Walter Benjamin-Programm
Das Walter Benjamin-Programm ermöglicht es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in der Qualifizierungsphase im Anschluss an die Promotion, ein eigenes Forschungsvorhaben am Ort ihrer Wahl selbständig umzusetzen.
Das Vorhaben kann an einer Forschungseinrichtung in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden, wobei die gastgebende Einrichtung das Vorhaben unterstützt.
Kompaktdarstellung des Programms
Ziel der Förderung
Mit der Einwerbung von Fördergeldern für ein eigenständiges Forschungsvorhaben wird der Grundstein für die weitere, zunehmend selbständige wissenschaftliche Karriere gelegt und die erwünschte Eigenverantwortlichkeit von besonders qualifizierten Postdoktorandinnen und Postdoktoranden gestärkt. Das Programm dient damit der Förderung der frühen wissenschaftlichen Karriere. Es hat zum Ziel, die in dieser Karrierephase relevante Mobilität und thematische Weiterentwicklung zu unterstützen, daher ist in dem Programm im Regelfall ein Wechsel der Einrichtung vorgesehen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ausschließlich in einer frühen wissenschaftlichen Karrierephase. Eine Förderung bedingt eine abgeschlossene wissenschaftliche Ausbildung (mit Promotion). Das Vorhaben darf an keiner Einrichtung angesiedelt werden, die nicht gemeinnützig ist oder die die Veröffentlichung der Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form nicht gestattet.
Besonderheiten gelten für Antragstellende des Moduls Walter Benjamin-Stipendium (Ausland):
Eine Förderung im Ausland kann nur erfolgen, sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind. Dies ist der Fall, wenn sie unmittelbar vor der Antragstellung mindestens drei Jahre während der Promotions- und/oder Postdoc-Phase ununterbrochen wissenschaftlich in Deutschland gearbeitet haben.
Sofern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich bereits im Ausland befinden, kann eine Förderung im Ausland dann erfolgen, wenn sie den überwiegenden Teil der Schul- und Hochschulausbildung in Deutschland absolviert und sich nach Ihrer Promotion im In- oder Ausland zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als drei Jahre im Ausland zu Forschungszwecken aufgehalten haben.
Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als ein Jahr an der für das Walter Benjamin-Stipendium ausgewählten gastgebenden Einrichtung wissenschaftlich gearbeitet haben.
Art und Umfang der Förderung
Dies ist abhängig von der Modulwahl. Im Ausland wird ein Stipendium gewährt und im Inland eine Stelle der Personalkategorie „Postdoktorandin/Postdoktorand und Vergleichbare“ (bzw. Rotationsstelle i.d.R. in der Personalkategorie „Ärztliche wissenschaftliche Mitarbeiterin/Ärztlicher wissenschaftlicher Mitarbeiter“). Unabhängig von dem gewählten Modul wird ein allgemeiner Sachkostenzuschuss (für Sach- und Reisekosten sowie Publikationskosten) und ggfls. erhöhte Publikationskosten (Buch) gewährt.
Das Stipendium setzt sich zusammen aus einem monatlichen Grundbetrag, gegebenenfalls zudem aus Auslandszuschlägen, einem Kaufkraftausgleich, Fahrtkostenzuschüssen sowie Leistungen für Eltern.
Es wird erwartet, dass weitere Bedarfe durch die Einrichtung abgedeckt werden, an der das Vorhaben angesiedelt wird. Insbesondere bei der Durchführung im Inland werden seitens der gastgebenden Wissenschaftlerin/des gastgebenden Wissenschaftlers Unterstützung für das Vorhaben sowie für die Karriereentwicklung erwartet.
Dauer der Förderung
in der Regel bis zu 2 Jahren.
Formulare und Merkblätter
Antragsfristen
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
Diskussionsforum für Auslandsstipendiaten
Für Auslandsstipendiaten steht ein Kommunikationssystem in Form einer Mailingliste bereit, das ihnen Gelegenheit gibt, sich über sämtliche Aspekte ihres Stipendiums auszutauschen.
Geflüchtete Forschende
Geflüchtete Forschende in jeder Karrierephase nach der Promotion können eine Walter Benjamin-Stelle beantragen.
Ansprechpersonen
Antragstellung
Gerne informiert Sie der für Sie fachlich zuständige Bereich der DFG-Geschäftsstelle über Einzelheiten der Antragstellung.
Bitte nehmen Sie auch die
zur Hilfe.
Während des Stipendiums
(Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stipendienstelle)
Für Fragen und weitere Informationen bezüglich der finanziellen Abwicklung während des Stipendiums steht Ihnen die Stipendienstelle gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns folgendermaßen: