJournals, eBooks, Datenbanken – Geschäftsmodelle, die es den Bibliotheken für die Lizenzierung anbieten kann.

Monitoring

Wie erfolgt das Monitoring?

Die FID-Einrichtungen sind verpflichtet, das Datenblatt „Fachinformationsdienste für die Wissenschaft“ zur Nutzung der Dienste und bereitgestellte Inhalte auszufüllen. Darüber hinaus erfolgt für die DFG-Gremien eine zentrale Auswertung von Lizenz- und Nutzungsdaten sämtlicher FID-Lizenzen unter bedarfs-, serviceorientierten und finanziellen Aspekten durch das KfL, um künftige förderpolitische Entscheidungen im Kontext der überregionalen Lizenzierung evidenzbasiert ableiten zu können.

Es ist für alle FID verpflichtend, selbständig getätigte Lizenzabschlüsse für eine zentrale Übersicht an das KfL zu melden und das KfL über die Aufnahme eigenständiger Lizenzverhandlungen zu informieren. Die FID sind ebenfalls gebeten, Nutzungszahlen zu Ressourcen mit selbst getätigten Lizenzabschlüssen für eine zentrale Auswertung von Nutzungsdaten an das KfL weiterzureichen.